Skip to main content

Urteil im NSU 2.0 Prozess

Cihan Balıkçı und Mia Bär
Einleitung

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohserie wurde im November der Urheber der meisten Drohschreiben verurteilt. Die Involvierung der hessischen Polizei in die Drohserie ist damit aber nicht aufgeklärt.

Demonstration NSU 2.0 Prozess
Protestfotografie Frankfurt

Am 17. November 2022 fiel vor dem Oberlandesgericht das Urteil im sogenannten „NSU 2.0”-Prozess gegen Alexander Horst Mensch aus Berlin. Er wurde zu fünf Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Der 53-jährige Erwerbslose musste sich seit Februar 2022 vor Gericht verantworten. Laut Urteil hat er seit 2018 in über 80 Fällen Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens mit rassistischen und sexistischen Inhalten sowie Morddrohungen versendet. Unter den Betroffenen waren überwiegend in der Öffentlichkeit stehende Personen, die sich oftmals gegen rechte Akteur*innen und menschenfeindliche Ideologie engagieren.

Viele Jahre war auch Antifaschist*innen unklar, wer genau hinter den „NSU 2.0”-Drohungen stecken könnte. Der einzige Anhaltspunkt war die Verbindung zwischen dem ersten Drohschreiben im August 2018 an die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız und der Datenabfrage auf dem ersten Frankfurter Polizeirevier zu ihrer Person, wenige Minuten vor der Versendung des Drohfaxes. Als wenig später öffentlich wurde, dass Polizist*innen des besagten Reviers in einer Chatgruppe rassistische Witze und Bilder austauschten, war für Außenstehende ein Puzzleteil mehr ersichtlich und gleichzeitig viele Fragezeichen mehr da. Wie ist die hessische und insbesondere Frankfurter Polizei an der Drohschreibenserie beteiligt?

Als dann schließlich im Mai 2021 Alexander Mensch in seiner Berliner Wohnung festgenommen wurde, war für die hessische Politik und besonders den Innenminister Peter Beuth klar, dass damit der Übeltäter gefasst sei. Er benannte den frisch Festgenommenen vor einer existierenden Anklageschrift, geschweige denn vor einem Prozess als Verantwortlichen für die Bedrohungen, um seine ihm unterstehenden Polizist*innen vermeintlich aus der Bredouille ziehen zu können. Darauf reagierten einige Betroffene der Drohschreibenserie – Seda Başay-Yıldız, Martina Renner, Hengameh Yaghoobifarah und Janine Wissler – irritiert, denn zu diesem Zeitpunkt stand die Aufklärung in der Drohserie erst am Anfang. Dass Beuth bereits wenige Stunden nach der Festnahme die verdächtigten hessischen Polizist*innen als Beteiligte der Drohserie freisprach, sollte bezeichnend für die Aufklärung im ganzen Verfahren werden.

Kein Einzeltäter

Betroffene der Drohserie und Antifaschist*innen machten vor Beginn des Prozesses im Februar 2022 darauf aufmerksam, dass Alexander Mensch nicht der einzige Täter des „NSU 2.0” sein könne. Mal wieder wurde der Öffentlichkeit ein sogenannter Einzeltäter präsentiert. Zu Beginn des in Frankfurt startenden Prozesses zeigte sich erneut die Krux der Erwartungshaltungen an juristische Aufklärung für Antifaschist*innen. Einerseits ist es wichtig, das Bild des vermeintlichen Einzeltäters oder Einzelfalls, wie rassistische Vorfälle in Polizei und anderen Behörden oftmals abgetan werden, in der Öffentlichkeit anzugreifen und gerade zu rücken. Dazu gehören Forderungen, wie die nach Aufklärung oder Zerschlagung rechter Netzwerke. Andererseits sollte es allen Personen bewusst sein, dass Forderungen an den Staat zu stellen und die Gerichtsurteile Rassismus und neonazistische Ideologie nicht bekämpfen werden.1

Im Laufe des Prozesses, den als Nebenklägerinnen sowohl Martina Renner als auch Seda Başay-Yıldız mitführten, wurde immer klarer, welche Ungereimtheiten es mit der Verstrickung des ersten Reviers in die Serie gibt. Mensch gab an, dass er Teil eines Chats gewesen sei, von dem aus Drohungen koordiniert worden seien. Zudem sprach er sich in seinem Schlusswort von jeglicher Tatbeteiligung frei. Diese Unschuld nahm ihm jedoch weder das Gericht noch die Zuschauer*innenschaft ab. Während der Zeug*innenbefragung fast aller Betroffenen, welche teilweise von massiven psychischen und physischen Lebenseinschränkungen durch die Drohmails berichteten, ließ er seine rechte Fratze nicht verdeckt. Er beleidigte u.a. die Nebenklageanwältin Kristin Pietrzyk frauenfeindlich und den ebenfalls Bedrohten Deniz Yücel rassistisch. Die Einschätzung des Gerichts in der Urteilsverkündung, dass nicht geklärt sei, warum er diese Taten begangen habe – ist damit obsolet. Er verschickte die Drohungen, weil er zutiefst frauen- und menschenverachtende Einstellungen hat.

