Outsourcen von Verantwortung Option der maximalen Grausamkeit
Nora NeumannIm Mai 2024 beschlossen die EU-Mitgliedsstaaten die bisher umfassendste Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedsstaaten die GEAS-Reform und die von der EU beschlossenen Maßnahmen umgesetzt haben.
An den EU-Außengrenzen werden sogenannte Grenzverfahren für Mitgliedsstaaten verpflichtend. Geflüchtete werden zukünftig in Lagern eingesperrt, gescreent und ihre Daten (u.a. Fingerabdrücke und Fotos) in die EURODAC-Datenbank eingepflegt. Diese Datenerhebung gilt nun auch für Kinder ab sechs Jahren. Anschließend soll geprüft werden, ob sie besonders schutzbedürftig sind, also etwa Folter ausgesetzt waren. Innerhalb von sieben Tagen muss das Screening abgeschlossen sein, während dieser Zeit gelten die Überprüften als „nicht eingereist” (Fiktion der Nichteinreise).
Asylantragssteller*innen „ohne Bleibeperspektive“, also aus Ländern mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von unter 20 Prozent, kommen in das Asylgrenzverfahren, welches bis zu zwölf Wochen dauern kann. Zu diesen Ländern zählen etwa die Türkei, Tunesien, Indien, Albanien oder Serbien. Auch Menschen, denen vorgeworfen wird, ihre Identität verschleiert zu haben oder die verdächtigt werden, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung zu sein, durchlaufen verpflichtend dieses Grenzverfahren.
Optional können Mitgliedstaaten Grenzverfahren auch auf Geflüchtete ausweiten, welche aus „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen oder über einen „sicheren Drittstaat“ eingereist sind. Die GEAS-Reform weicht die Definition eines sicheren Drittstaats dazu massiv auf: Staaten müssen die „Genfer Flüchtlingskonvention“ (GFK) nicht mehr ratifiziert haben, Rechtsstandards zum Schutz Geflüchteter reichen aus. „Sichere“ Teilgebiete in Staaten, die ansonsten als unsicher gelten, reichen für die Einstufung als „sicherer Drittstaat“ aus. Nach dem Grenzverfahren kann ein bis zu dreimonatiges Rückführungsgrenzverfahren angewendet werden.
Der Plan lautet also, potentiell alle Geflüchtete in Lager an innereuropäischen und EU-Außengrenzen einzusperren um sie schnellstmöglich in einen Drittstaat oder das europäische Ersteinreiseland abzuschieben. Die EU erweitert die Liste „sicherer“ Drittstaaten kontinuierlich, schließt Deals zum Migrationsmanagement mit autokratischen Regierungen von Drittstaaten und begräbt das Prinzip der individuellen Prüfung von Fluchtgründen.
Die Verschärfung verschärfen
Am 27. Februar 2026 verabschiedete die Bundesregierung das GEAS-Anpassungsgesetz, womit die GEAS-Reform in deutsches Recht gemeißelt wurde. Das deutsche Gesetz geht weit über die verpflichtenden Verschärfungen der GEAS-Reform hinaus und nutzt alle Optionen, um die Bewegungsfreiheit Geflüchteter maximal einzuschränken. So können die Bundesländer nun Sekundärmigrationszentren für Geflüchtete einrichten, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind – sogenannte Dublin-Fälle. Betroffene können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen, sich aber nicht frei in Deutschland bewegen. Asylsuchende dürfen die Unterkunft nur tagsüber verlassen; abgelehnte Asylsuchende überhaupt nicht. Dies gilt auch für Familien mit Kindern. Zusätzlich besteht eine verschärfte Wohnpflicht in den Lagern – für alleinstehende Erwachsene bis zu 24 Monate, für Familien mit Kindern bis maximal zwölf Monate. Dies soll ein Untertauchen während des Verfahrens verhindern.
Ähnlich funktioniert die Asylverfahrenshaft, die zur Identitätsklärung, bei Fluchtgefahr, oder bei Verstößen gegen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit angeordnet werden kann. Auch Kinder können – wenn es ihrem Wohl dient – während des Asylverfahrens inhaftiert werden.
Problematisch ist hier nicht nur die systematische Inhaftierung Geflüchteter, sondern auch die Dauer des Dublin-Verfahrens bis zur Abschiebung in das Ersteinreiseland – und damit das Ausreizen der maximalen Haftdauer. Länder wie Griechenland, Italien und Bulgarien, die einen Großteil der nach Europa Flüchtenden aufnehmen, verzögern und verhindern regelmäßig Rückführungen in ihre Länder, die laut Dublin-III-Verordnung vorgesehen sind. Im Jahr 2024 gab es 15.453 Übernahmeersuchen Deutschlands an Griechenland. 22 Menschen wurden überstellt. An Italien richtete Deutschland 12.841 Übernahmeersuchen, drei Menschen wurden überstellt. Von insgesamt 74.583 Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten wurden 44.431 von den Mitgliedsstaaten anerkannt, dennoch wurden nur 5.827 Menschen überstellt.
