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Prozeß gegen Hamburger Neonazi-Skinheads

Einleitung

Am 30. April 1992 begann die Verhandlung gegen drei Hamburg-Lohbrügger Neonazi-Skinheads, die zusammen mit anderen am 20. Juli 1991 vor dem Disko-Schiff "Kogge" in Hamburg-Bergedorf drei Türken brutal angegriffen haben.

Foto: Christian Ditsch

Symbolbild.

Der bereits am Boden liegende, bewußtlose Ercan K. wurde weiter mit Stiefeltritten gegen Kopf und Körper bearbeitet und zum Schluß aus nächster Nähe mit Signalmunition beschossen. Er erlitt schwere Schädelverletzungen und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr.

Kurz darauf wurden Andreas von P., Frank Z., Markus H., Christian H. und Christian Obrembalska festgenommen. Die letzten drei werden der Tat verdächtigt und sind angeklagt wegen versuchtem Totschlag. Die fünf Festgenommenen gehören zum harten Kern der rechten Szene von Lohbrügge. Bei dieser handelt es sich um einen gefestigten Zusammenhang, der z.B. über Andreas von P. sehr gute Kontakte zur Gruppe Hamburger „Nationale Liste“ (NL) von Christian Worch unterhält. Die NL wiederum ist fester Bestandteil der "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF), deren Ziel die Wiederzulassung der NSDAP ist.

Markus H. hat sich für den Prozeß als Verteidiger Jürgen Rieger genommen. Das NF-Mitglied Rieger verteidigt hauptsächlich NS-Kriegsverbrecher und andere bedeutende Rechte, er ist eine zentrale Figur der Neonaziszene. Der Prozeß soll etwa 15-20 Verhandlungstage umfassen1 .

Während des Prozesses soll es Veranstaltungen und Informationen der Antifa Hamburg geben.

  • 1Nachtrag: Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden im September 1992 drei der Neonazi-Skinheads verurteilt. Aus Sicht des Gerichts war nicht erkennbar, dass die Täter den Tod K.s billigend in Kauf genommen haben könnten.