AIB
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3.2015
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18.12.2015
Was nicht passt, wird passend gemacht
Die Anklage und Beweisführung der Staatsanwaltschaft Rostock Der Hauptgeschädigte im Rostocker Verfahren ist ein Polizist der Bereitschafts- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei MV, der auch als Nebenkläger auftritt. Einen der Steinwürfe wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag. Mit diesem Tatvorwurf wurde auch die Untersuchungshaft begründet, obwohl keiner der Geschädigten durch den Einsatz dienstunfähig geworden ist. Bei der zweiten Haftprüfung wurde der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags von den zuständigen Haftrichtern revidiert. Man gehe bei der Tat von