50 Jahre BdV: Völkische Kontinuitäten
Überall wird in diesem Jahr das zum großen Teil 50jährige Bestehen der zahllosen »Vertriebenen«-0rganisationen gefeiert. Die am rechten Rand agierenden Patenkinder werden in vielen Städten, Kreisen und Bundesländern geehrt, die eine der rund 400 Patenschaften über eine Heimatstadt, Heimatkreisgemeinschaft oder sogar über eine Landsmannschaft der »Vertriebenen« übernommen haben. Bürgermeister, Landräte oder Ministerpräsidenten geben sich die Ehre des Besuchs bei den Veranstaltungen der Ostlandritter. Ihr Spitzenverband, der "Bund der Vertriebenen" (BdV) behauptet auch heute noch, 2.000.000 Mitglieder zu vertreten.
Eigentlich hätten viele der »Vertriebenen«-Verbände, die in diesem Jahr ihr 50jähriges Bestehen begehen, diese Feierlichkeiten schon vor ein oder zwei Jahren durchführen müssen. Die organisatorischen Grundlagen der meisten Landsmannschaften der »Vertriebenen« wurden nämlich von alten NS-Aktivisten noch in der Illegalität gelegt. An die Öffentlichkeit konnten sie erst treten, als die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition im Kalten Krieg zu Gegnern wurden. Die West-Alliierten bedienten sich dann der alten NS-Ost- und Volksgruppenexperten und ihrer Erfahrung im Kampf um »Lebensraum im Osten«.
Ostlandritter und Festredner auf den 50-Jahre-Feierlichkeiten schweigen über diese illegalen Organisationsansätze ebenso wie über einen anderen historischen Vorgang, der sich in diesen Tagen zum 60. Mal jährt. Am 29. September 1938 trafen sich in München die faschistischen Führer Italiens und Deutschlands mit den Regierungschefs aus Frankreich und Großbritannien, um die westlichen Gebiete der Tschechoslowakei dem Deutschen Reich zuzuschlagen. Bei der Erpressung der Tschechoslowakei und der Alliierten durch das faschistische Deutschland spielten z.T. auch diejenigen eine große Rolle, die 1948 dann maßgeblich an der Gründung der "Sudetendeutsche Landsmannschaft" beteiligt waren - der größten der insgesamt 21 Landsmannschaften der »Vertriebenen«.
Die sudetendeutschen Volksgruppenaktivisten hatten das Münchener Abkommen vorbereitet, indem sie auf Anweisungen aus dem NS-Staat die innenpolitischen Spannungen in der Tschechoslowakei angeheizt hatten. Sie arbeiteten also quasi als Brückenkopf des NS-Staates. Würde man auf den 50-Jahr-Feierlichkeiten der »Vertriebenen«-Verbände auch daran erinnern, was vor 60 Jahren in München und der Tschechoslowakei geschah, würde sich die Kontinuität der Täter offenbaren: Wie jene, die sich in der Rolle der Opfer gefallen, noch immer die gleichen Konzepte verfolgen, mit denen sie einst im Namen diverser Volksgruppen-Organisationen den »Lebensraum im Osten« erobern wollten.
Ideologische Kontinuitätslinien
Die Gegenüberstellung folgender Zitate verdeutlicht, wie sehr einige der heutigen außenpolitischen Linien der BRD, die auch als eine Art "völkischer Imperialismus" zu beschreiben sind, dem Arsenal des Nazismus entnommen sind. »Jeder Pakt, der der Sicherung des Friedens dienen soll und sich hierbei lediglich auf Regelung der Beziehungen von Staat zu Staat beschränkt, die Notwendigkeit gesicherter Volksgruppenrechte aber übersieht, wird niemals Sicherheit schaffen.«, »Die deutschen Volksgruppen sind ein Ordnungselement ihrer Staaten und werden die Rechte, um die sie kämpfen, dazu nutzen, den Brückendienst von Volk zu Volk und von Staat zu Staat erfolgreich zu leisten«, so Werner Hasselblatt1 auf der Ausschußsitzung des "Verbandes der deutschen Volksgruppen in Europa" 1935 in Prag vor den führenden Vertretern der sogenannten Sudetendeutschen. Viele wurden nach 1945 (führende) Funktionäre der "Sudetendeutschen Landsmannschaft", sofern sie nicht von tschechischen AntifaschistInnen zur Rechenschaft gezogen worden waren.
Um die Funktion des »Brückenbaus« zwischen den Staaten erfüllen zu können, bedarf es der »Selbstverwaltung für die Volksgruppen (...) Erst dann werden sie die Funktion im gesamteuropäischen Rahmen erfüllen können (...) Brücken zu bilden zwischen den einzelnen Kulturen«, so Walter Brand2 1935 in der Zeitschrift "Nation und Staat" des "Verbandes der deutschen Volksgruppen in Europa". Diese Zeitschrift wird seit 1961 von der "Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen" (FUEV)3 unter dem neuen Namen "Europa Ethnica" im "Wilhelm Braumüller Universitäts-Verlagsbuchhandlung" herausgegeben. Die Jahrgangsnummernzählung wurde hierbei direkt von der "Nation und Staat" fortgesetzt. Finanziert wird die FUEV u.a. vom Bundesministerium des Inneren4 und der "Hermann-Niermann-Stiftung".
