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Combat 18: (K)ein Freundeskreis, (k)ein Netzwerk

Sonja Brasch und Fanny Schneider
Einleitung

In Dortmund verhandelt die Staatsschutzkammer vor dem Landgericht gegen vier Neonazis, die trotz Vereinigungsverbot das extrem rechte Netzwerk „Combat 18“ aufrechterhalten haben sollen. Einblicke nach den ersten Prozessmonaten.

C 18 Schmiemann Gang
(Bild: Screenshot von instagram)

Robin Schmiemann postet dieses Foto und schreibt: „Die Anklagebank nach Prozesstag 18 , weiter unbeeindruckt und uneingeschüchtert zum Leidwesen der 3. Klassigen Staatsanwaltschaft [sic!]“v.l.n.r.: Keven Langner, Gregor Alexander Michels, Robin Schmiemann und Stanley Röske

Am Landgericht in Dortmund läuft seit dem 26. Juni 2025 ein Strafprozess gegen Stanley Röske und Keven Langner (beide Eisenach), Robin David Schmiemann, der inzwischen wohnhaft im baden-württembergischen Muggensturm (Landkreis Rastatt) ist, und Gregor Alexander „Alex“ Michels (Höchstberg/Landkreis Vulkaneifel). Sie sind – dank ausführlicher antifaschistischer Recherchen und der darauffolgenden medialen und staatlichen Aufmerksamkeit – keine Unbekannten. Wer ihre Namen hört, denkt meist sofort an eine europaweit verflochtene neonazistische Netzwerkstruktur, der sie seit Jahren in führender Position verbunden sind: „Combat 18“ (C18). 

Ihre Anwält*innen behaupten, das sei alles graue Vergangenheit – aus C18- Brüdern seien Freunde geworden. Männer, die gerne Bier trinken, Musik hören, sich gegenseitig nicht im Stich lassen würden und nur nebenbei Nazisachen dächten – was nicht verboten sei. Der Generalbundesanwalt sieht das anders. Er wirft den Beschuldigten vor, gegen Paragraph 85 StGB verstoßen und nach dem vom damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Januar 2020 verfügten „unanfechtbaren Verbot“ der Vereinigung „Combat 18“ deren Weiterbestehen als Rädelsführer ermöglicht und sogar für Anwerbung und Aufnahmen weiterer Mitglieder gesorgt zu haben.

Steilvorlagen dank behördlicher Inkompetenz

Die vier Angeklagten schweigen seit Prozessbeginn – doch nicht aus Betretenheit oder Zurückhaltung, sondern mit lautem Hohn. Wer im „Division Schmiemann“-Shirt oder in voller „Paulchen-Panther“-Montur auftritt und die ausnahmslos provozie-rende Verteidigungsstrategie mit offensichtlicher Heiterkeit rahmt, der spricht nur auf anderer Ebene.Ihre (Szene-)Anwält*innen Nicole Schneiders (Reutlingen), Heiko Urbanzyk (Coesfeld), Hendrik Schnelle (Detmold), Alexander Heinig (Stuttgart), Kati Schreiter und Alexander Dann (Erfurt), Jochen Lober (Köln) und Kerstin Rueber-Unkelbach (Koblenz) sprechen dafür um so mehr. 

Der Verhandlungsalltag gestaltet sich zäh. Zuletzt etwa hörten die Verfahrensbeteiligten auf Antrag der Verteidigung Stunde um Stunde die verrauschten Aufnahmen abgehörter Telefonate oder der Abhörtonbänder aus Röskes PKW. Beweismittel wie diese dienen der Verteidigung als Steilvorlage für ihren Angriff auf die Ermittlungsarbeit und Anklagebehörde. Schließlich seien die Auswertungsprotokolle im Vergleich zu den Originalaufnahmen fehlerhaft, die Ermittlungsansätze politisch motiviert, die Analyse der Spuren interessengeleitet. Dass die Polizeibeamt*innen des LKA Thüringen es bei einer Hausdurchsuchung in Röskes Keller tatsächlich versäumt hatten, eine übergroße C18-Fahne mit dem Vereinigungslogo sicherzustellen, bevor sie noch während der Durchsuchung wie von unsichtbarer Hand verschwand, macht es der Verteidigung einfach, die Ermittlungsarbeit genüsslich zu diskreditieren und für heitere Stimmung bei den Angeklagten zu sorgen.

Die Strategie ist klar: Sie werden den Prozess so unökonomisch wie möglich gestalten und dabei die Arbeit der Ermittlungsbehörden mit maximaler Wucht angreifen. Dabei können sie ohne große Verrenkungen an eben jener Stelle ansetzen, die die Anklagebehörde ihnen schon allein durch die Art und Weise, wie sie den Prozess führt, auf dem Silbertablett liefert. 

Keine Struktur

Denn nicht der Generalbundesanwalt (GBA), der am 7. März 2024 Anklage gegen Röske, Schmiemann, Michels und Langner erhoben hat, führt das Verfahren. Er hat es übertragen an die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf und ihre „Zentralstelle Terrorismusverfolgung“. Verhandelt wird aber nicht am Oberlandesgericht, das für staatsgefährdende Straftaten dieser Dimension eigentlich zuständig wäre, sondern am Landgericht.Auch hat man sich dagegen entschieden, die mögliche „Combat 18“-Nachfolgestruktur als Ganze anzuklagen und die Verfahren stattdessen zu frikassieren und auf die einzelne Bundesländer zu verteilen. Wie der GBA im April 2024 mitteilte, sollen 17 weitere „mutmaßliche (einfache) Mitglieder von ‚Combat 18 Deutschland‘“, auf den Anklagebänken unter anderem im Saarland, in Brandenburg, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.

