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Polizeieinsatz am Peršmanhof

"Stoppt die Rechten" (Wien)
Einleitung

Das Ereignis ist wieder aus den Schlagzeilen verschwunden, aber der 27. Juli 2025 wird manchen lange in Erinnerung bleiben. An diesem Sonntag marschierte die Polizei in der NS-Gedenkstätte Peršmanhof auf. Wobei kaum festzumachen ist, was schlimmer ist: dass sie es tat, oder dass sie kaum kalkulierte, was damit ausgelöst würde.

Persman Denkmal
(Foto: Hawaratschi - Eigenes Werk; wikimedia.org; CC BY 3.0)

Partisanendenkmal am Peršmanhof.

Wenn die Exekutive ins kollektive Gedächtnis trampelt

Am Peršmanhof, einem der sensibelsten NS-Gedenkorte Österreichs, fuhr die Polizei am 27. Juli 2025 ein Großaufgebot auf: sieben Einsatzfahrzeuge, über 30 – teils schwer bewaffnete – Beamt_innen, Hubschrauber, Drohnen und Hundestaffel. Es gab Identitätsfeststellungen sowie eine Hausdurchsuchung. So schildert es der Verein Peršman in seiner Pressemitteilung.1

Der Peršmanhof steht für ein Endphaseverbrechen des NS-Regimes: Am 25. April 1945 ermordeten Angehörige eines SS- und Polizeiregiments elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj, darunter sieben Kinder, und brannten den Hof nieder. Drei Kinder überlebten. Dieses Verbrechen schrieb sich nach Kriegsende im Gedächtnis der Kärntner Slowen_innen als Symbol für kollektive Leiderfahrungen während des NS-Regimes ein.2

Heute dokumentiert das Museum Verfolgung und Widerstand der Kärntner Slowen_innen. Ein solcher Ort verlangt ein Höchstmaß an Pietät – er ist Lern- und Trauerraum, und kann nicht als Einsatzkulisse für eine Razzia mit bislang hochdubiosen Begründungen dienen. Genau das betonen auch die großen österreichischen Gedenkinstitutionen. In ihrer gemeinsamen Erklärung sprechen DÖW, KZ-Gedenkstätte Mauthausen und das Mauthausen Komitee von einem „präzedenzlosen Polizeieinsatz an einer NS-Gedenkstätte“, der Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufwerfe und lückenlose Aufklärung verlange. Der DÖW-Leiter Andreas Kranebitter erklärte dazu: „Polizeieinsätze haben an Gedenkstätten nichts verloren, außer es geht um den Schutz der Einrichtung und ihrer Besucher_innen.“3

Was politisch seither geschah – und was nicht

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ließ eine Kommission einsetzen.4 Politisch ist das das Minimum. Inhaltlich bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Wochen nach dem Einsatz will Karner nicht öffentlich sagen, wer den Einsatz angeordnet hat und verweist auf den Bericht der von ihm eingesetzten Kommission.5 Das ist simple Verschleppungstaktik und das Gegenteil von Aufklärung. Die Grünen haben an den Innenminister zur Razzia gleich drei parlamentarische Anfrage eingebracht.6 Parallel bewegt sich die Causa juristisch: Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch – das LKA Steiermark wurde mit den Ermittlungen beauftragt, Auslöser ist eine Sachverhaltsdarstellung des Anwalts Rudi Vouk.

Kriminalisierung von Antifaschismus

Die Begründungslinie der Exekutive trägt inakzeptable Subtöne: Die Betreiber_innen berichten, die Einstufung des Camps als „sittenwidriger Umgang“ mit der Gedenkstätte sei als Rechtfertigung genannt worden. Das ist mehr als eine semantische Entgleisung – es markiert Antifaschismus als Problemfall. Und das an einem NS-Tatort. Der stellvertretende Kärntner Landespolizeidirektor Markus Plazer erklärte in einem ZIB2-Interview, dass nach Beschwerden wegen des angeblich illegalen Zeltlagers als Einsatzleiter ein Verfassungsschützer gewählt worden sei, weil der „bestens vertraut mit Antifa-Bewegungen sei“ und dass er sich bei Bernard Sadovnik, dem Bürgermeister der Nachbargemeinde Globasnitz und Nachfahren einer der ermordeten Familien vom Peršmanhof, entschuldigt (habe). „Das heißt aber nicht, dass ich mich gleichzeitig bei jenen entschuldige, die dort am Peršmanhof beanstandet wurden“, betonte er noch. Wo kommen wir denn da hin?7

Dabei ist die Sache staatsrechtlich klarer, als es manchen lieb ist: Österreich hat sich mit dem Staatsvertrag 1955 verpflichtet, „alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern“ und Spuren des Nazismus aus dem öffentlichen Leben zu entfernen. Das hat Gewicht – nicht als Nostalgieformel, sondern als Prüfstein für exekutive Praxis (keineswegs nur) an Gedenkorten. Der Vertrag erinnert ausdrücklich an die antifaschistische Selbstverortung in der Zweiten Republik, das Verbotsgesetz flankiert sie strafrechtlich. 

Wer Antifaschismus pauschal kriminalisiert, verwechselt also ein letztlich willkürlich ernanntes politisches Feindbild mit Staatsraison. Wenn an einem Ort, der für ein Polizeiverbrechen von 1945 steht, ausgerechnet heute Polizeigewalt (wieder) erscheint, ist das kein Betriebsunfall. Am Ende bleibt die simple Wahrheit: Wer ohne Augenmaß ins kollektive Gedächtnis trampelt, beschädigt nicht „die Antifa“ (wer oder was das auch immer sein mag), sondern die demokratische Kultur. Am Peršmanhof – und überall sonst.

