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Die Zukunft der Vergangenheit

Einleitung

Rückblicke und Ausblicke auf deutsche Erinnerungspolitik

»Es ist geschehen, folglich kann es wieder geschehen.« Mit diesen Worten bilanzierte der italienische Schriftsteller Primo Levi seine lebenslange Auseinandersetzung mit der Erfahrung von Auschwitz und Buchenwald. Am Ende war die Verzweiflung und die Scham darüber, das »präzedenzlose Verbrechen Auschwitz« (Yehuda Bauer) überlebt zu haben, stärker. Im Frühjahr 1987 nahm sich Primo Levi das Leben.

Foto: Mark Mühlhaus/attenzione-photo.com

Über Jahrzehnte setzte sich Levi für eine Kultur der Anerkennung gegenüber den Opfern ein. Doch letztlich überwog sein Pessimismus. War es nach der Befreiung die Angst gewesen, niemand würde ihm seine Erlebnisse in Auschwitz glauben, 50 fürchtete Levi, das Verdrängen des Grauens in Form der Instrumentalisierung und Trivialisierung der Shoah könnten am Ende obsiegen. Die heutigen Erinnerungskulturen müssen sich befragen lassen, ob sie dem Anspruch gerecht werden, ein Bewusstsein von der Dimension des Grauens zu schaffen, das gegen einen erneuten Aufbruch in die Barbarei zu immunisieren vermag.

In absehbarer Zeit wird es keine lebenden Zeugen der Shoah mehr geben. Umso so dringlicher stellt sich die Frage nach der Zukunft der Vergangenheit und wer sie zu bestimmen vermag. Was in Deutschland als »Bewältigung der Vergangenheit« galt und gilt, sagt mehr über das Land der Täter und seine Mentalität als alle Gedenktagsreden zusammengenommen. So unterschiedlich die Voraussetzungen für die Auseinandersetzung in beiden deutschen Staaten auch waren, so gab es doch augenfällige blinde Flecken.

Postfaschistische Geschichtsteleologie - Erinnerungspolitik in der DDR

In der DDR erklärten die den Staat repräsentierenden kommunistischen Emigranten und ehemaligen KZ-Häftlinge ihr antifaschistisches Selbstverständnis zur Staatsräson. Die Meistererzählung der DDR-Vergangenheitspolitik bestand darin, dass die Deutschen als verführtes Kollektiv erschienen. Die Frage nach der Verantwortung der unversehens auf die Siegerseite der Geschichte geratenen Bevölkerung stellte sich kaum. Sie wurde auf Westdeutschland und die dortigen Kontinuitäten mit dem NS-Staat projiziert.

Schon im Exil hatte die Moskauer KPD-Führung um Walter Ulbricht sich gegen die Auffassung einiger KPD-Westemigranten gewandt, die von der Unterstützung des NS-Systems durch die Mehrheit der Deutschen, auch der Arbeiterklasse, ausgingen. Das noch im Exil skizzierte Ansinnen Paul Merkers, jüdische Überlebende des nationalsozialistischen Verfolgung zu entschädigen und ihr arisiertes Eigentum zurückzugeben, bezahlte dieser mit seiner Entmachtung und einem antisemitischen Motiven folgenden Schauprozess.

Heroischer Antifaschismus

Seit Ende der 1940er Jahre schlug die Partei wieder nationale Töne an. In der Kulturpolitik verfolgten die SED-Dogmatiker um Wilhelm Girnus alles, was ihnen »westlich-dekadent«, »kosmopolitisch« und »formalistisch« erschien. Stattdessen gedachte man die deutsche Klassik und Teile der politischen Romantik ideologisch für den Aufbau des Sozialismus in Dienst zu nehmen. Der Umgang mit der NS-Vergangenheit speiste sich in der DDR ohne Zweifel aus einer grundsätzlichen antifaschistischen Motivation ihrer handelnden Akteure.

