Foto: Kurdishstruggle; CC BY 2.0
AIB
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1.2019
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3.7.2019
Verschärfte Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland
Deutsche Behörden zeigen viel Kreativität, wenn es um die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung geht. Auch wenn sich Teile von ihr ändern oder politische Schwerpunkte verlagern, rücken diese nicht von ihrer 1993 getroffenen Bewertung der PKK als „terroristisch“ ab und kriminalisieren weiter jede politische Äußerung, die eine ideologische oder politische Nähe zu dem zeigt, was von den politischen Behörden als PKK angesehen wird. In Deutschland wird die PKK – anders als in anderen europäischen Ländern – nicht nur als „terroristische Organisation“ angesehen und ihre vermeintlichen Mitglieder