AIB
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3.2023
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5.1.2024
Eine Einschätzung des „Antifa Ost-Verfahrens“
Ende Mai 2023 wurden vier Antifaschist*innen vor dem Oberlandesgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in den vergangenen Jahren mehrere Neonazis angegriffen und eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 StGB gebildet zu haben.