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#NichtMeineLager

Pro Asyl
Einleitung

Während weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht sind, werden die Abwehrmaßnahmen gegen Schutzsuchende in Europa und in Deutschland stetig verschärft. Abschreckung, Festsetzung und Isolierung in Lagern – so lautet offenbar die Antwort darauf, dass Menschen vor Gewalt, Unrecht und Unterdrückung fliehen. Zweifellos ist es für die Betroffenen ein großer Unterschied, ob sie sich in einem libyschen Folterlager, einem elenden EU-Hotspot oder einem deutschen "AnkER-Zentrum" befinden. Aber ganz gleich, um welche Lager es sich handelt: Lager sind Orte der Kontrolle, der Stigmatisierung, der Entwürdigung und der Gewalt. Innerhalb der EU dienen sie der Abschreckung von Flüchtlingen und sollen es erleichtern, Asyl zu verwehren und Menschen abzuschieben. Die deutschen AnkER-Zentren stehen damit durchaus in einer Linie mit verschiedensten existenten und geplanten „Lagertypen“.

AnkER-Zentren

In den sogenannten AnkER-(Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs)-Zentren sollen zunächst alle in Deutschland ankommenden Flüchtlinge untergebracht werden. Mit dem bis zu 18-monatigen Zwangsaufenthalt in abgeschiedenen Massenunterkünften droht die Isolation mit allen verbundenen Belastungen und Einschränkungen: Der Kontakt zu ehrenamtlichen Helfer*innen wird massiv erschwert, ebenso der Zugang zu unabhängiger Beratung. Zusammen mit extrem kurzen Fristen im Asylverfahren stellt das hohe Hürden für die Wahrnehmung der eigenen Rechte dar. Das betrifft sogar besonders Schutzbedürftige sowie Kinder und Jugendliche. Mit Residenzpflicht, einem Arbeits- und Ausbildungsverbot und dem Sachleistungsprinzip, wie in Bayern, werden Selbstbestimmung und Integration verhindert. Dafür sorgen Perspektivlosigkeit, fehlende Privatsphäre und Verelendung für Konflikte innerhalb der Lager.

Transitverfahren und „besondere Aufnahmeeinrichtungen

Das soll aber noch nicht alles sein. Zunächst lautete der Plan von Innenminister Seehofer, „Transitzentren“ an der deutsch-­österreichischen Grenze zu schaffen, um in anderen EU-Ländern registrierte Flüchtlinge aufzuhalten und zurückzuweisen. Laut Koalitionsbeschluss wurden daraus „Transitverfahren“: An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Asylsuchende ohne weitere Prüfung zurückgewiesen werden. Die deutsche Bundespolizei agiert in diesen Transitverfahren vorbei am EU-Recht ohne Kontrolle durch die Justiz. Für die Betroffenen ist es faktisch unmöglich, Rechtsmittel einzulegen. Nun sollen möglichst alle, auf die dies zutrifft, bis zu ihrer Rückführung in bereits vorhandenen „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ oder in den AnkER-Zentren isoliert werden.

Grenznahe „Transitzonen“ gibt es beispielsweise bereits in Ungarn. Dort können Schutzsuchende nur noch in zwei solcher Transitzonen an der Grenze zu Serbien einen Asylantrag stellen und werden für die Dauer des Verfahrens dort festgehalten. Seit Januar 2018 wird maximal zehn Asylsuchenden pro Woche Zugang gewährt. Das Ungarische Helsinki-Komitee (HHC) musste im August 2018 mehrmals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg klagen, um die Orbán-Regierung zu verpflichten, Asylsuchende in den Transitzonen mit Nahrung zu versorgen.

EU-Hotspots

An den Außengrenzen der EU wurden seit 2015 zehn EU-Hotspots eingerichtet – jeweils fünf in Italien und in Griechenland. Hier werden ankommende Schutzsuchende registriert und festgesetzt. Menschen, die auf ihrer Flucht einen angeblich sicheren Drittstaat wie z.B. die Türkei durchquert haben, sollen direkt aus den Hot­spots wieder abgeschoben werden. In den EU-Hotspots wie z.B. Moria auf Lesbos sitzen die Menschen oft Jahre unter elenden Bedingungen fest. Die Verfahren, die in den Hotspots durchgeführt werden, verletzen systematisch die Rechte der Schutzsuchenden sowie rechtsstaatliche Prinzipien.

Noch mehr Lager: „Kontrollierte Zentren“ für Bootsflüchtlinge?

Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange: Die Verantwortlichen in Europa erarbeiten fleißig weiter Lagerkonzepte. Eines davon – dieses Mal stammt es von allen Europäischen Regierungschefs gemeinsam – sieht die Schaffung „Kontrollierter Zentren“ auf dem Gebiet der EU vor. In diesen „Kontrollierten Zentren“ sollen gerettete Bootsflüchtlinge festgehalten werden, um zwischen „irregulären Migranten, die zurückgeführt werden, und Personen, die internationalen Schutz benötigen […] zu unterscheiden.“ (Tagung des Europäischen Rats, 28. Juni) Die Funktion der „Kontrollierten Zentren“ hat die bereits existierenden Hotspots an den Außengrenzen zum Vorbild. Die systematischen Menschenrechtsverletzungen und elenden Lebensbedingungen in den griechischen EU-Hotspots verdeutlichen, was Flüchtlinge in „Kontrollierten Zentren“ zu erwarten haben. Sie dienen der Abschottung und Abschreckung, Flüchtlingsschutz auf europäischem Boden soll möglichst verhindert werden.

Lager schon vor der EU: Ausschiffungsplattformen und Rückkehrzentren

In der Wunschvorstellung vieler europäischer Politiker*innen kommen die Menschen aber gar nicht mehr erst nach Europa: Die „Ausschiffungsplattformen“ sollen dabei ähnlich funktionieren wie die „Kontrollierten Zentren“ innerhalb der EU. Der entscheidende Unterschied: Mit den „Ausschiffungsplattformen“ will die Europäische Union die Verantwortung nach Nord­afrika verlegen. Bootsflüchtlinge, die im Mittelmeer gerettet werden, sollen dann eben nicht in EU-Zentren, sondern in dort befindliche „Ausschiffungsplattformen“ gebracht werden, wo darüber entschieden wird, wer internationalen Schutz erhält und wer nicht. Ungewiss ist dabei, in welchen Ländern selbst die vermutlich wenigen Menschen, denen überhaupt ein solcher Schutz zugesprochen würde, Aufnahme fänden. Eine Bereitschaft dazu ist europaweit kaum vorhanden.

Während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs wurden außerdem sogenannte Rückkehrzentren mit ähnlichem Konzept ins Spiel gebracht: Auf dem Boden der EU sollen überhaupt keine Asylanträge mehr akzeptiert werden, Flüchtlinge stattdessen außerhalb der EU in Rückkehrzentren festgesetzt werden. Dorthin sollen gleich auch „abgewiesene Ausländer gebracht werden, so es – etwa mangels Kooperationsbereitschaft des Herkunftsstaates oder der betreffenden Person selbst – unmöglich ist, sie in ihre Heimat zurückzuschicken.“

Schon jetzt: Flüchtlinge hängen außerhalb der EU fest

Tausende Menschen sitzen in verschiedensten Haftlagern in Libyen und werden oftmals von der sogenannten „libyschen Küstenwache“, die in europäischem Auftrag agiert, dorthin zurückgebracht. Obwohl die Verantwortlichen in der Europäischen Union genau über die Zustände dort Bescheid wissen. „Eine Form dieser äußerst schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in privaten und libyschen Auffanglagern ist der faktische Verkauf von Flüchtlingen auf libyschen Sklavenmärkten …“ antwortete beispielsweise die Bundesregierung auf eine Bundestags-Anfrage. „Menschen werden dort vergewaltigt, es gilt kein Recht“, konstatierte der luxemburgische Premier Asselborn und das Auswärtige Amt spricht sogar von „KZ-ähnlichen Verhältnissen“. Trotzdem wird nichts dagegen unternommen – denn es passt zum Plan der Externalisierung von Grenzkontrollen: Schon jetzt werden auch mit etlichen anderen afrikanischen Staaten, wie dem Niger oder dem Sudan, Kooperationen vereinbart, die Fluchtrouten in die EU schon im Ansatz abschneiden sollen.

#NichtMeineLager

Unabhängig davon, welche Lagerkonzepte schließlich noch alle realisiert werden - die generelle Strategie scheint klar und deutlich: Schutzsuchende werden erstmal wo es nur geht in Lager gesteckt, damit möglichst wenig Flüchtlinge zu uns kommen und wir sie im Zweifel schnell wieder loswerden.

Die Kampagne #NichtMeineLager erklärt dazu: "Wir wehren uns gegen diese systematische Entrechtung und Entwürdigung von Menschen". Schon fast 5.000 Menschen haben auf www.nichtmeinelager.de ihr Statement dazu abgegeben und klar gesagt: Das sind nicht unsere Lager, die ihr da baut. Wir stehen nicht hinter dieser Poli­tik der Inhaftierung und Abschreckung. Wir wollen eine EU, die Menschenrechte achtet und den Zugang zu Schutz und Asyl weiter gewährleistet!