Pilotprojekte und innovative Modelle
Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt wird die Lagerhaft im Dublin-Zentrum bereits geübt; ebenso in einem Lager in Hamburg. Diese Pilotprojekte orientieren sich an den „closed controlled access centers“ Griechenlands, Italiens und Bulgariens, wo Geflüchtete monatelang in oft verdreckten und völlig überfüllten, militärisch abgeschirmten Lagern ausharren müssen. Vielen der in Dublin-Lagern Inhaftierten wurde die staatliche Unterstützung auf das absolute Minimum reduziert.
Diese Pilotprojekte werden mit dem GEAS-Anpassungsgesetz nun Standard und umbenannt in Sekundärmigrationszentren. In Zukunft können Geflüchtete in den Lagern unter Hausarrest gestellt werden. Da die Türen der Lager nicht verschlossen sind, liegt rechtlich keine Haft vor und es braucht keinen richterlichen Beschluss. Die Willkür ist hier vorprogrammiert. Jedes Bundesland kann entscheiden, ob es Lager errichtet und wie streng die Lagerhaft durchgesetzt wird.
Der Sinn der Masseninhaftierung Geflüchteter wird deutlich, wenn Innenminister Alexander Dobrindt von „schärfen und härten“ spricht. Sollte das eigentliche Ziel des Abschiebens möglichst vieler Menschen nicht erreichbar sein, sollen Geflüchtete mit Lagerhaft, Leistungskürzungen und Willkür so mürbe gemacht werden, dass sie die Option der „freiwilligen“ Ausreise nutzen. Das hat nichts mit der „Ordnung und Humanität“ zu tun, die SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede bezüglich des GEAS-Gesetzes verkündet.
In einem anderen Pilotverfahren wird seit Januar 2025 an der österreichischen Grenze das „beschleunigte Dublin-Verfahren“ erprobt. Die Bundespolizeidirektion München knüpft an die anhaltenden Grenzkontrollen nun ein Dublin-Verfahren unter Haftbedingungen an, wenn ein Abgleich mit der EURODAC-Datenbank ergibt, dass Geflüchtete bereits in einem anderen EU-Land ein Asylantrag gestellt haben. Die Haft wird dann mit Fluchtgefahr begründet und darf maximal sechs Wochen betragen. Ziel ist die schnellstmögliche Abschiebung in das für den Asylantrag zuständige Land – meistens ist das Bulgarien.
Hölle Bulgarien: Busmantsi & Lyubimets
2023 starben in den Wäldern zwischen Bulgarien und der Türkei mehr als 70 Menschen an Erschöpfung, Dehydrierung oder Unterernährung. Berichte über schwere Gewalt von bulgarischen Grenzbeamt*innen und knapp 10.000 Pushbacks im Jahr 2023, sowie die interne Meldung eines Frontex Beamten von systematischen Menschenrechtsverletzungen bulgarischer Grenzbeamt*innen im Jahr 2022 lassen aufhorchen. Zur Belohnung ist Bulgarien seit Januar 2025 Vollmitglied des Schengenraums.
Schaffen es Geflüchtete dennoch ins Land, erwarten sie Lager wie Harmanli, das größte in Bulgarien. Geflüchtete müssen dort Leitungswasser trinken, welches laut Ärzten nicht einmal zur Wundreinigung verwendet werden sollte. Pro Tag und Person stehen 3,08 Euro für Verpflegung zur Verfügung, die Sanitäreinrichtungen im Lager sind dysfunktional und verdreckt.
An der deutschen Grenze Abgefangene werden in Lager wie Busmantsi oder Lyubimets abgeschoben. In Räumen ohne Sanitäranlagen werden bis zu 30 Geflüchtete von zehn Uhr abends bis sieben Uhr morgens eingesperrt. Wenn sie sich bereit erklären, in ihre Heimatländer zurückzukehren, können sie die Lager – ehemalige Armeebaracken – verlassen, wenn nicht werden sie bis zu 18 Monate inhaftiert und anschließend ohne Unterstützungsleistungen auf die Straße gesetzt.
Dennoch wird Deutschland dieses Jahr voraussichtlich fünfmal so viele Geflüchtete nach Bulgarien abschieben wie noch 2022. Die Menschenrechtsverletzungen in Bulgarien scheinen noch nicht so ausführlich dokumentiert zu sein, wie in Griechenland, wohin aufgrund von Misshandlungen von Geflüchteten kaum noch abgeschoben wird.
Wenn die Realität der Lager in den EU-Ländern Griechenland und Bulgarien so aussieht, wie müssen dann Abschiebezentren außerhalb der EU erst aussehen? Das ist das nächste Pilotprojekt, welches sich Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande aus dem Ärmel geschüttelt haben und geistreich Return-Hubs getauft haben. Die Niederlande haben bereits ein Abkommen mit Uganda verkündet.
Es bleibt zu hoffen, dass solche „innovativen Modelle“ wie sie die GEAS-Reform anregt, auch in Zukunft von Gerichten gestoppt werden – genauso wie Melonis „Albanien-Modell“ oder Großbritanniens „Ruanda-Modell“.