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Rechte Brandanschläge in Berlin-Hohenschönhausen

Einleitung

Terrorisiert eine Clique von Neonazis den Berliner Ortsteil Hohenschönhausen mit einer rassistischen Brandanschlagsserie? Seit Monaten kommt es dort verstärkt in den Hochhäusern zu Kellerbränden. Dass diese möglicherweise politisch motiviert sind, deutete sich bereits Ende letzten Jahres an, doch erst ein Prozess im Mai 2023 brachte Details zu den Fällen an die Öffentlichkeit.

(Symbolbild von Alexander Rentsch; CC BY-NC-ND 2.0)
(Symbolbild von Alexander Rentsch; CC BY-NC-ND 2.0)

Für eine dieser Brandstiftungen musste sich zwischen Mai und Juni 2023 der 20-jährige Neonazi Leon S. vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im August 2022 den Keller seines eigenen Wohnhauses in Brand gesteckt zu haben. Zudem soll er in der Nachbarschaft Drohbriefe mit rassistischen Forderungen („Flüchtlingswelle stoppen“) verteilt haben, in denen weitere Brände angekündigte wurden. Auch ein Hitlergruß war angeklagt.

Im Zuge dessen wurde klar, dass Leon S. und drei weiteren Neonazis auch die übrigen Kellerbrände zugerechnet werden. Zu diesen Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Teilweise waren Häuser betroffen, in denen Familien mit Fluchthintergrund lebten. Nach dem Brand im August tauchten im Kiez die handgeschriebenen Drohbriefe auf, u.a. in einem Büro des lokalen CDU-Abgeordneten, der es jedoch nicht für nötig hielt, die Öffentlichkeit über die rassistischen Anschlagsdrohungen zu informieren. Im Nachgang geriet die Clique um Leon S. in den  Fokus polizeilicher Maßnahmen, sie wurden observiert und ihre Handys abgehört. Als dabei Pläne zu einem Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft bekannt wurden, folgten kurz vor Silvester Durchsuchungen bei den Verdächtigen. Leon S. kam in Untersuchungshaft.

Im Prozess wurde deutlich, dass an dem nationalsozialistischen Weltbild von Leon S. und seinem Umfeld keine Zweifel bestehen, auch wurde ihm eine Affinität zu Waffen und Feuer bescheinigt. Leon S. gab den Hitlergruß und die Drohschreiben zu, die Brandstiftung bestritt er. Da ihm das Gegenteil nicht bewiesen werden konnte, wurde er nur wegen Störung des öffentlichen Friedens und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt.

Ob es bei den anderen Taten jemals zu einer Anklage kommen wird, ist noch völlig offen.