Kein Netzwerk

Das antifaschistische Rechercheportal EXIF hatte im Jahr 2019, also weit vor dem staatlichen Verbot, ausführlich über die sich seit 2012 neu formierende Struktur von „Combat 18 Deutschland“ und dem „weltweiten Netzwerk von Blood & Honour / Combat 18 (B&H/C18)“ berichtet. Zentral dabei war eine Grundannahme: die Strukturen von „Combat 18“ und „Blood & Honour“ müssen seit jeher untrennbar zusammen gedacht werden. Eine an sich banale Analyse, die aber der Staat zu meiden scheint wie der Teufel das Weihwasser. Schon beim Verbot der deutschen Sektion von „Blood & Honour“ im Jahr 2000 blieb „Combat 18“ unerwähnt. Diese Tradition schreibt sich bis heute fort. 

Behördliche Schnellschüsse, Zersplitterungen von Verfahren sowie eine willkürlich scheinende Auswahl von Verfolgten, während andere zentrale Akteure unbehelligt bleiben, kennzeichnen den behördlichen Umgang, seit die EXIF-Veröffentlichung es unmöglich machte, die Existenz der Struktur länger zu leugnen.

Anstatt also das Netzwerk von „Blood & Honour“ und „Combat 18 Deutschland“ als wandelbaren und an Repression anpassungsfähigen Komplex von zusammenhängenden und gemeinsam handelnden Labels und Gruppierungen zu sehen, bei denen Führungsansprüche und Interessen durchaus konkurrieren können, werden lediglich Bruchteile verfolgt. So bleibt die Gesamtstruktur als Summe ihrer Teile unbeachtet.Und so gab es vor dem OLG München im Jahr 2022 ein vorrangig von bayrischen Behörden vorbereitetes Verfahren gegen vor allem süddeutsche Neonazis wegen der Fortführung von „Blood & Honour“, das ohne große öffentliche Verhandlung mit internen Verständigungen mit geringen Strafen und Einstellungen endete. 

Ein Anklagepunkt in diesem „Blood & Honour“-Nachfolgeverfahren war die Herstellung und der Vertrieb einer "C18"-CD. Angeklagt war unter anderen Stanley Röske als Akteur von „Combat 18“.

Kleiner Teil

Bei den jetzt geführten und angekündigten Verfahren sind ebenfalls nur Teile der in der antifaschistischen Recherche veröffentlichten Strukturen belangt. Dort wurden drei deutsche Sektionen benannt. Eine Sektion, die vorrangig in Norddeutschland tätig sein soll, blieb bisher komplett unangetastet. Die Kassler Sektion um Röske sowie die Dortmunder Sektion, die Antifaschist*innen Marko Gottschalk zuordnen, wurden bei den Behörden zu einer Einheit verschmolzen, sodass sie ihre Ermittlungen nicht zu drei, sondern nur zu einer Struktur führten. Gottschalk blieb bei den Ermittlungen unbehelligt.

Gottschalk stellte im Jahr 2020 in einem Verfahren gegen die Zeitung BILD klar, dass er auf keinen Fall der Struktur „Combat 18“ zugehörig ist und bekam Recht. Er ist aktuell jedoch Teil einer Ermittlung rund um eine andere Gruppierung im Netzwerk, der „Brothers of Honour“ (BoH). Im Juni 2025 kam es unter der Beteiligung der Behörden aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu Razzien wegen des Vorwurfs der Fortführung von „Blood & Honour“. In der Antwort zu einer aktuellen Anfrage im Bundestag (DS 21/1414) wird zwar festgestellt, dass „ehe-malige C18-Mitglieder im niedrigen einstelligen Bereich bei den BoH aktiv“ seien und die Verwendung des „Slogan ‚What ever it takes‘ durch die BoH eine offensichtliche Bezugnahme auf C18“ darstellt. Allerdings lägen „derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die BoH als Nachfolgeorganisation von ‚Combat 18 Deutschland‘ etabliert werden sollte“.

Am 20. November 2025 wurde erneut wegen der Nachfolge von „Blood and Honour“ durchsucht, diesmal unter der Federführung Sachsen-Anhalts bei elf Beschuldigten zwischen 38 und 51 Jahren. Die Razzien fanden in gut 15 Objekten unter anderem in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen statt.

Staatsgefährdung – wenn der Staat gefährdet

Es ist anzunehmen, dass der Ausgang des Dortmunder Verfahrens Auswirkungen auf die in den anderen Bundesländern geführten Prozesse haben wird – zugunsten der Struktur von „Combat 18“. Die Taktik der Verteidigung, das Politische ins Private zu verlagern, wird in Dortmund erprobt und in den weiteren Verfahren erweitert werden. Derweil wird die künstliche Trennung zwischen miteinander verwobenen Organisationen fortgeführt. Aktuell bleibt das Fazit, dass EXIF-Recherche in dem Text „Never change a running system“ bereits 2019 über den behördlichen Umgang mit „Blood and Honour“ und „Combat 18“ zog: „Der staatliche Umgang mit B&H/C18 ist auch ein Angriff auf die Gesellschaft der Vielen. Das Problem rechten Terrors ist nicht mit Verboten zu lösen, sondern nur mit einer kompletten Zerschlagung der Strukturen samt ihrer Helfer*innen innerhalb der Behörden.“

(Nachdruck aus www.lotta-magazin.de)