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Die „Goldene Morgenröte“ vor Gericht

Thanasis Kampagiannis
Einleitung

Die „Goldene Morgenröte“ (Χρυσή Αυγή) steht nicht vor Gericht, weil sie die demokratische Grundordnung ablehnt und deren Auflösung anstrebt. Dies trifft zwar zu, vor Gericht steht sie aber als mutmaßlich kriminelle Vereinigung, die unter hierarchischer Führung schwere Verbrechen begangen hat, wobei die Führungsriege der kriminellen Struktur und der Partei identisch sind. Da die Strafverfolgung der „Goldenen Morgenröte“ erst eingeleitet wurde, nachdem diese im Parlament vertreten war, handelt es sich um ein einzigartiges politisches Unterfangen.

Foto: wikimedia.org; Jebulon; cco 1.0.

Jannis Lagos, Abgeordneter des griechischen Parlaments für die „Goldene Morgenröte“.

Eine Organisation, die als politische Partei tätig ist, steht gleichzeitig als „Verbrechersyndikat“ vor Gericht: Ihr Fraktionsvorsitzender, die meisten Abgeordneten und hochrangige Mitglieder sind angeklagt, als Rädelsführer fungiert zu haben. Nicht zuletzt handelt es sich um ein in rechtlicher und justizieller Hinsicht ambitioniertes Unterfangen mit 69 Angeklagten (unter denen sich 13 amtierende und fünf frühere Parla­mentsabgeordnete befinden). Die Hauptverhandlung läuft seit über drei Jahren, und hat bislang die Phase der Vernehmung der Entlastungszeugen nicht verlassen.

Electra Alexandropoulou und Eirini Vlachou1 schildern die Ausgangslage:

In diesem Verfahren werden folgende vier Straf­sachen gemeinsam behandelt: der im September 2013 begangene Mord an Pav­los Fyssas; ein Übergriff auf ägyptische Fische­reiarbeiter sowie ein weiterer auf Gewerkschafter der Kommunistischen Partei Griechenlands sowie die mutmaßliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als deren Rädelsführer. Der antifaschistische Musiker Pavlos Fyssas wurde im September 2013 in Keratsini in der Nähe von Piräus ermordet. Der Übergriff fand nachts vor einer Kneipe statt: Eine Gruppe von 50 Menschen umzingelte die Freunde von Pavlos und isolierte ihn, um es dem Mörder Roupakias zu ermöglichen, ihn kaltblütig zu erstechen. Roupakias ist der einzige Angeklagte, der sein Verbrechen gestanden hat. Der Übergriff auf die ägyptischen Fischereiarbeiter geschah im Juni 2012, als Mitglieder der „Goldenen Morgenröte“ unter Beschimpfungen und Bedrohungen versuchten, in deren Haus einzudringen. Es gelang ihnen, einen Fischereiarbeiter, der auf der Terrasse schlief, zu überwältigen; er wurde verprügelt und trug schwere Verletzungen davon. Fünf Tage vor dem Mord an Fyssas griffen Kämpfer der „Goldenen Morgenröte“ Mitglieder der (…) Gewerkschaft PAME mit Eisenstangen an, die in Perama in der Nähe von Piräus plakatierten. Außer den Beschimpfungen und Einschüchterungen erlitten die Gewerkschafter sehr schwere Verletzungen. Dieser Übergriff war durchorganisiert und wies militärische Merkmale des Angriffs eines Stoßtrupps auf“.

Zwischen September 2015 und Februar 2018 wurden insgesamt 147 Zeug_innen vernommen. Betrachtet man die Aussagen zu weiteren Fällen, erhält man ein Bild der kriminellen Aktionen der „Goldenen Morgenröte“: Der Übergriff unter Führung von Parlamentsabgeordneten auf die selbstverwaltete soziale Einrichtung „Synergeio“ im Juli 2013; der Übergriff auf eine anarchistische Einrichtung in dem Athener Bezirk Petralona im Juni 2008 (zwei Täter, einer von ihnen ein Funktionär der „Goldenen Morgenröte“, sind in dieser Sache wegen versuchten Totschlags rechts­kräftig verurteilt worden); der Brandanschlag auf das Geschäft eines kamerunischen Staatsangehörigen im Zentrum Athens im Mai 2013 (zwei Täter, einer von ihnen Mitglied der „Goldenen Morgenröte“, sind in dieser Sache rechtskräftig verurteilt worden); ein Übergriff auf afghanische Geflüchtete durch eine Gruppe von zehn Personen unter Führung einer kandidierenden Parlamentsabgeordneten der „Goldenen Morgenröte“ im September 2011 (die Täter sind rechtskräftig verurteilt worden); ein Überfall auf pakistanische Arbeiter auf Kreta durch Funktionäre der lokalen „Goldenen Morgenröte“ im Februar 2013 (die Täter sind in erster Instanz verurteilt worden). Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer rassistischer Übergriffe, Brandanschläge auf Moscheen sowie Schändungen von jüdischen Erinnerungsorten.

