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Repression gegen Antifas (1994)

Einleitung

Die Repression gegen die politische Linke in Deutschland wird angezogen und verschärft. Die Verbote gegen kurdische Vereine und politische Organisationen, begleitend zum PKK-Verbot, sind ein deutliches Signal. In Schwerin wurden kürzlich die Untersuchungen im Fall Wolfgang Grams eingestellt; Grams habe demnach „Selbstmord“ begangen. Wir weisen auf diese Vorgänge hin, weil sie von Bedeutung sind und die Repression gegen AntifaschistInnen nicht isoliert von diesen Angriffen gesehen werden kann. Die Formen der Zusammenarbeit der Sicherheitsapparate mit organisierten Neonazis stellen wir im Schwerpunkt dar. Hier werden lediglich einige Repressionsmaßnahmen gegen AntifaschistInnen aus der Fülle der laufenden Fälle gezeigt. Wir weisen noch einmal unsere LeserInnen darauf hin, daß es keinen Sinn macht, den Behörden gegenüber irgendwelche Aussagen zu machen und kümmert euch schon jetzt um Anwältinnen.

Berlin: Ein Jahr Haft für Flugblatt

Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Br. verurteilt Garip zu zwölf Monaten ohne Bewährung wegen »Verleumdung eines Verfassungsorgans« (vorgesehene Mindeststrafe: 3 Monate). Garip hatte drei Wochen nach den Morden in Solingen im letzten Frühsommer Flugblätter verteilt, in denen das Verhalten von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten gegenüber Neonazis aus kritischer Sicht beurteilt wurde. Insbesondere die Kritik an Richtern geht Herrn Br. zu weit. Daneben sollte Garip auch noch Landfriedensbruch angehängt werden. Er sei ein Aufwiegler, da er bei seiner Verhaftung (u.a. durch Zivilpolizei) um Hilfe geschrieen und damit die explosive Lage, die am Kottbusser Damm geherrscht habe, angeheizt hätte. Garips Flugblatt ging auch auf die Zusammenarbeit des Staatsschutzes mit Neonazis im Fall Kaindl ein.

Berlin: Urteil gegen Antifa bleibt

In der Berufungsverhandlung gegen einen Berliner Antifaschisten bestätigte Richterin Esch. ein vorher ergangenes Urteil wegen Landfriedensbruch anläßlich des FAP-Aufmarsches in Berlin- Prenzlauer Berg am 1. Mai 1992, obwohl sie es dem Angeklagten zugute hielt, gegen Neonazis demonstriert zu haben. Grundlage ihres Urteils waren Aussagen von PolizistInnen, obgleich es auch EntlastungszeugInnen gab.

Berlin: Staatsanwalt droht Verteidigung

In die dritte Instanz ging ein Antirassist aus Neubrandenburg, der zuvor wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Trotz verschiedener Widersprüche in den vorangegangenen Verfahren - nun waren die PolizeizeugInnen scheinbar besser abgesprochen – gab es kein Freispruch. Anläßlich einer Demonstration am 3. Oktober soll er Polizeibeamte angegriffen haben. Die Polizistin L. erklärte vorher, daß sie und ihrer KollegInnen bei diesem ersten großen Einsatz nur darauf gewartet hätten, daß es „endlich losgehe“. Carlo W. – als zuständiger Staatsanwalt – gilt unter JuristInnen als „Autonomenfresser“ und wird dem „Stahlhelmflügel“ um Alexander von Stahl (FDP) zugerechnet. Er drohte der Verteidigung wegen "Falschaussage" gegen ihre "Entlastungszeugen" zu ermitteln, wenn nicht sofort die Berufung zurückgezogen würde. Die Verteidigung mußte sich beugen. Seine Erfahrungen sammelte Carlo W. in den achtziger und neunziger Jahren als Staatsanwalt in (West-)Berlin. Unter anderem leitete er die „Abteilung 81“, sie ersetzte faktisch die nach Skandalen aufgelöste ebenfalls berüchtigte „Politische Abteilung“.

