AIB
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3.2002
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20.10.2002
Razzia bei sächsischen Hammerskins
Am 16. Juli 2002 durchsuchte die Polizei über 40 Wohnungen von 29 beschuldigten Personen. Neben Räumen in Sachsen waren auch Objekte in Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Ziel der Ermittler. Anlass war ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB. Hinzu kommt der Verdacht, die Neonazis seien »mehrmals organisatorisch gegen Andersdenkende vorgegangen« und hätten »rechtsextremistische Propagandamusik bundesweit vertrieben«. Die sächsischen Hammerskins wurden 1993 als East Saxon Hammerskins (ESHS) von Mirko