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Juristische Schlappe für Heike Langguth

Einleitung

In einem Rechtstreit zwischen der als rechte Aktivistin bekannten Heike Langguth (Thüringen) und dem Unrast Verlag (Münster) musste Langguth eine juristische Niederlage hinnehmen. 

Bild: Faksimile der "marcus" des MARCUS Verlag GmbH Saalfeld

Heike Langguth als Coverbild der Zeitung "marcus"

Das Landgericht Münster beschloss am 31. Oktober 2006 dass ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung des Verlages keine hinreichende Erfolgsaussicht habe. Langguth wollte eine Unterlassung der Feststellung erklagen, dass sie tief in die neonazistische Szene verwickelt sei.

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte am Symbol »Wotansauge«, welches unter anderem von dem Nebelfee Klangwerken und der Deutschen Heidnischen Front verwendet wird. Die Klägerin hatte zudem die Domain nebelklang.de des gleichnamigen Szenelabels angemeldet in dessen Begleitheft ein Foto von Langguth, Ronald Möbus (Sänger der NSBM-Band Absurd) und ihrem gemeinsamen Kind veröffentlicht wurde. Zudem war sie auch verantwortlich für einen Spendenaufruf zu Gunsten des rechtskräftig verurteilten Neonazi-Satanisten Hendrik Möbus.

Diese Umstände rechtfertigten nach Auffassung des Gerichts  eine Verwendung eines Bildes zur Dokumentation ihrer Aktivitäten. Heike Langguth ist zweifache deutsche Vizemeisterin im Muay-Thai-Boxen und ließ sich im August 2005 als Covergirl der Lokalzeitschrift »marcus« (Saalfeldt) mit einer tätowierten »Schwarzen Sonne« – also einem zwölfarmigen Hakenkreuz – fotografieren.