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Sachsen: Pull-Effekt für rechte Juristen

John Hoewer
(Foto: Screenshot facebook (Merler) via lsa-rechtsaussen.net)

John Hoewer 2017 bei einer "Casa Pound" Konferenz in Rom. Die Gruppierung bezeichnete sich selbst als „Faschisten des 3. Jahrtausends“.

Im Oktober 2022 entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof (SächsVerfGH), dass Sachsen dem (früheren) „III. Weg“-Funktionär Matthias Bauerfeind sein Rechtsreferendariat ermöglichen müsse. In Bayern und Thüringen war er gescheitert. Bauerfeind zog im bayerischen Fall sogar vor das zuständige Bundesgericht und verlor – allerdings zu spät, da war er bereits Volljurist. Bauerfeind war von 2005 bis 2012 Funktionär der NPD und ab 2009 dem Kreis einer Kameradschaft im „Freies Netz Süd“ zuzurechnen. Laut dem Portal „naziwatchdd.noblogs.org“ sei er von 2005 bis 2013 fünf Mal verurteilt worden, demnach u.a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nach dem Verbot des „Freien Netz“ im Jahr 2014 baute er als ein „stellvertretender Gebietsleiter Süd“ den „Der III. Weg“ in Bayern mit auf.

Im Mai 2025 wurde John Hoewer aufgrund seiner Tätigkeit und Publikationen bei der „Jungen Alternative“, dem (extrem) rechten Verein „Ein Prozent“, und dem (neo)faschistischen „Jungeuropa Verlag“ als Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Dann bewarb sich Hoewer in Sachsen, wo das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen im November 2025 entschied, dass Hoewer eine juristische Ausbildung beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden aufnehmen dürfe. Im April 2025 ist Hoewer von seinem stellvertretenden Vorstandsposten bei „Ein Prozent“ zurückgetreten. Zwei Monate nachdem er sich in Sachsen beworben hatte. Im April 2017 war er laut eigener Aussage bei einer Veranstaltung des italienischen (neo)faschistischen „Casa Pound“ in Rom. Im Jahr 2021 nahm Hoewer an Kampfsporttrainings mit anderen Neonazis und Akteuren der „Jungen Alternative“, der AfD und der NPD (heute „Die Heimat“) in der später als „Der III. Weg Turnhalle“ bekannten Trainingsstätte in Berlin Weißensee teil. (siehe AIB Nummer 135). 

Doch Bauerfeind und Hoewer sind nicht die einzigen, denen der sächsische Sonderweg zugutekam. Der (frühere) Neonazi Brian Engelmann durfte bereits im November 2018 sein Rechtsreferendariat in Chemnitz antreten. Im selben Monat stand er für seine Beteiligung am Überfall auf den Leipziger Stadtteil Connewitz mit anderen Neonazis vor Gericht. Selbst nachdem sein Urteil rechtskräftig wurde, entschied das OLG Dresden, dass Engelmann seine Ausbildung abschließen dürfe. Jetzt ist der Mann Volljurist und wurde für die Rechtsanwaltskanzlei des Leipziger Anwalts Arndt Hohnstädter tätig. 

Nun hat er in seinem „Lieblingsgericht“ seine ersten Auftritte, denn vor dem OLG Dresden hat wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung der Prozess gegen die Protagonisten der „Sächsischen Separatisten“ begonnen. 

Die Liste der Strafverteidiger liest sich streckenweise wie eine Art  „who is who“ der Szene-Anwälte: Martin Kohlmann und Andreas Kohn (Chemnitz), Peter Richter (Saarbrücken),  Michael Baitinger (Rüsselsheim am Main), Ronald Mayer (Freital), Arndt Hohnstädter, Brian Engelmann, Ines Große, Denis van Ngoc und Claudia Riemer (Leipzig), Mike Thümmler (Geithain), Richard Ulrich (Schwarzenberg/Erzgebirge), Markus Berthold (Kirchheim unter Teck), Dubravko Mandic und Till Weckmüller (Freiburg), Wolfram Nahrath (Hohen Neuendorf), Olaf Klemke (Cottbus), André Picker (Witten) und Günther Herzogenrath-Amelung (Alteglofsheim). Die Strategie vor Gericht lässt sich wohl zutreffend als eine Art „verschärfte Konfliktverteidigung“ beschreiben. 

Die „Kanzlei Mandic“ hatte am 21. und 22. November 2025 eine Art Schulungsveranstaltung im Hotel Maison Messmer in Baden-Baden organisiert, bei welcher der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht als Referent auftrat. Nachdem die „Autonome Antifa Freiburg“ die Veranstaltung öffentlich gemacht hatten, stellte die Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag eine "Kleine Anfrage" zum „Vortrag eines Staatsanwalts bei einem rechtsextremen Rechtsanwalt“. Mehrere der Anwälte, welche in Dresden die „Sächsischen Separatisten“ verteidigen, haben wohl auch an der von Mandic (mit) organisierten Schulungsveranstaltung teilgenommen.