Arolsen / Kassel

Am 14. August 1993, im Vorfeld des »Rudolf-Heß-Gedenkmarsches« wurde in Allendorf-Rennertehausen bei Frankenberg der Neonazi Thomas Kubiak attackiert. Presse und Polizei bescheinigen ihm im Nachgang eine „lebensgefährliche Kopfverletzung“. Kubiak ist Funktionär der »Nationalen Jugend« und Mitinitiator der »Sauerländer Aktionsfront« (SAF). Die Öffentlichkeits- und Aufbauarbeit der SAF führt im Jahr 1992 zum Anstieg neonazistischer Aktivitäten in der Region. Neben der »Anti-Antifa«-Demonstration in Meschede wird ein Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Schröck bei Marburg verübt, AntifaschistInnen in Arolsen werden überfallen und erheblich verletzt, DiskobesucherInnen werden von Neonazi-Skinheads in Bromskirchen verprügelt. Erst Anfang November sieht sich die Polizei genötigt Hausdurchsuchungen gegen Mitglieder der SAF durchzuführen.

Nach dem Überfall auf Kubiak reagiert die Polizei sehr viel schneller. Bereits zwei Tage später wird eine Person mit dem Vorwurf »schwerer Landfriedensbruch« und »gemeinschaftlich begangener versuchter Totschlag« festgenommen. In der folgenden Woche werden neun weitere Menschen verhaftet, die alle aus antifaschistischen Zusammenhängen im Raum Arolsen kommen, drei Weitere werden verhört, einer ist flüchtig. Nach vier bis sieben Wochen Untersuchungshaft werden die Festgenommenen wieder freigelassen. Der Vorwurf des »versuchten Totschlags« mußte fallengelassen werden, da Kubiak zu keinem Zeitpunkt ernsthaft verletzt war.

Bereits zwei Wochen nach dem Überfall nahm er an einem Treffen der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) im Vogelsberg teil. Am 4. Februar 1994 begann der Prozeß vor dem Landgericht Kassel gegen die fünf Personen. Gegen acht weitere AntifaschistInnen wurde das Verfahren abgetrennt, gegen sie wird wegen »Landfriedensbruch« ermittelt.

Hannoversch Münden

Wegen Körperverletzung wird am 23. Februar 1994 gegen einen Antifaschisten verhandelt. Er war mit einem Freund von der Polizei in einem Waldstück bei Hannoversch Münden festgenommen worden. Wesentlich früher war es auf einem benachbarten Grillplatz zu einer Auseinandersetzung mit Neonazis gekommen. Als Zeugen werden die Neonazis Holger W., Daniel B., Antonino M. und sein Bruder Agosthino M. (Adelebsen) gehört werden. In Hann. Münden war es bereits im letzten Herbst zu Hausdurchsuchungen gegen junge AntifaschistInnen gekommen.

Frankfurt/Main

Das „Notruf/Infotelefon“ in Frankfurt/M. berichtet in der „Rote Hilfe“ (Nr. 1/1994) ein Andreas L. habe seit Sommer/Herbst 1991 unter dem Namen „Andreas Walther“ in Frankfurter politischen Zusammenhängen gespitzelt, unter anderem auch beim Antirassistischen/Antifaschistischen Info- und Notruftelefon. Durch einen Zufall wurde er enttarnt.

Göttingen

Bei einer Schulkundgebung in Göttingen kam es zu Störversuchen seitens der Lehrerschaft und des Direktors. Die „Antifa Jugendfront“ (AJF) forderten in Redebeiträgen SchülerInnen auf, an der Demonstration zum 9. November 1993 in Göttingen teilzunehmen. Ein Lehrer und der Direktor versuchten, die Lautsprecheranlage außer Betrieb zu setzen; es kam zu Rangeleien. Die AJF verließ schließlich das Schulgelände und hielt die Redebeiträge von draußen. Die herbeigerufene Polizei nahm Personalien auf; zwei Jugendliche wurden wegen „Körperverletzung“ und „Beleidigung“ angezeigt.

Im Berufungsverfahren gegen einen Göttinger Antifaschisten, der bei den Protesten anläßlich der Beerdigung Michael Kühnens im Januar 1992 von einem Hund gebissen worden war, ist das Strafmaß gesenkt worden. Der Antifaschist war wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstand zu 90 Tagessätzen á 20 DM verurteilt worden. Die letzen beiden Anklagepunkte wurden nun fallen gelassen, das Strafmaß auf 30 Tagessätze abgeändert.

