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Marcelo Fraenkel: Klage gegen AIB gescheitert?

Einleitung

Eine Niederlage vor Gericht hat der Mitgründer der Gruppe „Deutsche Patrioten mit Migrationshintergrund“, Marcelo Fraenkel aus Berlin einstecken müssen.

Marcelo Fraenkel
(Bild: Screenshot tiktok.com/deu_patr_mig.hintergrund)

Ein Migrant mit Patriotshintergrund aka „Patrioten mit MigHiGrund“ stellt mit den Hashtags #AfD #Heimatliebe die Frage „Was ist ein deutscher Patriot mit Migrationshintergrund?“

Eine Niederlage vor Gericht hat der Mitgründer der Gruppe „Deutsche Patrioten mit Migrationshintergrund“, Marcelo Fraenkel aus Berlin einstecken müssen. Auch wenn er noch eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin erhoben hat, die beim Kammergericht anhängig ist, ist es beim aktuellen Stand äußerst wahrscheinlich, dass seinem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe der Erfolg verwehrt wird.

Fraenkel hatte Prozesskostenhilfe beantragt, um ein Klagverfahren gegen das „Antifaschistische Infoblatt“ (AIB) zu führen. Ziel der Klage: Dem AIB soll die mit einem Foto Fraenkels auf einer Veranstaltung bebilderte, identifizierende Berichterstattung über Fraenkel und seine „Deutsche Patrioten mit Migrationshintergrund“ verboten werden, insbesondere der Artikel in Ausgabe Nr. 135 des AIBs.

Das Landgericht wies den Prozesskostenhilfeantrag zurück. Der Beschluss führte lehrbuchmäßig die Voraussetzungen für eine zulässige Wort- und Bildberichterstattung, auf und erklärt dann, warum die Berichterstattung des AIB zulässig ist.

Nachdem Fraenkel gegen den ablehnenden Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt hat, hat ihm das Kammergericht nun zunächst die Möglichkeit gegeben, diese zu überdenken. Die Öffentlichkeit habe in Fällen wie dem vorliegenden ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht. Die Presse könne bei vollständig anonymisierter Berichterstattung ihre Aufgaben nicht erfüllen.

Die endgültige Entscheidung des Kammer­gerichts wird die Angelegenheit beenden.1

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    Nachtrag: Mitte April 2024 bestätigte das Kammergericht Berlin, das Fraenkel nicht durch das AIB in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und das ein berechtigtes Interesse an seiner Namensnennung besteht. Am 24. Mai 2024 wurde vom Kammergericht Berlin die sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss als unbegründet abgelehnt.