Doch pragmatisch-politische Erwägungen spielten im Kontext des Kalten Krieges eine erhebliche Rolle. Die Propagandakampagnen des SED-Chefideologen Albert Norden gegen westdeutsche Ex-Nazis in führenden Positionen entsprachen den Fakten, waren jedoch Teil des ideologischen Kampfes und klammerten ehemalige Nazis in der DDR aus. Während hohe NS-Funktionsträger und Kriegsverbrecher verurteilt wurden oder in den Westen gingen, suchte man die Mitläufer in der NDPD zu integrieren.

Zentraler Bezugspunkt der DDR-Gedenkstättenpolitik war und blieb der kommunistische, eingeschränkt auch der sozialdemokratische Widerstand. Im Mittelpunkt antifaschistischer Gesellschaftspolitik stand, von Straßen- und Schulnamen, bis zur wissenschaftlichen Literatur, der aktive Kämpfer gegen den Faschismus. In diesem Konzept eines heroischen Antifaschismus hatten unpolitische Opfer der NS-Diktatur wenig Platz. Der Antisemitismus und die Vernichtung der Juden waren keine zentralen Themen vergangenheitspolitischer Diskurse. Diese Sichtweise wurde erst spät relativiert, als Ende der 1980er Jahre in der DDR Dokumentationen zur Geschichte des Shoah erschienen.

Als zu Beginn der 1980er Jahre in der DDR rechtsextreme Gruppen auftraten, war die Authentizität des Antifaschismus der Gründergeneration aufgebraucht und erstarrt. Die autoritäre Formierung und Militarisierung der DDR-Gesellschaft begünstigte die Ausbreitung rechtsextremer Einstellungen bei Jugendlichen, die sich Ende der 1980er Jahre in damals unveröffentlichten Studien spiegelte. Die Abwesenheit einer unabhängigen, kritischen Öffentlichkeit machte es unmöglich, den Widerspruch zwischen rechtsextremen Tendenzen und der Proklamation, in der DDR sei der »Faschismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet«, zu problematisieren. Wer es, wie einige junge unabhängige Antifaschist/innen dennoch versuchte, machte recht bald Bekanntschaft mit den Sicherheitsorganen des antifaschistischen Arbeiter- und Bauernstaates.

»Vergangenheit die nicht vergeht« Erinnerungspolitik in der »alten« Bundesrepublik

Im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik spielten die beispiellosen nationalsozialistischen Verbrechen weder im öffentlichen Bewusstsein, noch in der Publizistik oder der Geschichtswissenschaft eine nennenswerte Rolle. Konstatiert wurde ein deutscher Irrweg in die Moderne, der die deutsche Bevölkerung anfällig für die »Dämonie« Hitlers gemacht habe. Diese Sichtweise stützte die in der deutschen Gesellschaft verbreitete Auffassung, die Verbrechen des Nationalsozialismus seien im Wesentlichen das Werk Hitlers und einer kleinen Clique fanatischer Überzeugungstäter gewesen.

Derartige exkulpierende Geschichtsdeutungen fanden ihre Entsprechung auf administrieller und juristischer Ebene in einer »Vergangenheitspolitik«1 , die darauf zielte, möglichst bald einen Schlussstrich unter die Bewältigung der NS-Zeit ziehen zu können. So kamen die von den alliierten Besatzungsmächten in Angriff genommenen Entnazifizierungsmaßnahmen bereits am Ende der 1940er Jahre praktisch zum Erliegen, nachdem die Verantwortung hierfür weitgehend in deutsche Hände gelangt war.

Ähnlich verhielt es sich mit der juristischen Ahndung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Tausende von nationalsozialistischen Funktionsträgern aus den mittleren und gehobenen Verwaltungsebenen gelangten wieder in Beamten- und Angestelltenpositionen des Öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik. Wesentlich schleppender hingegen verlief die Politik der »Wiedergutmachung« gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Die Prozeduren, denen sich zahlreiche NS-Opfer unterziehen mussten, um ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen zu können, wurden von den Betroffenen - zu Recht - als demütigend empfunden.

