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Eskalation im Dresdner Antifa-Prozess

Bundesvorstand Rote Hilfe
Einleitung

Anklage als „kriminelle Vereinigung“, groteske Mordvorwürfe, jahrelange Unteruchungshaft und hohe Haftstrafen – die staatliche Hetzjagd auf Antifaschist*innen läuft auf Hochtouren, insbesondere im Dresdner Großverfahren und im Budapest-Komplex. Am 25. März 2026 erreichte der Verfolgungseifer einen neuen Höhepunkt: Erstmals seit Jahrzehnten wurde in einem Prozess gegen Antifa-Strukturen ein Zeuge in Beugehaft genommen, um eine Aussage zu erpressen. Damit hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein Repressionsinstrument aus der Mottenkiste geholt, das sich gezielt gegen Aussageverweigerung und Solidarität richtet.

Die BILD (Regional/Dresden) vom 27. März 2026 verkündet: „Richter lässt Antifa-Zeugen im Gerichtssaal verhaften!“
Screenshot von bild.de

Die BILD (Regional/Dresden) vom 27. März 2026 verkündet: „Richter lässt Antifa-Zeugen im Gerichtssaal verhaften!“

Als Zeuge geladener Antifaschist in Beugehaft genommen.

Seit dem 25. November 2025 läuft vor dem Oberlandesgericht Dresden der Großprozess gegen Johann, Paul, Tobi, Nanuk, Melissa, Julian und Henry. Den sieben Antifaschist*innen werden mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis hauptsächlich in Thüringen und Sachsen vorgeworfen. Hinzu kommen Beschuldigungen aus dem „Budapest-Komplex“, in dem es um Vorfälle am Rand des Neonazi-Großevents „Tag der Ehre“ in der ungarischen Hauptstadt geht. 

Und erneut erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) absurde Mordvorwürfe, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind. Dreh- und Angelpunkt der Anklageschrift ist die staatliche Konstruktion einer „kriminellen Vereinigung“ nach dem Gummiparagrafen 129 des Strafgesetzbuchs (StGB), der gerne bemüht wird, um linke Strukturen zu durchleuchten.

Drei der Angeklagten – Johann, Paul und Tobi – sitzen in Untersuchungshaft. Einen vierten Antifaschisten, Nanuk, musste das OLG am 28. April 2026 nach eineinhalb Jahren freilassen, weil die Beweislage gegen ihn in weiten Teilen zusammenbrach: Der Vergewaltiger und Kronzeuge, der für seine Anschuldigungen Straffreiheit und ein monatliches Gehalt bekommt, räumte ein, dass er die Vorwürfe nur anhand von Hörensagen und Fantasie erhoben hatte. 

Es ist bereits die zweite Runde in diesem Mammutkomplex: Am 31. Mai 2023 hatte das OLG Dresden Lina und drei Genossen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im jetzigen Verfahren will das Oberlandesgericht an rund 140 Verhandlungstagen bis Sommer 2027 ein weiteres Paradebeispiel für einen politischen Prozess abliefern. Am 25. März 2026, dem 29. Prozesstag, verhängte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista sehr überraschend Beugehaft. Recht kurzfristig wurde ein Zeuge aufgerufen, der im Vorgängerprozess eine Haftstrafe erhalten hatte und sich inzwischen im offenen Vollzug befand. Zum einen wollten die BAW und das OLG ihn zu einer Auseinandersetzung in Wurzen, für die er 2023 verurteilt worden war, und zum staatlichen Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ befragen. Zum anderen sollte er Aussagen zu einem Vorfall in der Neonazi-Kneipe „Bull’s Eye“ in Eisenach machen. In diesem Punkt war der Antifaschist zwar angeklagt, doch konnte das Gericht ihm damals keine Beteiligung nachweisen. Spätestens hier wurde unübersehbar, dass der Zeuge nicht nur das natürliche Recht hat, die Aussage gegen Genoss*innen zu verweigern. Vielmehr ist er durch die Strafprozessordnung dazu berechtigt, weil er sich im Fall von Eisenach selbst belasten könnte: Seine vermeintliche Mitwirkung hatte das Gericht nur aus einem losen Hinweis auf seine Anwesenheit in „einer Kneipe“ geschlossen. Jegliche Einlassung könnte also ein neues Verfahren auslösen – entweder zu Eisenach oder zu einem anderen Neonazi-Treff, der Schauplatz von Auseinandersetzungen war. 

Zudem ist es keineswegs unrealistisch, dass bereits jetzt gegen ihn ermittelt wird. Immer wieder wird Beschuldigten vorgegaukelt, nur als Zeug*innen geführt zu werden, um sie zu Aussagen zu nötigen. So war eine Antifaschistin im ersten Dresdner Prozess als Zeugin geladen und ist nun mit angeklagt. In der Vernehmung versuchte der Vorsitzende Richter Kubista, den Aktivisten einzuschüchtern und verwies auf „Zwangsmittel“ wie Ordnungsgeld und Erzwingungshaft. Trotz der Drohungen blieb der Zeuge standhaft und lehnte entschieden ab, die sieben Angeklagten und sich selbst zu belasten. Für diese Schlappe rächte sich Kubista mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen: Neben einem Ordnungsgeld bürdete er dem Antifaschisten die gesamten Kosten für den Prozesstag auf und ließ ihn direkt im Saal in Beugehaft nehmen, wobei er mit sechs Monaten das zulässige Höchstmaß ausschöpfte.

