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Zufälle über Zufälle

Am 9. Dezember 2013 wurde im Münchener NSU-Prozess die, inzwischen im Hamburger Umland wohnende, Zeugin Janine S. befragt, die im Juli 2003 einen Vertrag für eine Handykarte abgeschlossen hatte, die nach den bisherigen Ermittlungen durch das „NSU-Trio“ und insbesondere von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Kommunikation bei „Aktionen“ genutzt und mitgeführt wurde.

Die Einlassung der Zeugin gleicht der Aussage, die von der NSU-Unterstützerin Mandy Struck am 27. Februar 2014 dem Oberlandesgericht München als erdachte Ausrede im Falle einer Nachfrage beim Abholen eines falschen Passes im Rathaus Chemnitz genannt wurde: sie sei auf der Straße angesprochen worden, ob sie jemandem für ein wenig Geld einen Gefallen tun würde. Nun ist eine solche Angabe mehr als zehn Jahre später wohl weder zu beweisen noch zu widerlegen und wäre auch keine Meldung wert, hätte Janine S., die inzwischen verheiratet ist, nicht heute direkt oder über ihren Mann, Kontakte zu Personen, die in den Jahren bis 2004 zur „Blood & Honour“- Gruppe „Combat 18 Pinneberg“ (C 18) gehörten. Zwei der Beschuldigten in dem damals gegen Mitglieder der Gruppe geführten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, führen jedenfalls den Ehemann der Zeugin als „Freund“ auf, der sein Facebook-Profil mit einem Bild von sich und seiner Frau ausgestattet hat.

Die Zeugin bestätigte denn auch in ihrer Vernehmung, dass ihr Mann jedenfalls mit einer dieser Personen befreundet ist, bestritt aber irgendwelche Sympathien für Neonazis zu haben.

Dies hatten sogar die zunächst vernehmenden Beamten der Bezirkspolizeiins­pektion Itzehoe vermutet. Diese reagierten jedenfalls auf die Behauptung, Janine S. gehöre nicht zur rechten Szene, mit der Bemerkung, „Was uns aber in ihrer Wohnung aufgefallen ist, das da überall Poster der Band ,Freiwild‘ hängen“, und auf die Behauptung, „Ja, das ist aber keine rechte Band“ mit dem Satz „Ja, da gibt es insgesamt auch andere Meinungen zu.“ Den hauptsächlich in den Ermittlungen aktiven BKA-Beamten wäre vermutlich nicht einmal die FREI.WILD-Begeisterung der Zeugin als Hinweis für eine rechte Gesinnung aufgefallen.

Diese war nur fünf Tage nach besagtem Vertragsabschluss zu ihrem jetzigen Mann nach Schleswig-Holstein gezogen. Die Gruppe „C 18 Pinneberg“, war im Jahr 2003 noch aktiv, verfügte über Waffen und organisierte sich nach den gleichen Vorgaben wie der NSU. Die NSU-Ermittler haben bei ihren Ermittlungen im Jahr 2011 keine einzige Bemühung unternommen fest­zu­­stellen, ob die Zeugin bereits damals Kontakt, und sei es durch ihren Mann, zu Mitgliedern von „C 18 Pinneberg“ hatte.