Zudem schloss das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zahlreiche Opfergruppen, wie etwa ZwangsarbeiterInnen, sogenannte »Asoziale« und Euthanasieopfer von Entschädigungszahlungen über Jahrzehnte hinweg aus. Das Luxemburger Abkommen, das u.a. Israel eine Globalentschädigung von 3 Milliarden DM zusicherte, konnte am 18. März 1953 im Bundestag nur mit den Stimmen der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedet werden. Im öffentlichen Bewusstsein der Bundesrepublik dominierte die Erinnerung an die deutschen Opfer des Krieges.

Mahnmale wurden errichtet oder Kirchenruinen in Gedenkorte umgewandelt, die bis heute an die deutschen Opfer des Bombenkriegs erinnern. Auch in Familien und Schulen war dieses Thema ständig präsent. Mit ähnlich großer Aufmerksamkeit konnten die Vertriebenen und deren Verbände rechnen. Der Formel vom »kommunikativen Beschweigen der Vergangenheit«2 , das für die 1950er Jahre charakteristisch gewesen sei, ist demnach nur bedingt zu zustimmen. Über den Zweiten Weltkrieg und seine schmerzlichen Folgen für die Deutschen wurde allenthalben gesprochen, das Beschweigen betraf das Schicksal der Opfer des Nationalsozialismus.

Von der »Rückkehr der NS-Vergangenheit« zur »zweiten Verdrängung«

Angesichts dieser Entwicklungen im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik erscheint es im Rückblick umso erstaunlicher, dass der vielfach herbeigesehnte Schlussstrich unter die NS-Zeit ausblieb. Die 1960er Jahre waren vielmehr von einer »Rückkehr der NS-Vergangenheit« gekennzeichnet. Bereits der »Ulmer Einsatzgruppenprozess« 1957/58, in dem sich ehemalige Angehörige der Einsatzgruppe A für ihre tausendfachen Mordaktionen im Baltikum verantworten mussten, stieß auf ein vergleichsweise großes mediales Interesse.

Der Prozess gegen Adolf Eichmann vor dem Jerusalemer Bezirksgericht (1961) sowie der Frankfurter »Auschwitzprozess« (1963-1965), in dem gegen 22 ehemalige Angehörige des Lagerpersonals verhandelt wurde, verdeutlichten den organisatorischen Aufwand und die Präzision, mit der der Massenmord an den europäischen Juden betrieben worden war. Die Metapher »Auschwitz« avancierte zum Synonym für das Menschheitsverbrechen schlechthin. In diesem Kontext rief die Tatsache Proteste hervor, dass unzählige vormalige NS-Funktionäre in der Politik, in der Verwaltung und in den Medien der Bundesrepublik wieder über einflussreiche Positionen verfügten.

Die prominentesten Altnazis auf politischer Ebene waren Hans Globke, Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt unter Konrad Adenauer, der an der Ausarbeitung der »Nürnberger Rassegesetze« beteiligt gewesen war; Vertriebenenminister Theodor Oberländer und Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger (CDU). Neben Intellektuellen wie Karl Jaspers, Hannah Arendt oder Theodor W. Adorno, die schon während der 1950er Jahre eine konsequente Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit gefordert hatten, waren es nun vor allem jüngere Journalisten und Schriftsteller, wie etwa Erich Kuby oder Peter Weiss, die »Auschwitz« thematisierten. Darüber hinaus war es nicht zuletzt die seit Mitte der 1960er Jahre entstehende Studentenbewegung, die die personellen Kontinuitäten zwischen »Drittem Reich« und Bundesrepublik skandalisierte.

Dennoch erwuchsen aus dieser Kritik an den Formen der Geschichts- und Vergangenheitspolitik in der Folgezeit nur in bedingtem Maße Erinnerungskulturen, die das Erleben und die Erfahrungen der Opfer der Shoah in den Mittelpunkt rückten. Vielmehr lassen sich die 1970er Jahre in mehrfacher Hinsicht als Phase einer »zweiten Verdrängung«3 der NS-Vergangenheit beschreiben. Zwar setzte besonders in den verschiedenen linken und linksradikalen Strömungen eine intensive Beschäftigung mit Faschismustheorien ein.