Besonders pikant ist, dass erst am 19. März 2026 ein als Zeuge geladener Neonazi, der wegen Mitgliedschaft bei den rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“ in Untersuchungshaft sitzt, im selben Prozess ebenfalls die Aussage verweigerte. Obwohl der Neonazi nach eigenen Angaben das Gericht ablehnte, nahm Kubista dies mit gelassener Milde hin und verhängte nur ein Ordnungsgeld über 300 Euro.

Mit der Beugehaft hat das OLG Dresden ein äußerst selten gegen linke Aktivist*innen genutztes Repressionsinstrument wiederbelebt, das nur in vereinzelten Verfahren nach den Paragrafen 129/a/b StGB verhängt wird. Erstmals systematisch wurde „Erzwingungshaft“ bei der Verfolgung der Revolutionären Zellen (RZ) bzw. Roten Zora Ende der 1980er Jahre eingesetzt, acht Zeug*innen damit bedroht und zwei Aktivistinnen monatelang ihrer Freiheit beraubt. Nach dem Anschlag auf die JVA Weiterstadt kamen 1993 vier Frankfurter*innen fünf Monate in Beugehaft. Auch im Verfahren gegen die Zeitschrift radikal saß ein Zeuge 1995 fünf Monate lang im Gefängnis. Im aktuellen Jahrtausend sorgte diese Erpressungsmaßnahme zweimal für Furore, beginnend mit dem Großverfahren gegen den Autonomen Zusammenschluss Magdeburg. Im Revisionsverfahren sollten 2005 der bereits rechtskräftig verurteilte Marco und der freigesprochene Carsten als Zeugen gegen ihren damaligen Mitangeklagten auftreten. Weil sie an der Aussageverweigerung festhielten, verhängte das Gericht sechs bzw. fünf Monate und bedrohte noch mehrere Freund*innen und Angehörige mit „Erzwingungshaft“. Ein weiterer prominenter Fall war Sybille, die im April 2013 im Frankfurter RZ-Verfahren gegen Sonja und Christian als Zeugin geladen wurde. Sie sollte die Angaben ihres Lebensgefährten bestätigen, der in den 1970ern lebensbedrohliche Verletzungen erlitten hatte und unter folterähnlichen Bedingungen im Krankenhaus vernommen worden war. Weil sie standhaft blieb, saß Sybille rund vier Monate in Beugehaft.

Die Gerichte nutzen das Zwangsmittel nicht nur, um im konkreten Fall Angaben zu erpressen. Nicht-Kooperation und insbesondere organisierte Aussageverweigerung erschweren der Justiz die Kriminalisierung linker Zusammenhänge. Deshalb soll die Beugehaft die Betroffenen für das kollektive solidarische Schweigen bestrafen und ein abschreckendes Exempel statuieren. Sehr offenherzig formulierte die Bundesanwaltschaft 1987 dieses Ziel in einem Beugehaftantrag: „Von den etwa 200 Anschlägen der RZ/Rote Zora konnte nur ein verschwindend geringer Teil bekannten Tätern zugeordnet werden. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Verhalten von Sympathisanten, die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen Pflichten eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen. Deshalb muss die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.“

In derselben Logik erklärte der Vorsitzende Richter Kubista in Dresden, der vorgeladene Antifaschist gehöre zur radikal linken Szene, die das Prinzip der Aussageverweigerung vertrete. Deshalb sei er durch eine kurze Haft nicht zu einer Aussage zu zwingen und die Höchstdauer notwendig. Dagegen wandte die Verteidigung ein, dass Beugehaft laut Bundesgerichtshof nur verhängt werden dürfe, wenn damit realistisch eine künftige Aussage bewirkt werde – nicht aber als Strafe. Weil der Antifaschist auch nach sechs Monaten keine Angaben machen werde, sei die Maßnahme unverhältnismäßig. Das interessierte Joachim Kubista ebenso wenig wie zahlreiche andere rechtsstaatliche Minimalstandards, die in diesem Prozess über Bord geworfen werden.

Dass nun wieder das Instrument der Beugehaft eingesetzt wird, zeigt, wie effektiv die konsequente Aussageverweigerung die Kriminalisierungsziele der Behörden durchkreuzt und wie notwendig es ist, daran festzuhalten. Zugleich muss die Debatte anlaufen, wie als Zeug*innen vorgeladene Aktivist*innen bestärkt und gut vorbereitet werden können, um diesen Herausforderungen standzuhalten.

Die finanziellen Belastungen sind dabei am einfachsten zu schultern: Bei Aussageverweigerung übernimmt die Rote Hilfe e.V. die Ausgaben für die anwaltliche Unterstützung sowie die bei Beugehaft teilweise anfallenden „Sitzkosten“: Viele Betroffene sollen noch Tagessätze für die zwangsweise Unterbringung in Gefängnissen bezahlen. Politische, emotionale und organisatorische Vorbereitung und Begleitung müssen örtliche Strukturen – Rote-Hilfe-Ortsgruppen und Solikreise, aber auch andere politische Zusammenhänge – leisten. Dem staatlichen Druck muss kollektiv mit Solidarität und Aussageverweigerung begegnet werden.