Revision von Erhard Kemper verworfen
Am 21. Juni 1991 wurde das Münsteraner Mitglied der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) Erhard Kemper vom Landgericht Münster wegen antisemitischer Hetze zu drei Monaten auf Bewährung und 1.500 DM Geldstrafe verurteilt.
Kempers Revision gegen dieses Urteil wurde am 6. Dezember 1991 abgelehnt. Stattdessen wurden gegen den notorischen Holocaustleugner vier weitere Verfahren eingeleitet, weil dieser wiederholt die Vergasung der Juden/Jüdinnen in Auschwitz geleugnet hatte. Der Verfassungsschutzbericht NRW von 1984 berichtete, zum Gründungsparteitag des FAP-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen am 8. Februar 1984 hätten sich etwa 70 ehemalige ANS/NA-Mitglieder in Heiden bei Bocholt versammelt. Der Neonaziführer Michael Kühnen habe dort verkündet die FAP sei der „neue legale Arm der Bewegung“. In der Folgezeit fiel Erhard Kemper als Unterstützer von angeklagten oder inhaftierten (Neo)Nazis auf.1
Dem Landesvorstand gehörten ehemalige ANS/NA-Aktivisten an. Landesvorsitzender war Erhard Kemper aus Münster, Stellvertreter Jürgen Mosler aus Duisburg, Kassierer Heinz Schönstedt aus Borken, Referenten im Landesvorstand waren Wilhelm Wübbels aus Bocholt und Andreas Kreisköther aus Essen. Alle Vorstandsmitglieder wurden auf dem zweiten Kongress der FAP in Münster am 10. November 1984 ohne Gegenstimme wiedergewählt.
- 1Ulrich Sander von der VVN-BdA (NRW) wies in der Zeitung „unsere zeit“ im April 1996 darauf hin, dass sich Kemper nicht nur auf der HNG-Gefangenenliste befand, er war auch selbst „Haftbetreuer“ des Mehrfachmörders und Neonazis Thomas Lemke. In Österreich fiel er Journalisten mehrfach als Prozessbeobachter in politischen Prozessen gegen (Neo)nazis auf. Er berichtete in dem Neonazi-Blatt "Recht und Wahrheit" (1/93) von Otto Ernst Remer über den Prozeß gegen den spanischen Neonaziführer Pedro Varela in Steyr.