Und der Führer der faschistischen Sudetendeutschen Partei, Konrad Heinlein, meinte 1936 zu diesem Thema: »Mit dem bestehenden Nationalitätenrecht können wir uns nicht zufrieden geben (...) Es muß eine Völkerordnung gegründet auf Volksordnungen gefunden werden, die das heilige Lebensrecht der Völker wahrt.«
Fast unverändert lesen sich viele Positionen aus den »Vertriebenen«-0rganisationen zu ihren zentralen Ideologieelementen der Volksgruppenpolitik nach 1945. So schreibt die "Sudetendeutsche Landsmannschaft" in ihrer für die landsmannschaftliche Organisierung grundlegenden »Detmolder Erklärung« von 1950: »Die Sudetendeutsche Volksgruppe betrachtet es als ihre Aufgaben, sich selbst dem deutschen Volk zu erhalten, ihr Heimatbewußtsem und den Rechtsanspruch auf ihre Heimat wachzuhalten und ihr grenzdeutsches Erfahrungsgut dem Deutschtum zu vermitteln. Ihr Ziel ist die Wiedergewinnung der Heimat! Im Kampf um die Erreichung dieses Zieles erwartet sie die Unterstützung des ganzen deutschen Volkes«. Wer 1950 von »grenzdeutschem Erfahrungsgut« spricht, das er als Volksgruppe dem ganzen deutschen Volk zu vermitteln gedenkt, hätte auch genauso gut davon schreiben können, daß er dem deutschen Volk die Strategie der Volksgruppenpolitik als zentrales Element eines deutschen, völkischen Imperialismus erhalten und vermitteln will.
Knapp 30 Jahre später liest man in einer Resolution der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" von 1979, man habe über das Volksgruppenrecht »mit den Vertretern zahlreicher Völker und Volksgruppen auf internationaler Ebene, in wissenschaftlichen Gremien sowie im Rahmen der 'Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen' (FUEV) beratschlagt«. Die Anerkennung »des Rechts auf die Existenz einer Volksgruppe, insbesondere als nationale oder kulturelle Einheit, des Rechts auf Autonomie in einein von der Volksgruppe bewohnten Gebiet oder Personalverband, und das Recht zur Bildung eigener politischer Parteien oder Beteiligung an allgemeinen politischen Parteien, weitgehende Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie, (..) gegebenenfalls Selbstregierung« sei fundamental für ein zu konstituierendes Volksgruppenrecht.
So ist es nicht verwunderlich, daß die Volksgruppenideologen aus den »Vertriebenen«-Verbänden, den um sie herum gruppierten (pseudo)wissenschaftlichen Instituten und den scheinbar übernationalen Organisationen wie die FUEV oder die "Paneuropa Union" beim Brücken(kopf)bau gen Osten nach 1945 die Strategien des völkischen Imperialismus des NS-Regimes fast nahtlos fortgesetzt haben.
Personelle Kontinuitäten
Personen wie Theodor Veiter stehen für diese fast bruchlose Kontinuität. Veiter trat schon 1933 unter dem Pseudonym Theodor Innerer in die NSDAP ein und arbeitete während des Nationalsozialismus für das Auswärtigen Amt, für das er Konzepte zur Instrumentalisierung des Volksgruppenrechts im Sinne des völkischen Imperialismus erarbeitete. Veiter arbeitete außerdem bei der Zeitschrift "Nation und Staat" mit, dem halbamtlichen Organ des NS-Außenministeriums. Nach 1945 erarbeitete er u.a. die Grundsätze des FUEV-Volksgruppenrechts, wie es heute z.T. auch noch in der "Europa Ethnica" propagiert wird. Der 1994 verstorbene Veiter trug seinen Einfluß auch direkt in den BdV. So erarbeiteten er und Boris Meissner in den 1960er Jahren die Leitlinien der Volksgruppenstrategie des BdV. Eine BdV-Charta der Freizügigkeit und des Volksgruppenrechts begrüßte er wie folgt: »Das Werk erscheint in einer Zeit, da m der europäischen Öffentlichkeit die Fragen des Volkstums eine neue Aktualität gewonnen hatten«. Als Regionen, in denen diese Frage des Volkstums aktuell sei, zählte Veiter neben Osteuropa Irland, Belgien, Südtirol und Jugoslawien auf. Er erhielt 1976 den "Europäischen Karlspreis" der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" verliehen. 1981 gründete er in Feldkirch eine „Forschungsstelle für Nationalitätenrechte und Regionalismus“.