Kennzeichnend für diese Theorien war jedoch ein ökonomistischer Reduktionismus, der Faschismus lediglich als radikale Ausprägung des Kapitalismus definierte und die Bedeutung des Antisemitismus v.a. für den deutschen Nationalsozialismus fast vollständig ausklammerte. Zu bemerken war in diesem Zusammenhang eine regelrechte Inflationierung des Faschismusbegriffs, der nun vollkommen unreflektiert in der Analyse aller möglichen Erscheinungen des politischen Zeitgeschehens angewendet wurde und etwa in der beliebten Demoparole »USA - SA - SS« zum Ausdruck kam. Als Hort des Faschismus galt vielen Linken nicht zuletzt Israel, dessen Politik unverhohlen mit der des NS-Regimes gleichgesetzt wurde. Die Tatsache, dass in Israel zahlreiche Überlebende der Shoah Zuflucht und eine neue Existenz gefunden hatten, interessierte die deutsche Linke kaum.

Bei bürgerlichen Historikern, die sich schwerpunktmäßig mit der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigten, war eine bemerkenswerte Ignoranz gegenüber den Opfern des Holocaust zu beobachten. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses standen vor allem die organisatorischen Strukturen des Nationalsozialismus. Die konkreten Handlungsweisen der »Täter, Opfer und Zuschauer« (Raul Hilberg) gerieten dabei nicht ins Blickfeld. Seit dem Ende der 1970er Jahre rückte die Shoah allmählich stärker in das öffentliche Bewusstsein. Einer der Gründe hierfür war die Fernsehserie »Holocaust«, die in vier Folgen das Schicksal der (fiktiven) deutsch-jüdischen Familie Weiss erzählt. Die Serie erzielte im Januar 1979 beachtliche Einschaltquoten und löste knapp 35 Jahre nach dem Zusammenbruch des NS-Staates die bis dahin wohl umfangreichsten Debatten über die Beteiligung der »ganz normalen« Deutschen an den nationalsozialistischen Verbrechen aus.

Weitere Impulse, sich der Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, zugleich aber auch mehr über die Handlungsmuster und die Motive der Täter zu erfahren, gingen von den an zahlreichen Orten entstehenden basisorientierten Geschichtswerkstätten aus. Der neue Ansatz der Alltagsgeschichte fragte vor allem nach den Bedingungen für das »Hinnehmen und Mitmachen der Vielen«4 , das den reibungslosen Vollzug der Shoah erst ermöglicht hatte. Gleichzeitig begannen lokale Initiativen zur Geschichte der vergessenen bzw. verdrängten Opfer und Opfergruppen zu forschen. Die Ausplünderung, Verfolgung, Deportation und Ermordung der jüdischen Bevölkerung wurde in den jeweils lokalen Kontexten rekonstruiert. Erstmals fanden die Schicksale der Sinti und Roma, der ZwangsarbeiterInnen, der Deserteure, der »Asozialen« und der Zwangssterilisierten öffentliche Aufmerksamkeit.

Auf dem Weg zur »Normalisierung«?

Die von Bundeskanzler Kohl nach dem Regierungsantritt der schwarzgelben Koalition (1982) angekündigte »geistig-moralische Wende« sollte ihren Ausdruck auch in einem »normalisierten« Umgang mit der NS-Vergangenheit finden. Die Geschichtspolitik der Regierung Kohl während der 1980er Jahre bezweckte, so resümiert der Freiburger Historiker Ulrich Herbert, »die durch Nationalsozialismus, Krieg und Niederlage verschuldete Sondersituation Deutschlands nunmehr auszugleichen und damit zur inneren Integration der westdeutschen Gesellschaft beizutragen.«5

