Skip to main content

„Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff“ reicht nicht

Friedrich Burschel (Gastbeitrag)
Einleitung

Wie bürgerliche und linke „Demokrat*innen“ in Deutschland ein AfD-Verbot vergeigen. 

AfD Verbot Demo
(Foto: Christian Ditsch)

Der „konkret“-Herausgeber Hermann L. Gremliza seligen Angedenkens nannte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) stets das „Verlautbarungsorgan der deutschen Industrie für ihr politisches Personal“ und alle Welt weiß, wie die Artikel in diesem Panzerkreuzer der großen Bürgerlichkeit in der Bundesrepublik einzuordnen sind. Neben durchaus klugen Köpfen, die hier ihre konservative Weltsicht ventilieren, schrieben aber auch stets Leute wie Jasper von Altenbockum die Kommentarspalten mit wirklich reaktionärem Mist voll. Wir nannten ihn deshalb wenig originell auch gerne „von Altenbockmist“. Seinem Ruf ist er nun neulich Anfang März 2026 wieder gerecht geworden, wo es um die amtliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ging und um ihr mögliches Verbot. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren dem Verfassungsschutz genannten Inlandsgeheimdienst vorläufig – also bis zu einem Hauptsacheverfahren wann auch immer – untersagt, die AfD so zu bezeichnen. Von Altenbockum, der darin SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faesers späten Versuch erkannt haben will, den Verfassungsschutz als politische Waffe einzusetzen, um links-grüne „Besitzstände“, „Hegemonie“ und „kulturelle Hoheit“ in diesem Land zu retten, breitete genüsslich seine Häme über den netten Versuch und das „undemokratische“ Begehren eines Parteienverbots aus. Nicht alles, was den hektischen Verbotsapologeten „Faschisierung“ sei, reiche zu einem Verbotsverfahren hin, stellt von Altenbockum fest: „‘Remigration’ und ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff allein reichen nicht aus, um eine Partei zu verdammen“.

Wäre der Autor dieser Feststellung nicht schon immer so abgrundtief reaktionär gewesen, könnte man ihn nun den Reihen derjenigen in Medien und öffentlichem Rundfunk zuordnen, die der AfD ihre Räume öffnen, sie normalisieren, sie bis zur Anbiederung verharmlosen und ihr auf den Trümmern der Brandmauer ergeben Durchzug gewähren. Und er weiß sich mit der wachsenden und schweigend wählenden Mehrheit im Lande im Gleichklang: „Die Wähler lassen sich davon nicht beeindrucken. Sie ließen sich schon nicht abschrecken, als die AfD für gesichert rechtsextrem erklärt wurde“. Die fatal zunehmende disruptive Zerstörungslust (Amlinger/Nachtwey) einer rapide wachsenden Wähler*innenschaft der AfD ist jedoch, da liegt von Altenbockums Denkfehler, kein Beweis dafür, dass die AfD nicht „rechtsextremistisch“ ist und nach Artikel 21 des Grundgesetzes zur Verhütung von Schlimmerem verboten werden könnte oder müsste. 

In einem globalen Rahmen explodierenden nationalistischen Autoritarismus’ sind die Wahlerfolge der AfD – jetzt auch, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Westen – extrrem bedrohlich und können im deutschen Kontext gar nicht anders als als Faschisierung angesprochen werden. Warum sollte man also angesichts solcher Kommentare als Befürworter*in eines AfD-Verbots überhaupt die FAZ zu Rate ziehen? Zum Beispiel, weil nur eine Woche früher, ein ganz anderer Tenor in demselben Blatt zu lesen war. Wie zu erwarten jedoch im Feuilleton, das vielen als sehr offen und lesenswert gilt und zu dem auch ausgewiesene „Gute“ wie Dietmar Dath regelmäßig beitragen. Dort war ein Gastbeitrag von Andreas Wirsching zu lesen, Geschichtsprofessor an der LMU in München und bis 2025 Leiter des renommierten „Instituts für Zeitgeschichte“ ebendort. Unter dem Titel „Ist die Demokratie noch wehrhaft?“ vollzieht Wirsching darin kundig die Geschichte von vier Parteiverbotsverfahren in der bundesdeutschen Geschichte nach und stellt zum zweiten gescheiterten NPD-Verbotsverfahren fest:

