Skip to main content

Berlin: Vor Nazis vermummen muss nicht strafbar sein.

Einleitung

Mit einem überraschenden Freispruch endete am 21. April 2005 ein Prozess wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Vor diesen Personen ist eine Vermummung legitim. Neonazis bei einer NPD Demonstration der NPD in Berlin Lichtenberg.

Die angeklagte Antifaschistin hatte sich am 1. Mai 2004 während einer Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg mit einem Halstuch und einer Kapuze unkenntlich gemacht. Die Studentin hatte sich für fünf Minuten vermummt, als aus der vorbeiziehenden Neonazi-Demonstration heraus Fotos von GegendemonstrantInnen geschossen wurden.

Nachdem der Aufmarsch aus ihrem Sichtfeld verschwunden war, legte sie die Vermummung auch wieder ab. Die Angeklagte hatte sich über Stunden unvermummt in einem Polizeikessel aufgehalten. Dort wurde sie durchgehend von der Polizei gefilmt und fotografiert. Eine Feststellung ihrer Identität durch die Polizei wäre demnach ohne weiteres möglich gewesen.

In der Urteilsbegründung sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagte nicht die Absicht hatte, die Feststellung ihrer Identität durch die anwesende Polizei zu verhindern. Sie wollte sich in der Situation lediglich vor fotografierenden und filmenden Neonazis schützen. Das Urteil stellt, wie der Richter betonte, eine Einzelfallentscheidung dar.