Konsequenzen?

Nach dem Polizeieinsatz hat der Innenminister die Kommission zur Untersuchung des Polizeieinsatzes eingesetzt. Diese sollte eigentlich bis Ende September 2025 Ergebnisse präsentieren, aber der Bericht der Analysekommission verzögert sich. Auf Grund dieser bisherigen internen Erkenntnisse sei der Einsatzleiter bis auf Weiteres „vor allem auch zur Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen in Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgeverpflichtung der Dienstbehörde - einer nicht unmittelbar operativ tätigen Organisationseinheit der Landespolizeidirektion Kärnten zugewiesen” worden, teilte das Innenministerium mit.“ 

Schutzwürdig ist also zunächst der operative Einsatzleiter, der den Einsatz wegen angeblicher Verwaltungsübertretungen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz und dem Kärntner Campingplatzgesetz auch angeordnet haben soll. Es war der stellvertretende Leiter des Kärntner Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) und damit jener Beamte, der in den Museumsräumen der Gedenkstätte mit der Hand an der Waffe laut geworden war.8

Als behördlicher Einsatzleiter fungierte der Völkermarkter Bezirkshauptmann Gerd André-Klösch. Die Ö1-Journalistin Tanja Malle berichtet auf Bluesky zum behördlichen Einsatzleiter Klösch:  „(…) Bezirkshaupt­­mann Klösch fallt immer wieder auf. (…) Sein viele Jahre lang andauerndes nicht-­Handling des kroatischen Ustascha-Treffens in Bleiburg / Pliberk (…) Ermittlungen der STA wegen Corona-Amtsmissbrauch (…) Festrede bei deutschnationaler Gedenkfeier zu Ehren des Kärntner Abwehrkämpfer­bunds (...)9

Auch Monate nach dem polizeilichen Überfall auf das Camp gibt es noch immer keine einzige Verwaltungsstrafe wegen einer Übertretung dieser Kärntner Landesgesetze, für die die Bezirkshauptmannschaft zuständig wäre.10

Den Einsatz hatte die Kärntner Polizei vage mit einer anonymen Anzeige begründet, die Vergehen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz und der Campingverordnung zum Inhalt gehabt hätte. Vor Ort wurde vom Einsatzleiter des LSE dann auch eine „Anstandsverletzung” in den Raum gestellt. Dabei hatten die Campteilnehmer die ausdrückliche Genehmigung von Betreiber, Besitzer und Nachkommen des Gedenkortes gehabt. Von den Vergehen, mit denen der Einsatz angeblich begründet wurde, fehlt bislang jede Spur.

Nachtrag

Mittlerweile ist der Kommissionsbericht zur Razzia veröffentlicht worden und er ist in der Beurteilung des Einsatzes schlichtweg eindeutig. Die vom Innenministerium eingesetzte Expertinnen- und Expertenkommission erklären zur Razzia am Peršmanhof: Der 27. Juli war kein unglücklich gelaufener Routineeinsatz, sondern eine Kaskade von Fehlentscheidungen, rechtlichen Verstößen und politischem Versagen. Die Kommission hält fest: „(...)Ein schriftlicher Einsatzbefehl oder Einsatzauftrag lag nicht vor (...)“ (S. 35) und "(...) Insgesamt übersteigen diese gehäuften Rechtswidrigkeiten bei weitem das Maß an Fehlern, die bei einem komplexeren Einsatz passieren können. Sie deuten vielmehr auf eine grobe Missachtung der rechtlichen Grenzen von polizeilichen Einsätzen hin (...) (S. 53). Wozu das Ganze? Die Kommission nimmt auch den Vorwand auseinander: „(...) Die offizielle Begründung (…) war nach Ansicht der Kommission ein Vorwand. In Wirklichkeit ging es offenkundig um die Beschaffung der Identitätsdaten der am Antifa Camp teilnehmenden Personen (...)“ (S. 60) Der Bericht hält fest: „(...)Der Einsatz war weder gegen die slowenische Volksgruppe in Kärnten noch gegen die Gedenkstätte Peršmanhof, sondern gegen das pauschal als linksextrem wahrgenommene Antifa Camp gerichtet(...)“ (S. 60).11

  • 1

    persman.at/de/presseaussendung-des-drustvo-verein-persman-zum-polizeieinsatz-an-der-gedenkstaette-und-im-museum-persman-27-07-2025-2

  • 2

    Vgl. persman.at

  • 3

    doew.at/neues/oesterreichische-gedenkstaetten-ueber-polizeieinsatz-in-museum-persmanhof-irritiert

  • 4

    kaernten.orf.at/stories/3317145

  • 5

    derstandard.at/story/3000000283098/karner-die-polizei-ist-auf-keinem-auge-blind?

  • 6

    parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/2624/imfname_1713408.pdf, parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/2648/imfname_1715006.pdf, parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/2649/imfname_1715008.pdf

  • 7

    derstandard.at/story/3000000281658/einsatz-am-persmanhof-in-der-zib-2-alles-richtig-gemacht-auf-kaerntnerisch

  • 8

    kaernten.orf.at/stories/3323749/

  • 9

    @scharlatanja.bsky.social am 30. September 2025 um 14:10

  • 10

    zackzack.at, Peršmanhof-Polizeieinsatz: “Bis heute keine Verwaltungsstrafen bekannt”, Thomas Hoisl.

  • 11

    stopptdierechten.at/2025/10/23/persmanhof-kommissionsbericht-rechtsbruch-mit-ansage-und-verantwortung-hat-namen/