So reklamierte Helmut Kohl ganz in diesem Sinne anlässlich seines Israel-Besuchs im Jahr 1984 für sich und den überwiegenden Teil der Deutschen die »Gnade der späten Geburt«. Im Mai 1985 löste Kohls Drängen auf »Normalisierung« einen handfesten geschichtspolitischen Skandal aus. Zum 40. Jahrestag des Kriegsendes und anlässlich eine Staatsbesuchs von US-Präsident Ronald Reagan verlangte die Bundesregierung von den USA eine »über die Gräben hinweg eine Geste für Frieden und Versöhnung zu finden«. Mit einem Besuch auf dem deutsch-amerikanischen Soldatenfriedhof im rheinlandpfälzischen Bitburg sollten Reagan und Kohl einen in die Zukunft weisenden Schulterschluss demonstrieren.

Als bekannt wurde, dass auf dem Friedhof auch Angehörige der Waffen-SS begraben seien, wuchs vor allem in den USA der Druck auf Reagan, seine Teilnahme an der Zeremonie abzusagen. Doch Kohl beharrte auf der Veranstaltung und machte gegenüber den US-Medien deutlich, dass eine Absage des Bitburg-Besuchs »die Gefühle unseres Volkes tief verletzen würde«! In den geschichtspolitischen Debatten im Kontext des 8. Mai 1985 im Allgemeinen sowie der Bitburg-Affäre im Besonderen waren geschichtsrevisionistische und tendenziell antisemitische Töne kaum zu überhören. Während Politiker mit Blick auf die in Bitburg begrabenen Soldaten der Waffen-SS forderten, keine »Selektion von Toten« vorzunehmen, schwadronierten auflagenstarke Boulevardmedien, wie etwa die Zeitschrift Quick, über die »sagenhafte jüdische Lobby«, die 40 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus immer noch »deutsche Wunden« aufreiße.6

Die Tendenz, die NS-Vergangenheit zu »entkonkretisieren« (Sabine Moller) und letztendlich zu historisieren, kam auch im »Historikerstreit« 1986/1987 zum Ausdruck. Auslöser der über die Medien ausgetragenen Kontroverse war der Historiker Ernst Nolte, der die (rhetorische) Frage aufwarf, ob nicht »der ,Klassenmord' der Bolschewiki das logische und faktische Prius des ,Rassenmordes' der Nationalsozialisten« gewesen sei. Nolte bezeichnete die Shoah als »asiatische Tat« und knüpfte daran die (wiederum in eine rhetorische Frage gekleidete) Behauptung, der Archipel Gulag sei »ursprünglicher« als Auschwitz gewesen.7

Demnach stellte die nationalsozialistische Vernichtungspolitik eine Reaktion auf die Verbrechen des Bolschewismus während der Epoche des »europäischen Bürgerkrieges« dar. Die Thesen Noltes wurden von einer Reihe konservativer Historiker und Publizisten aufgegriffen, riefen aber auch massiven Widerspruch hervor, so dass sich Nolte mit seinen Auffassungen im öffentlichen Diskurs zunächst nicht durchsetzen konnte. In der Rückschau erwiesen sich die von unterschiedlichen Akteuren vorangetriebenen Bemühungen, einen »Schlussstrich« unter die NS-Vergangenheit zu ziehen und somit eine »normalisierte« deutsche Identität zu fundieren, als nur bedingt erfolgreich.

Die Wiedervereinigung löste eine bis dahin beispiellose nationalistische Welle in Deutschland aus, das allseits herbeigesehnte »Vergehen der Vergangenheit« blieb jedoch aus. Im Gegenteil: Die NS-Vergangenheit schien in den 1990er Jahren präsenter denn je zu sein: So rückte mit dem Abschluss des »Zweiplus-vier«-Vertrages, der die völkerrechtliche Grundlage der deutschen Wiedervereinigung darstellte, auch die über vier Jahrzehnte ausgeklammerte Frage nach der Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen ins Zentrum geschichts- und außenpolitischer Diskussionen. Die erste »Wehrmachtsausstellung« des Hamburger Instituts für Sozialforschung löste ebenso wie Daniel Goldhagens Buch »Hitlers willige Vollstrecker« seit Mitte der 1990er Jahre umfangreiche Kontroversen über die Partizipation »ganz normaler Deutscher« an den Massenverbrechen aus.