„Sturmbataillone“ und „Stoßtrupps“

Aus den meisten verhandelten Rechtssachen geht ein organisierter Charakter der Übergriffe hervor, der sich stets ähnelt: Angriffe durch mehrere, schwarz gekleidete Personen, meistens Männer, gegen wenige Opfer; Zusammenstellung der angreifenden Gruppe per Telefon bzw. SMS; Beförderung zum Tatort, oft mit Motorrädern, die die koordinierte Flucht vom Tatort sicherstellen; Angriff nach engem Zeitplan; Überwältigung der Opfer; Nutzung von Waffen; Erklärung der politischen Motivation des Übergriffs (durch getragene Abzeichen oder Parolen); Verletzung individueller Rechtsgüter; organisierter plötzlicher Rück­zug; Anwesenheit einer Führungsperson, meistens ein Funktionär der Organisation.

Die Anklageschrift verwendet in Anlehnung an entsprechende Gruppen im Nationalsozialismus den Begriff „Sturmbataillone“ bzw. „Stoßtrupps“. In vielen Fällen dienen Parteibüros den Angreifern als Rück­zugsorte. Die Übergriffe sind nicht nur hori­zontal, sondern auch vertikal organisiert: Aus den Fällen, für die Mitschnitte von Tele­fongesprächen und Kurzmitteilungen der Täter vorliegen, geht ein vorausgehender Bericht an die nächsthöhere Instanz (z.B. an einen regionalen Leiter oder Parlamentsabgeordneten) hervor. Ein Beispiel dafür ist der Übergriff auf die Gewerkschafter in Perama. Der Abgeordnete Iannis Lagos, der auch als Rädelsführer angeklagt ist, hat den Angriff genehmigt, wurde während des Übergriffs über den Verlauf informiert und gab das Zeichen zum Rückzug zur Vermeidung von Verhaftungen.

In der Hauptverhandlung und durch  Sicherstellung der Festplatten führender Funktionäre wurde bewiesen, dass der Nationalsozialismus der ideologische Kern der Organisation ist. In einem Video werden neue Mitglieder von führenden Funktionären gegen den „Ewigen Juden“ eingeschworen. Der Pressesprecher Ilias Kasidiaris (Ηλίας Κασιδιάρης) ist auf Fotos zu sehen, auf denen er vor einer Reichskriegsflagge den Hitlergruß zeigt. Der Führer der Organisation und Angeklagte Nikolaos Michaloliakos (Νικόλαος Μιχαλολιάκος) erklärte auf einer geschlossenen Mitgliederveranstaltung: „Wir sind nicht wie Le Pen. […] Wir sind die Saat der Unterlegenen von 1945, das sind wir! Nationalisten, Nationalsozialisten, Faschisten.“ Angemerkt sei, dass diese Ideologie nicht strafbar ist: Das Gericht befasst sich lediglich deshalb mit ihr, da sie das Motiv und die Zielsetzung für die Verbrechen bietet.

Duldung durch den Staatsapparat

Die jahrelangen kriminellen Machenschaften der „Goldenen Morgenröte“ lassen sich nur mit einer jahrzehntelangen Duldung durch den Staatsapparat erklären. Aus der Hauptverhandlung geht eine Untätigkeit der Polizei hervor, die bei vielen Übergriffen zwar anwesend war, jedoch nicht eingeschritten ist. Bezeichnend hierfür ist die Anwesenheit von acht Polizeibeam­t_in­nen während des Mordes an Pavlos Fyssas (Παύλος Φύσσας). Die Verteidigung der „Goldenen Morgenröte“ wird im wesentlichen durch politische FunktionärInnen der Organisation und wissenschaftliche MitarbeiterInnen der angeklagten Abgeordneten übernommen.

Dies bedeutet, dass der griechische Staat die Verteidigungskosten über den Parlamentshaushalt trägt, während für deren Opfer keinerlei Prozesskostenhilfe vorgesehen ist und deren Rechtsanwält_innen pro bono tätig sind. Der Mord an Pavlos Fyssas war Anlass für eine antifaschistische Massenmobilisierung, die den griechischen Staat dazu zwang, die Führungsriege der „Goldenen Morgenröte“ verhaften zu lassen und eine Strafverfolgung einzuleiten. In naher Zukunft wird sich der griechische Staat nunmehr entscheiden müssen, ob eine Neonazi-Organisation, die eine Vielzahl von Verbrechen begangen hat, durch die griechische Rechtsordnung rehabilitiert wird.

(Thanasis Kampagiannis ist Rechtsanwalt in Athen. Er berichtet seit April 2015 vom laufenden Prozess gegen die „Goldene Morgenröte“ und vertritt im Prozess als Nebenklagevertreter die ägyptischen Fischereiarbeiter. Der Text ist eine leicht redigierte und gekürzte Version eines Beitrags, der im RAV Infobrief Nr. 115, 2018 erschienen ist.)

  • 1Vgl. dazu (in leicht anderer Übersetzung): Electra Alexandropoulou und Eirini Vlachou, Zum Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ in Griechenland. Rechtliche und politische Herausforderungen. In: RAV InfoBrief 7 (112), S. 62–65 (63f).