„Rückblickend erweist sich das NPD-Urteil als eine schwere politische Hypothek, wenn nicht als klarer Fehler. Ein Parteiverbot hätte mit seiner Begründung dem deutschen Verfassungsrecht eine heute schmerzhaft vermisste Norm darüber an die Hand gegeben, was eine rechtsextreme Partei hierzulande tun darf und was nicht.“ Wir erinnern uns, am 17. Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die NPD (nach dem gescheiterten Verfahren 2001 – 2003) zum zweiten Mal zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die NPD zwar tatsächlich eine verfassungswidrige Partei sei, rassistisch, nazistisch und menschenfeindlich, aber halt einfach zu klein und unbedeutend, um den Schaden anrichten zu können, der ein Verbot gerechtfertigt hätte. Am selben Tag trat AfD-Parteigröße Björn Höcke bei der damals noch „Junge Alternative“ genannten Nachwuchsorganisation der AfD in Dresden ans Rednerpult, bezeichnete das „Denkmal für die ermordeten Jüd*innen Europas“ als ein „Denkmal der Schande“ und sprach davon, dass es in Deutschland eine erinnerungskulturelle 180-Grad-Wende geben müsse. 2017 war auch das Jahr, in dem die AfD nach dem Durchmarsch in alle Landesparlamente auch im Bundestag ankommen würde. War sie zu jenem Zeitpunkt nach den unklaren Maßgaben des höchsten deutschen Gerichts schon groß genug, um sie als verfassungsfeindliche Bestrebung und Gefahr zu verbieten, oder – anders gefragt – noch nicht zu groß, um sie ohne Umstände geräuscharm entsorgen zu können? 

Wirsching fragt auch: „Wie viel Toleranz darf man gegenüber der Intoleranz zulassen? Wie kann man überhaupt die Feinde der Demokratie mit den Mitteln der Demokratie wirksam bekämpfen?“, zumal wenn sich das Verfassungsgericht in Uneindeutigkeit gefällt und „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie, das Parteiverbot nach Artikel 21 GG aus der Hand“ legt? 

Wirsching könnte mit seinem Ritt durch die Verbotsdebatte durchaus als Befürworter eines AfD-Verbots betrachtet werden, käme er nicht am Ende seines Beitrags wie vor ihm Hunderte andere Treuherzige zu dem fatalen Fehlschluss, die AfD müsse „inhaltlich gestellt werden – und zwar auch, um die Mehrheit derer zu festigen, die sich der Demokratie in Deutschland nach wie vor verbunden fühlen“. Und er macht es sich leicht, indem er alle jenseits derer in die Pflicht nimmt, die wie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag tatsächlich die Mittel zu Gebote hätten, ein Verbotsverfahren zumindest prüfen zu lassen. Er schlägt vor: „in die Fläche gehen; präsent sein mit dem besseren und damit kämpferischen Argument. In der Pflicht ist daher auch die viel beschworene Zivilgesellschaft.“