In der radikalen Linken gewann die Auseinandersetzung mit der Shoah an Bedeutung. Die blinden Flecken der eigenen Geschichte wurden entdeckt und zum Gegenstand innerlinker Kontroversen. Während die traditionellen ökonomistisch geprägten Faschismustheorien zunehmend auf Kritik stießen, wurde der Antisemitismus nun als zentrales Axiom des Nationalsozialismus erkannt. Zudem entbrannten seit dem Beginn der 1990er Jahre in Folge des Golfkrieges (1991) und im Kontext der Goldhagen-Debatte (1996) heftige Diskussionen um die Erscheinungsformen eines linken Antisemitismus.

Erinnerungspolitischer Gezeitenwechsel - Versuch eines Ausblicks

60 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus zeichnet sich, nicht nur in der Bundesrepublik, ein einschneidender »erinnerungspolitischer Gezeitenwechsel« (Norbert Frei) ab. Ganz allgemein sind in diesem Zusammenhang drei Entwicklungslinien festzustellen. Erstens beginnt sich die Erinnerung an die Shoah und die Zeit des Nationalsozialismus von ihren eigentlichen Trägern zu lösen. Mit dem allmählichen Verschwinden der Zeitzeugen vollzieht sich ein Wechsel vom »kommunikativen« zum »kulturellen« Gedächtnis, mit der Konsequenz, dass die »Erinnerung an den Holocaust [ ... ] fortan vermittelt werden« muss und dabei »ausschließlich auf Repräsentation angewiesen« ist.8

Zweitens sind seit einigen Jahren Tendenzen zu eine »Europäisierung« der Shoah zu bemerken. Im Zuge des europäischen Einigungsprozess fungiert die Metapher »Auschwitz« als (negativer) Gründungsmythos eines sich gleichermaßen demokratisch wie wehrhaft begreifenden Europa. In der Abschlusserklärung des »Stockholm International Forum on the Holocaust« im Januar 2000 bezeichneten die Vertreter der teilnehmenden EU-Staaten die Erfahrung der Shoah als eine der zentralen Legitimationsgrundlagen einer gemeinsamen künftigen Interventionspolitik in Krisen- und Konfliktregionen.

Drittens lässt sich nicht nur von einer »Europäisierung«, sondern auch von einer »Globalisierung« der Shoah-Erinnerung sprechen. Vermittelt durch die grenzüberschreitende Medialisierung der Welt, ist der Begriff »Holocaust« im globalen Rahmen zum Synonym für das Menschheitsverbrechen schlechthin avanciert. Die jüdischen Opfer der Shoah fungieren nunmehr oftmals als Bezugspunkte und Kronzeugen für soziale oder ethnische Gruppen, die sich in der Gegenwart mit Verfolgung und Diskriminierung konfrontiert sehen.

Die Feststellung, dass die Shoah Eingang in ein entstehendes »globales Gedächtnis« gefunden hat, ist zunächst positiv zu bewerten. Auch gegen eine vor allem von den USA ausgehende Menschenrechtserziehung, die sich die Shoah zum Bezugspunkt ihrer Pädagogik wählt, dürfte wenig einzuwenden sein. Im Hinblick auf die Intentionen rot-grüner Geschichtspolitik sowie die aktuellen erinnerungspolitischen Diskurse in Deutschland, erweisen sich die geschilderten Entwicklungen jedoch als hoch problematisch. Bereits in seiner Regierungserklärung im November 1998 machte Bundeskanzler Schröder deutlich, dass sich mit dem Machtwechsel auch »ein Generationswechsel im Leben unserer Nation vollzogen« habe. Er reklamierte für die Bundesrepublik »das Bewusstsein einer erwachsenen Nation, die sich niemandem über- , aber auch niemandem unterlegen fühlen muss, die sich der Geschichte und ihrer Verantwortung steht, aber bei aller Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen, doch nach vorne blickt.9

