AIB
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4.2018
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28.3.2019
Das Gefahrenabwehrrecht als polizeiliche Wunderwaffe
Gefahrenabwehr des LKA am Beispiel Berlin In Berlin gibt es viele Hausdurchsuchungen des polizeilichen Staatsschutzes, häufig tauchen zivile „szenekundigen“ Beamt*innen vor vermeintlichen Szenelokalitäten auf. Diese Häufungen entsprechen einem Kalkül, das schon seit geraumer Zeit verfolgt wird: Prävention und Gefahrenabwehr. Razzien gegen Hausprojekte, vermeintliche Politkombos oder größere Ermittlungsverfahren – teilweise mit Vereinigungskonstruktionen – sind Instrumente des Staatsschutzes, um unliebsame Aktivitäten zu unterbinden und die eigene Arbeit zu legitimieren. Viele erinnern sich an