AIB
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1.2021
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28.5.2021
Österreich & Thüringen: Die Dealer der Neonazis ?
Festnahme ist eigentlich nicht zutreffend, denn er war zu dem Zeitpunkt eigentlich bereits Häftling der Justizanstalt Simmering. 2018 war Binder von einem Geschworenengericht (Wiener Neustadt) zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen NS-Wiederbetätigung und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt worden. Den Rest dieser Haftstrafe durfte er als „Freigänger“ absolvieren – angeblich in Absprache zwischen Justiz- und Innenministerium, weil man so dem Netzwerk, das man nach einer Drogenlieferung aus Deutschland im Oktober 2020 um Binder vermutete, auf die Schliche kommen wollte. Selbst