Doch damit war er nicht der einzige in diesem Komplex. Die Nebenklagevertre terinnen machten während des Prozesses deutlich, dass der lange als Hauptverdächtige geführte Johannes S. vom ersten Frankfurter Polizeirevier aller Wahrscheinlichkeit nach für das erste Drohschreiben verantwortlich ist. Bei dem Polizisten fanden sich Google-Suchanfragen zu Seda Başay-Yıldız und ihren Tätigkeiten als Anwältin. Auch die Verbindungen zur Staatsanwaltschaft Frankfurt, welche die Anklage gegen Mensch verfasste, warfen in dem Prozess mehr Fragen als Antworten auf. So feierte die Belegschaft des besagten Reviers eine Party – auf Einladung der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Gerichtsviertel – am Abend des ersten versendeten Drohfaxes.

Die Befragungen der verdächtigen Polizist*innen vor dem Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt brachte, wie zu erwarten, keine Aufklärung. In der Urteilsbegründung verwies die vorsitzende Richterin auf ein möglicherweise bald terminiertes Gerichtsverfahren gegen die Dienstgruppe des 1. Reviers aufgrund einer rassistischen Chatgruppe. Darin teilten die Mitglieder rassistische Bilder, u.a. ein Foto einer Torte, auf der Johannes S. als Obersturmbannführer abgebildet wurde. Auch die Drohschreiben wurden mit dieser Dienstbezeichnung der Schutzstaffel (SS) während der NS-Zeit unterzeichnet.

NS-Zitate für Gericht „unklar

Mit dem Urteil wurde Mensch für alle, auch das erste, Drohschreiben schuldig gesprochen. Zwar erfasste der Senat das Ausmaß der Bedrohungen und konstatierte, wie menschenverachtend und lebenseinschränkend die Serie für alle Betroffenen war. Jedoch zeigte die Bewertung, dass dem Gericht eine voll umfassende Einschätzung des Ausmaßes der rassistischen Chatgruppen und deren Wirkung nicht gelungen ist. Beispielsweise bewertete das Gericht, dass die Bedrohungen in einigen Fällen nicht als behinderten- und frauenfeindlich sowie rassistisch zu werten seien, da laut Senat unklar sei, ob die bedrohten Personen als Frauen, Behinderte oder rassifizierte Menschen gemeint wären. Auch eine massive und äußerst gewalttätige Drohung gegen die Kinder einer der Drohschreibenempfänger*innen wurde nicht als Bedrohung gewertet, weil laut der Vorsitzenden Richterin unklar sei, ob diese „ernstlich gemeint“ sei.

Ebenso „unklar, was damit gemeint ist“, war für den Senat das Zitat „Blut muss fließen“, das in einem Drohschreiben verwendet wurde, weswegen das Gericht auch dies nicht als Drohung wertete. Dass es sich dabei um den Refrain eines der bekanntesten antisemitischen Lieder im deutschen RechtsRock handelt, schien das Gericht weder zu wissen noch zu interessieren. Diese fehlende
oder falsche Einordnung mehrerer Drohschreiben führte daher zu einer teilweisen Entpolitisierung und Verharmlosung der Drohserie, auch wenn das Gericht deren Ausmaß im Großen und Ganzen erkannte.

Die Richterin stellte aber klar, dass es in dem Prozess nicht gelungen sei zu klären, wie der Angeklagte an die Daten der Betroffenen gelangt sei und dies weitere Aufklärung benötige. Sie halte die Version der Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich, dass er sich am Telefon als Polizist ausgegeben habe, um diese auf den Revieren abzufragen, könne es aber nicht mit Sicherheit sagen. Hiergegen sprechen jedoch eine Reihe Indizien, etwa dass die Abfragen teils sehr umfangreich waren und minutenlang gedauert haben müssen, dass Mensch nicht das interne Passwort der Frankfurter Polizei für solche Abfragen besaß und dass Başay-Yıldız, spätere gesperrte Adresse gar nicht über dieses System abzufragen war.

Die hessische Polizei, insbesondere Johannes S. und seine Kolleg*innen vom 1. Revier, ist also keinesfalls durch die Verurteilung des Verfassers der meisten Drohschreiben entlastet. Eine wie auch immer geartete Beteiligung der Polizei an der Drohserie ist weiterhin wahrscheinlich. Die Betroffenen Basay-Yildiz und Renner werteten das Urteil als wichtigen Schritt zur Abschreckung möglicher weiterer Täter. Sie betonten jedoch auch, dass es weiterer Aufklärung bedarf, wie Alexander Mensch an ihre Daten gelangt ist.