Die Ziele rot-grüner Geschichtspolitik unterscheiden sich demnach kaum von der Geschichtspolitik der Kohl-Ära, geht es doch darum, das Projekt einer »demokratisch geläuterten«, aber nach Weltgeltung strebenden Nation historisch zu fundieren und ideologisch zu legitimieren. Auf dem Weg hin zur »Normalisierung« lassen sich jedoch spätestens seit 1998 Paradigmenwechsel feststellen, die tatsächlich aus dem von Schröder konstatierten generationellen Umbruch resultieren.

Anders als die von Kohl repräsentierte »Flakhelfergeneration« verstehen sich die Protagonisten rot-grüner Geschichtspolitik als Repräsentanten einer vor allem durch die Chiffre »1968« geprägten Generation, die zum einen vorbehaltlos die Auseinandersetzung mit der Shoah ins Zentrum ihrer geschichtspolitischen Positionen rückt, zum anderen jedoch wie selbstverständlich einen »unverkrampften« (Roman Herzog) Umgang mit der Vergangenheit praktiziert. Als ein Beispiel für diese Haltung mag die Kontroverse um die Flick-Collection dienen, deren öffentliche Präsentation in Berlin die Bundesregierung im September 2004 gegen alle Proteste entschieden befürwortete.

Geschichts- und Außenpolitik unter rot-grüner Hegemonie sind eng miteinander verkoppelt. Eine Verbindung, die sich in besonders deutlich zeigte, als es im Frühjahr 1999 darum ging den von deutscher Seite maßgeblich forcierten Kosovokrieg der NATO mit dem Hinweis zu legitimieren, im Kosovo drohe ein zweites »Auschwitz«. Die bereits erwähnten Tendenzen zu einer »Europäisierung« der Shoah-Erinnerung kommen dem kühl berechnenden Pragmatismus der gegenwärtigen deutschen Geschichtspolitik entgegen. »Auschwitz« ließe sich einfügen in die von deutscher Seite vorangetriebenen Versuche, einen europäischen Machtblock nicht nur diplomatisch, militärisch und ökonomisch, sondern auch erinnerungspolitisch zu fundieren. Die Shoah würde somit eine Facette innerhalb eines negativen europäischen Gründungsmythos darstellen, der die unterschiedlichen Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts bündelt und letztendlich als eine Geschichte kollektiv erfahrenen Leids interpretiert.

Den großen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit wird es auch nach 60 Jahren nicht geben. Wohl aber dürfte das Gedenkjahr 2005 eine Zäsur darstellen. In ihren Bemühungen, den Umgang mit der NS-Vergangenheit zu »normalisieren«, haben sich die geschichts- und erinnerungspolitischen Vorstöße der rot-grünen Regierung schon jetzt als wesentlich erfolgreicher erwiesen als die vergleichsweise plumpen Initiativen der Kohl-Ära. Allerdings könnte ein Regierungswechsel 2006 auch zu einer Neupositionierung der Geschichtspolitik führen. Die im Namen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachten Anträge zur »Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland« lassen erkennen, wohin die Entwicklung gehen soll.

Künftige Erinnerungskulturen dürften demnach gekennzeichnet sein durch eine »Entdifferenzierung des Gedenkens«10 unter totalitarismustheoretischem Vorzeichen. Die Erkenntnisse über die Ursachen, die Kausalitäten, die vollkommen unterschiedlichen Dimensionen der Verbrechen, letztendlich auch über die Präzedenzlosigkeit der Shoah, werden, so steht zu befürchten, im Gerede von der »doppelten Diktatur« verloren gehen. Dieser »Rhetorik der Plattitüden«11 (Norbert Frei) entgegenzutreten, sollte eines der zentralen Anliegen einer sich antifaschistisch begreifenden Linken sein. 60 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus sind die Tendenzen, die Erinnerung an die Opfer der Shoah für vordergründige machtpolitische Ziele entweder zu vereinnahmen oder zu nivellieren, stärker denn je.

