Waffenverbot für Sebastian Schmidtke
Die Stadt Braunschweig hatte dem Neonazi Schmidtke den Besitz von jeglichen Waffen untersagt. Schmidtke wollte sich per Eilantrag gegen die Entscheidung wehren – doch das Verwaltungsgericht hat das Verbot jetzt (vorläufig) bestätigt.
Der sich als Outdoor-Influencer inszenierende Sebastian Schmidtke hatte eine Vision für seine neonazistischen Follower: Antifaschist_innen und deren auch potentiell tödliche Bekämpfung als „Notwehrrecht“ zu tarnen. Ein paar halbherzig eingestreute juristische Warnhinweise können diesen Eindruck kaum entkräften. Wenn Hannes Ostendorf von der RechtsRock-Band „Kategorie C“ vorgibt: „bevor ich zugrunde gehe, dann die“, ergänzt Schmidtke sogleich: „es ist ja eine Frage der Zeit bis mal jemand liegen bleibt“.1 An anderer Stelle gibt er „Tipps für die sichere Bewältigung des Alltags“ und erwähnt den Rechtsterroristen Leon Ringl von „Knock-Out 51“: „aufgrund eines Vorfalls in Eisenach wo ein Kamerad angegriffen wurde (...) und die Person hat aus Notwehrgründen ein kleines Taschenmesser dabei gehabt bzw. Arbeitsmesser und hat das gezogen gehabt“, denn: „tatsächlich verbluten tut man am schnellsten. Also die Verblutung ist halt mit Pech in wenigen Minuten vollzogen (...) ist recht interessant, was jeder jetzt daraus macht, muss jeder selber wissen“.2 Bereits vorher wusste Ringl selbst im Schmidtke-Interview zu berichten: „nachdem ich mein Messer gezogen habe“ sei eine Auseinandersetzung beendet gewesen.3
Töten als Notwehr soll „KnockOut 51“ als eines ihrer Ziele verfolgt haben, dazu seien Angriffe von Linken zu provozieren, um dann mit tödlicher Gewalt zurück zu schlagen.4
Gerichtlich wurde nunmehr festgestellt: Schmidtke verfüge für den Erwerb oder Besitz von Waffen nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit, auch nicht für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition, zu deren Erwerb es keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf.
Seine Mitgliedschaft in der Partei „Die Heimat“ (vorher NPD) würde bereits zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. „Schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ würde dem Gericht zufolge zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.5
Schmidtke betreibt einen Online-Shop, über den er auch Waffen zum Verkauf anbot und ist momentan in Niedersachsen gemeldet. Laut einem Verfassungsschutzgutachten aus Thüringen versuche er "Wehrsportübungen" zu legalisieren und sei „ersichtlich auf eine mögliche gewaltförmige Auseinandersetzung mit vermeintlichen politischen Gegnern“ vorbereitet.
Nach der Entscheidung im Eilverfahren steht am Verwaltungsgericht Braunschweig noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus.
Schmidtke war über Jahre Aushängeschild des "NW-Berlin" ("Nationaler Widerstand Berlin"), sei es als Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes, als Redner auf Veranstaltungen oder als Demonstrationsanmelder und ist es offenbar gewohnt juristisch eher geschont zu werden. Bei seinen zigfach bei YouTube verbreiteten Notwehr-Tötungs-Fantasien ist es tatsächlich eine Frage der Zeit „bis mal jemand liegen bleibt“.
- 1
"avosTV": "Im Gespräch mit Hannes von Kategorie C über linksterroristische Anschläge der Antifa", 28. Februar 2023.
- 2
„wie gesagt“: "Folge 6 - Linker Terrorismus in Deutschland - im Gespräch mit Sebastian Schmidtke", 18. September 2022.
- 3
"avosTV": "Linker Terrorismus in Deutschland - Teil 1 - Die Anschlagsopfer - In Bewegung Spezial", 31. Juli 2021.
- 4
"STRG_F": "Nazi-Kiez in Eisenach: Wer sind „Knockout 51“?", 13. Juni 2023.
- 5
Bericht des Thüringischen Amtes für Verfassungsschutz vom April 2024, verwaltungsgericht-braunschweig.
niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/waffenverbot-rechtsextremist-scheitert-mit-eilantrag-242198.html und endstation-rechts.de/news/gericht-bestaetigt-waffenverbot-fuer-neonazi