Bild: Doku-Archiv/Exif-Recherche
AIB
136
-
3.2022
|
4.12.2022
"Blood & Honour"-Prozess in München: Nicht-Aufklärung mit Ansage
Wovor Antifaschist*innen schon lange warnten, war spätestens seit den Razzien im Dezember 2018 kein Geheimnis mehr. Das im Jahr 2000 verhängte Verbot gegen die neonazistische „Blood & Honour Division Deutschland“ hatte kaum Auswirkungen auf deren Aktivitäten. Vorangegangen waren Abhörmaßnahmen vom Bundesamt für Verfassungsschutz gegen die Angeklagten Sven Büschen und Ringo N., welche zu Hausdurchsuchungen in fünf Bundesländern bei insgesamt zwölf Verdächtigten führten, die unter anderem die verbotene Organisation fortgeführt oder dies unterstützt haben sollen. Ab spätestens Oktober 2016 soll