Der »abstrakte Radikalismus« (Klaus Theweleit) einer Linken, die zwar vorgibt, das Wissen um die Präzedenzlosigkeit der Shoah zum Grundaxiom ihrer politischen Praxis gemacht zu haben, in Wirklichkeit mit diesem »Wissen« aber lediglich szeneimmanente Identitätspolitik betreibt, wird den geschilderten Entwicklungen kaum Einhalt gebieten können. Angesichts der Tatsache, dass uns die letzten überlebenden Opfer des Nationalsozialismus verlassen, ist es umso dringlicher deren Erinnerungen, Erlebnisse und Erfahrungen zu bewahren und weiter zu erzählen. Eine Aufgabe, die Empathie und Beharrlichkeit erfordert, die sich verbalradikaler Phrasendrescherei ebenso verschließen muss, wie geschichtsblindem Aktionismus. Diese Aufgabe mag mühselig sein und alles andere als revolutionär. Für eine Linke, die ihren Antifaschismus nicht nur als Attitüde begreift, ist sie jedoch unverzichtbar.

  • 1Vgl. Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996
  • 2Vgl. Hermann Lübbe, Der Nationalsozialismus im deutschen Nachkriegsbewusstsein, in: Historische Zeitschrift 236 (1983), S. 579-599
  • 3Vgl. Ulrich Herbert, Vernichtungspolitik. Neue Antworten und Fragen zur Geschichte des »Holocaust«, in: Ders. (Hg.), Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 19391945. Neue Forschungen und Kontroversen, Frankfurt/Mo 1998, S. 9-66, hier S. 19.
  • 4Vgl. AIf Lüdtke, Die Praxis von Herrschaft: Zur Analyse von Hinnehmen und Mitmachen im deutschen Faschismus, in: Brigitte Berlekamp / Werner Röhr (Hg.): Terror, Herrschaft und AIlltag im Nationalsozialismus. Probleme einer Sozialgeschichte des deutschen Faschismus, Münster 1995, S. 226-245.
  • 5Vgl. Ulrich Herbert, Der Historikerstreit. Politische, wissenschaftliche, biographische Aspekte, in: Martin Sabrow / Ralph Jessen / Kiaus Große Kracht (Hg.), Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen nach 1945, München 2003, S. 94-113, hier S. 95.
  • 6Zitiert nach: Peter Reichel, Politik mit der Erinnerung. Gedächtnisorte im Streit um die nationalsozialistische Vergangenheit, Frankfurt/M. 1999, S.240.
  • 7Vgl. Ernst Nolte, Vergangenheit, die nicht vergehen will. Eine Rede die geschrieben, aber nicht gehalten werden konnte, in: »Historikerstreit«. Die Dokumentation der Kontroverse um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung, München 1987, S. 39-47, hier S. 45.
  • 8 Vgl. Viola Georgi, Entliehene Erinnerung. Geschichtsbilder junger Migranten in Deutschland, Hamburg 2003, S. 13.
  • 9«Zitiert nach: Cornelia Siebeck, Inszenierung von Geschichte in der »Berliner Republik«. Der Umgang mit dem historisch-symbolischen Raum zwischen Reichstagsgebäude und Schlossplatz nach 1989, in: WerkstattGeschichte 33 (2002), S. 45-58, hier S.50.
  • 10 Zitiert nach: Cornelia Siebeck, Inszenierung von Geschichte in der »Berliner Republik«. Der Umgang mit dem historisch-symbolischen Raum zwischen Reichstagsgebäude und Schlossplatz nach 1989, in: WerkstattGeschichte 33 (2002), S. 45-58, hier S.50.
  • 11Vgl. Norbert Frei, 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewusstsein der Deutschen, München 2005, S. 18.