Verbot der "Nordischen Widerstandsbewegung" (NMR) in Finnland
Der finnische Ableger der Nordischen Widerstandsbewegung (schwedisch „Nordiske Motstandsrörelsen“ — kurz: NMR) ist am 30. November 2017 vom Städtischen Gericht in Tammerfors verboten worden. In der Begründung heißt es, die 2008 gegründete Organisation habe zur Verbreitung von hassvoller Rhetorik beigetragen und zur Gewalt ermuntert, was im Kern gegen finnisches Recht verstoße. Das Verbot kam zustande, nachdem das öffentliche Interesse an der NMR und ihren Gewaltexzessen in den letzten Jahren zugenommen hatte.
Im Herbst 2016 überfiel ein NMR-Mitglied einen Gegendemonstranten bei einer Kundgebung in Helsinki. Eine Woche später verstarb das Opfer des Überfalls (Vgl. AIB Nr. 113: "Neonazigewalt in Finnland"). Der Tod des Gegendemonstrierenden wurde vor Gericht nicht eindeutig als Folge von der zuvor erfahrenen Gewalt anerkannt, weshalb der Täter nicht wegen Totschlags verurteilt wurde, sondern nur aufgrund seiner gewalttätigen Handlungen. Der Todesfall hatte jedoch endgültig das öffentliche Interesse an der NMR entfacht und die Polizei beantragte ein Verbotsverfahren. Obwohl die NMR in Revision gegangen ist, gilt das Urteil von Tammerfors mit sofortiger Wirkung. Die Organisation darf nun weder ihre Propaganda in Umlauf bringen, noch öffentlich neue Mitglieder werben.
Das Verbot hielt die Organisation allerdings nicht davon ab, den zuvor geplanten Marsch am finnischen Unabhängigkeitstag am 6. Dezember 2017 abzuhalten. Etwa 200 Neonazis marschierten an diesem Tag durch Helsinkis Straßen und schlossen sich daraufhin dem nationalistischen „612-Marsch“ an. Der Kopf der NMR, Simon Lindberg, beschrieb das Verbot als politisch gesteuert und auf haltlosen Behauptungen basierend. Finnland sei ein „korrupter Verbrecherstaat“ und „Schoßhund der Globalisierer“. Er unterstrich die fortdauernde Kompromisslosigkeit der NMR, dem Verbot zum Trotz: „Wir werden die Feinde des Volkes durch Feuer und Eis jagen. Was auch immer sie uns in den Weg stellen, wir kämpfen bis zum Sieg oder den Tod.“