Foto: Bundesarchiv, Bild 183-H25087 / CC-BY-SA 3.0
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2.2016
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9.10.2016
Schutz der bestehenden Ordnung durch wehrhafte Demokratie
Verfassungsrechtliche Grundlagen In den 1950er Jahren festigte sich das Konzept der wehrhaften Demokratie, dessen „schärfstes Schwert“ das Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sein sollte. Der Artikel 21 des Grundgesetzes integriert Parteien in das Verfassungsgefüge der Bundesrepublik. Auf diesen „verstaatlichenden Sog“, in dem der politische Streit gezähmt wird, folgt im nächsten Absatz des Grundgesetzartikels prompt die Drohung des Parteiverbots bei Beeinträchtigung oder versuchter Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Ein solches Verbot darf nur das