Leider ziehen diese Argumente nicht mehr: diejenigen, die immer noch vor Alarm und Panik warnen, verlassen sich immer noch darauf, auch wenn die AfD bundesweit schon bei 30 Prozent steht, seien es immer noch 70 Prozent Demokrat*innen und gegen die AfD, schon wegen der Brandmauer. Nur: die Brandmauer liegt in Trümmern. Die CDU hat den „Konsens der Demokrat*innen“ in diesem Land verraten – und zwar auf jeder Ebene. Erinnert sei an die Sprengung der Brandmauer Ende Januar 2025, als die Union mit den Stimmen von AfD, FDP und den anwesenden BSWler*innen den Entschließungsantrag für das rassistische und rechtswidrige „Zuwanderungsbeschränkungsgesetz“ in den Bundestag einbrachte. Und erst Mitte März 2026 wurde bekannt, wie eng die Union in der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament mit sämtlichen Rechtsaußenparteien, inklusive AfD, vertrauensvoll zusammenarbeitet, um die dreckigsten Deals gegen Menschen auf der Flucht durchzuboxen. Es ist kaum noch auszuhalten, wie der Unionschef im EU-Parlament Manfred Weber das Gegenteil behauptet und Medienkonsumierenden so mitten ins Gesicht lügt. Von der kommunalen und der Landesebene gar nicht zu reden. 

Besonders interessante und beängstigende Entwicklungen können hier mit Fokus auf Sachsen-Anhalt beobachtet werden, wo am 6. September 2026 ein Wahlsieg der AfD immer wahrscheinlicher wird, der in eine starke Duldungsrolle einer CDU-Minderheitsregierung münden, in eine Koalition mit dem BSW, wenn ihm der Sprung in den Landtag gelingt, oder zu einer Alleinregierung unter einem Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund führen könnte. 

Allgemein wird dieser neue Meilenstein im scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg der Partei als Blaupause für die Machtergreifung und nächster Kipppunkt des demokratischen Systems der Bundesrepublik betrachtet. Nicht nur in Sachsen-Anhalt beginnen gerade – Mitte 2026 – massiv Absetzbewegungen derer, die in Verwaltung, Politik, Kultur, Medien, Wissenschaft
und auch Zivilgesellschaft eine AfD-Regierung für unabwendbar halten und sich auf die „neue Zeit“ schon einstellen, ihre Schäfchen ins Trockene bringen wollen.

Die Mehrheit der Demokrat*innen ist am Zerbröseln und gerade in der von Wirsing beschworenen „Fläche“ stehen immer weniger Aufrechte und Besorgte mit der Antifa und dem Rücken zur Wand. In Sachsen-Anhalt sehen die Umfragen die AfD derzeit bei um die 41 Prozent. 

Klingt nicht nach absoluter Mehrheit, aber auch hier kann die FAZ (17.5.26) helfen: „Konkret müsste die AfD nur zwei oder drei Prozentpunkte hinzugewinnen oder die SPD zwei Prozentpunkte verlieren, schon regiert die AfD das Bundesland allein.“ Und das hieße: „Dann gäbe es keine Sondierungen, keine Koalitionsverhandlungen, keine Kompromisse.“ Dort beschreiben die beiden Autoren, wie sich die AfD auf die Machtübernahme vorbereitet, wie sie sich Kader für die Verwaltungsspitzen - „Büroleiter, Abteilungsleiter, Referatsleiter, die zweite und dritte Reihe also“ - in ihrer „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“ heranzieht und eine entsprechende Säuberung der Verwaltung von Widerspenstigen plant. Es sollen sich auch, laut FAZ, schon aktive Amtsträger bei der Partei gemeldet und für künftige gefällige Verwendung angedient haben, korporierte Jurastudierende sich an einer burschenschaftlichen Übernahme der Filetstücke im Verwaltungsapparat interessiert zeigen.

Und wer das extrem aggressive und ideologisierte Regierungsprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt gelesen hat und weiß, wie begierig die ganze Partei in Trumps USA blickt, kann ahnen, wie sehr menschenrechtliche Standards, demokratische und rechtsstaatliche Verfahren und humane Orientierung in Gefahr sind. Vor allem Menschen mit Migrationsge-
schichte, Geflüchteten und Asylsuchenden stehen noch härtere Zeiten bevor: und das will bei der rassistischen Grundstimmung in dem Bundesland und der jetzt schon herrschenden Regierungspolitik der schwarz-roten Landesregierung etwas heißen. Eine „Arbeitsgruppe Regierungsbeteiligung“ der AfD, so die FAZ weiter, „überlegt auch, wie eine ‚Abschiebeoffensive‘ gelingen kann, ohne an gesetzlichen Hürden zu scheitern“. Das wird durchgezogen.

