AIB
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4.2019
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29.1.2020
Behördliche Einschätzung: Vom Amoklauf zum Rechtsterrorismus
Seit Oktober 2019 ist es offiziell: Der Neunfachmord am und im OEZ München von 2016 wird vom Bayerischen LKA doch als politisch rechtsmotivierte Gewaltkriminalität eingestuft. Drei Jahre tobt eine Debatte darüber, inwieweit die Tat als Amoklauf eines psychisch kranken Täters oder als Hassverbrechen eines politischen Attentäters zu bewerten sei.