Zweiter NSU-Prozess gegen Susann Eminger?
Caro Keller (NSU Watch) (Gastbeitrag)Am 28. Februar 2024 gab die Bundesanwaltschaft eine Pressemitteilung heraus: Gegen Susann Eminger wird vor dem Oberlandesgericht Dresden Anklage wegen Unterstützung des NSU und wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen erhoben. Der Verdacht habe sich weiter erhärtet, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Ermittlungsverfahren gegen Susann Eminger läuft bereits seit der Zeit kurz nach der Selbstenttarnung des NSU. Der Berichterstattung zur Anklageerhebung war zu entnehmen, dass die Anklage gegen Eminger wohl auf Aussagen von Beate Zschäpe zurückgeht. Diese wurde erneut durch die Ermittlungsbehörden vernommen, nachdem sie vor dem 2. Bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt hatte.
Sollte die Anklage zugelassen werden, wird es einen zweiten NSU-Prozess geben und damit durchaus die Chance auf weitere Aufklärung und Aufarbeitung. Dies hängt jedoch auch vom öffentlichen Interesse an dem Verfahren ab.
Anklagen gegen das Unterstützungsnetzwerk des NSU wären in den Jahren nach der Selbstenttarnung jederzeit möglich gewesen – wenn umfassend ermittelt worden wäre. Doch stattdessen wurden die Ermittlungen eng geführt und auf das NSU-Kerntrio konzentriert. Das zeigten auch die Befragungen im 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern. Die Ermittlungen gegen weitere UnterstützerInnen sind größtenteils eingestellt.
Sich auf die Aussagen der Haupttäterin zu verlassen, wird auch in einem zweiten NSU-Prozess nicht ausreichen. Nichts spricht dafür, dass Zschäpe zu einer wirklichen Aufklärung des NSU-Komplexes beitragen möchte. Vielmehr dürfte die Hoffnung auf einen möglichst günstigen Ausgang der in den kommenden Jahren anstehenden Haftprüfung im Vordergrund stehen. Die Deutungshoheit darf in diesem Prozess weder den Neonazis noch den Behörden überlassen werden. Sie gehört den Angehörigen und Überlebenden.