Und es wird den weichen Errungenschaften der zurückliegenden Jahrzehnte an den Kragen gehen: einer demokratischen und soziokulturellen Alltagskultur, Jugend-, Frauen- und Kinderprojekten, LGBTQIA+-Aktivitäten, Gleichstellung und Antidiskriminierung, „Integration“ und was immer an „Weltoffenheit“ anzutreffen war. 

Abbau demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlicher Förderung, Angriffe auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sind zu erwarten, ein wie auch immer gearteter antifaschistischer Konsens nach dem Zweiten Weltkrieg steht zur Disposition, missliebige Kritik wird mundtot gemacht, seien es Lehrer*innen, die mit einem vermeintlichen „Neutralitätsgebot“ gefügig gemacht werden, oder widerspenstige linke Hausprojekte oder der freie Sender Corax in Halle, der neben dem Demokratieverein Miteinander e.V. namentlich auf der AfD-Abschussliste steht. 

Ob eine AfD-Regierung die Grausamkeiten – etwa die „Remigrations“-Offensive, die Aufhebung der Schulpflicht, die Abschaffung von Landesmedienanstalt und Landesverwaltungsamt - wie in den USA chaotisch und disruptiv umsetzt oder die Strukturen allmählich auflaufen und austrocknen lässt: im Ergebnis wird es das Verschwinden einer demokratischen Grundausstattung und zivilgesellschaftlicher Standards bedeuten.

Und Sachsen-Anhalt wäre für kommende AfD-Erfolge nur Pilotprojekt und Initialzündung. Wenn die Regierung des unsäglichen Kanzlers Merz zusammenbricht, könnten Neuwahlen eine ähnliche Situation auch ruckzuck auf Bundesebene zur Folge haben und das Land unter die Fuchtel einer Kanzlerin Weidel bringen.

Und jetzt noch einmal zurück zur Ausgangsfrage eines AfD-Verbots: Ein Verbotsverfahren war zum Greifen nah bis Ende 2024. Der entsprechende Entschließungsantrag, den unter der Schirmherrschaft des einstigen „Ostbeauftragten“ der CDU, Marko Wanderwitz, 113 Bundestagsabgeordnete unterstützten und in den Bundestag einbrachten, versandete dann
im Zuge des Ampel-Aus und der Neuwahlen sang- und klanglos. Ende Januar 2025 zeigte Kanzlerkandidat Merz, aus welchem wurmstichigen Holz er geschnitzt ist und kooperierte, wie erwähnt, erstmals offen mit der AfD. Die bundesweite sehr breit unterstützte und kraftvolle Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“ verlor an Fahrt und der unabgestimmte Alleingang des Satirikers Nico Semsrott mit seiner „Prüf“-Bewegung nahm ihr noch weiter Wind aus den Segeln. Dass selbst in der Linken ein Verbotsverfahren mehrheitlich belächelt und vom
Tisch gewischt wird, gehört zur Tragik einer Partei und Bewegung, die das Verhängnis wohl nicht mehr aufhalten wird, aber auch keine kraftvollen Alternativen anzubieten hat.

Nur ein konsequentes Durchziehen des Verbotsantrages von einem der Antragsberechtigten könnte die AfD in ihrer derzeitigen Entwicklung noch aufhalten. Das wäre ein Akt in höchster Not, demokratische Notwehr im besten Sinne. Da sich unterdessen schon fast lächerlich macht, wer es fordert, und der erbärmliche Zustand der Union – auf noch zurechnungsfähige Teile derer ein Antrag angewiesen wäre – eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr realistisch erscheinen lässt, ist die AfD und ihre Machtergreifung wohl nicht mehr aufzuhalten. Egal wie oft noch gefordert wird, sie „inhaltlich zu stellen“.