Zwei weitere Göttinger AntifaschistInnen werden der Körperverletzung und Teilnahme an einer verbotenen Kundgebung beschuldigt. Sie sollen am 16. Oktober 1993 an den Aktionen gegen das neonazistische Treffen der Ritterkreuzträger in Celle teilgenommen haben.

Broschüren zu Repression

Verschiedene antifaschistische und antirassistische Initiativen - aus Ingelheim, Bingen, Kreuznach, dem Hunsrück und Mainz/Wiesbaden – haben gemeinsam eine Broschüre »Staatliche Repression gegen den antifaschistischen Widerstand in Rhein-Hessen Sommer 1992 - Herbst 1993« herausgegeben. Geschildert werden Repression und Ausspitzelung in Bingen, Biebelsheim, Kreuznach und dem Mainzer Universitäts-Gelände, außerdem Thema sind die Neonazi-Strukturen in Mainz und eine antifaschistische Aktion in Worms (vgl. Antifaschistisches Infoblatt Nr. 23). Daneben stehen politische Einschätzungen. Eine Recherchegruppe zum V-Mann Klaus Steinmetz, der die Verhaftung/Tötung von Wolfgang Grams in Bad Kleinen und die Verhaftung von Birgit Hogefeld möglich machte kann ebenfalls im „Infoladen Wiesbaden“ bestellt werden.

Pinneberg

Sechs türkische und kurdische Jugendliche stehen seit dem 18. Januar 1994 in Pinneberg unter dem Vorwurf »schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung« vor Gericht. Sie hatten am 2. Dezember 1992 vor der FAP-Bundesgeschäftstelle in Halstenbek demonstriert. Während dieser Kundgebung war es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den circa 30 deutschen, türkischen und kurdischen Jugendlichen und Neonazis der FAP gekommen. Die Demonstration ist vor dem Hintergrund der wenige Tage zuvor begangenen Morde in Mölln zu sehen.

Als Anwalt der Nebenklage ist der berüchtigte Neonazi Jürgen Rieger zugelassen worden. Im Verlauf von Protesten gegen ihn kam es zu Personalienfeststellungen, fünf Festnahmen und Anzeigen sowie brutalen Aktionen gegen UnterstützerInnen. Trotzdem ist die Unterstützung durch MigrantInnen und deutsche AntifaschistInnen breit. So gab es nach dem dritten Prozeßtag in Krupunder eine spontane Protestkundgebung. Schon auf dem Bahnhof wurden zwei AntifaschistInnen von Polizisten mit vorgehaltener Waffe gezwungen, sich auf den Boden zu legen; es wurden massiv Personalien aufgenommen. Inzwischen machten FAP'ler Fotos der AntifaschistInnen. Einem Antifaschisten wurde von ihnen eine Flasche ins Gesicht geworfen. Die Polizei forderte die Neonazis freundlich auf, sich zu entfernen.

Saarbrücken

Seit September 1993 läuft ein Prozeß gegen vier AntifaschistInnen aus Rheinland-Pfalz, denen vorgeworfen wird, am 12. Oktober 1991 die Neonazi-Skin-Kneipe »Spinnrädchen« in St.Ingbert angegriffen zu haben. Sie waren nach einer Demonstration am selben Tag von der Polizei angehalten, festgenommen und entsprechend beschuldigt worden. Keiner der sechs Tatzeugen - unter ihnen der Ex-JN-Kreisvorsitzende Oliver N., der Wirt und zwei Polizisten - konnte die Angeklagten identifizieren. Ihre Aussagen widersprachen sich gründlich. Statt eines Freispruches agierte der zuständige Staatsanwalt Z. weiter gegen die AntifaschistInnen, stellte Oliver N.  (2 Jahre auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung, weil er vor dem »Spinnrädchen« mit einem Baseballschläger Jugendliche angegriffen hatte) als glaubwürdigen Zeugen dar, forderte acht Monate auf Bewährung für die AntifaschistInnen und sprengte so schließlich den Prozeß, der nun neu aufgerollt werden muß. Die Anwälte der AntifaschistInnen haben Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt und den Ausschluß Z. von dem Verfahren beantragt.