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AIB
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1.2020
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3.4.2020
Zum Verbot von „Combat 18 Deutschland“
Durch die 71-seitige Verbotsverfügung zieht sich die konsequente Verweigerung, die Gruppe so zu benennen wie sie sich selbst nennt, wie sie im internationalen Netzwerk aufgestellt ist und dort anerkannt wird: „Blood & Honour / Combat 18“ (B&H/C18). Lediglich im deutschen Rahmen tritt sie, um allzu offene Bezüge auf das verbotene B&H zu vermeiden, zumeist als „Combat 18 Deutschland“ auf. Ebenso deutlich zieht sich die Verleugnung der tatsächlichen Größe und Dimension der Organisation durch die Verfügung. Sieben von Hundert In der Verbotsverfügung werden der Gruppe „ mindestens 20 Mitglieder“