Boris Meissner- Eine (braune) Karriere
Auch die Geschichte Boris Meissners ist ein Beleg für die konservativ-braunen Seilschaften in dieser vom Bundesministerium des Inneren ausgehaltenen Szene. Laut antifaschistischen Recherchen und Publikationen wie den "Antifaschistischen Nachrichten" soll Boris Meissner vor dem 2. Weltkrieg Kreisamtsleiter der illegalen faschistischen Bewegung in Estland und als solcher am Volkstumskampf zur faschistischen Unterminierung Estlands beteiligt gewesen sein. Später soll er ein SA-Führer geworden sein und in dieser Funktion an einem Sonderlehrgang der obersten SA-Führung in Dresden teilgenommen haben. Er soll demnach auch Sonderführer faschistischer estnischer Verbände gewesen sein. Dafür soll er demnach die »Tapferkeitsmedaille für Ostvölker in Silber« erhalten haben. Außerdem soll Meissner "Sonderführer der Abteilung 10" (»Abwehr«) des "Oberkommandos" der 18. deutschen Okkupationsarmee gewesen sein. Selbst die rechte Zeitung "Junge Freiheit" benannte ihn als „Offizier in der Heeresgruppe Nord während des Ostfeldzugs". In der "Drucksache 13/7101" erklärte der "Deutsche Bundestag" hingegen auf eine kritische Anfrage hin: "Der Bundesregierung ist bekannt, daß Professor Dr. Boris Meissner nach der Einberufung zum Wehrdienst und anschließender Rekrutenausbildung aufgrund seiner Sprachkenntnisse im Armeeoberkommando 18 zunächst als Oberschütze und Unteroffizier und zuletzt als Offiziersanwärter im Range eines Fahnenjunker-Feldwebels eingesetzt war. Führende Funktionen hat er nicht ausgeübt; einen Offiziersdienstgrad hat er nicht erreicht."
Auf derartige Erfahrungen wollte man nach 1945 beim erneuten Kampf gegen die Sowjetunion offensichtlich nicht verzichten. Laut Bundesregierung war "Professor Dr. Boris Meissner (...) vom Dezember 1959 bis November 1982 Mitglied des Wissenschaftlichen Direktoriums des Ostkollegs der Bundeszentrale für politische Bildung (bis 1963 Bundeszentrale für Heimatdienst); 1965/66 war er dessen Vorsitzender, 1966/67 dessen stellvertretender Vorsitzender. Im selben Zeitraum (und auch noch danach) gehörte Professor Dr. Boris Meissner zu den Referenten des Ostkollegs, und zwar im Themenbereich Recht und Politik der Sowjetunion." Abgesehen davon konnte Meissner im Bonner Auswärtigen Amt eine Karriere bis zum Referatsleiter ("Referat Sowjetunion") machen. Außerdem wurde er Professor für "Ostrecht" (Kiel und Köln) und Präsident des von Steuergeldern großzügig unterstützten "Göttinger Arbeitskreis e. V.", einer Art Vertriebenen-Professoren-Vereinigung. Von dem Verein soll auch schon mal dem Auslandsgeheimdienst BND zugearbeitet worden sein.5
Bundeverdienstkreuz von der SPD ?
Nicht nur die »Vertriebenen«-Verbände, sondern auch das Verteidigungsministerium ließen sich von Meissner in Sachen Minderheiten- und Volksgruppenpolitik beraten. Offensichtlich will auch die SPD beim Hofieren dieses »verdienten« Volksgruppenstrategen nicht fehlen. Johannes Rau schlug Meissner für das Bundesverdienstkreuz vor, das ihm am 18. September 1996 mit Stern verliehen wurde. Rätselte man bei den "Die Grünen" zunächst, ob man diesem Entschließungsantrag der Regierungsparteien zustimmen sollte oder nicht - schließlich war in ihm doch von Minderheiten die Rede, und wer wollte nicht zu deren Schutz beitragen - stimmte man schließlich wie die PDS gegen den Antrag. Man hatte erkannt, welchen ideologischen Konstrukten man sonst zugestimmt hätte. Anders die SPD: Sie enthielt sich der Stimme, als sei das halbe Jahrhundert bundesdeutscher Ostlandritter-Organisationen ebenso spurlos an ihr vorüber gegangen wie die Volksgruppenpolitik des NS. In dieser Tradition stehen die Ostlandritter. Auch die Abgeordneten des Bundestages haben sich mit der Entschließung vom Mai diesen Jahres erneut in diese Tradition gestellt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Tradition unter einer rot-grünen Regierung fortgesetzt oder - endlich - gebrochen wird.
- 1Werner Hasselblatt war 1935 ständiger Beauftragter des »Verbandes der deutschen Volksgruppen in Europa«. Dieser Verband stellt eine Art Vorläuferorganisation der heutigen »Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen« dar.
- 2Der zeitweilige SA-Hauptsturmführer Walter Brand war eine der wichtigsten Personen im "Kameradschaftsbund", einer kleinen elitären Gruppe, die in der faschistischen "Sudetendeutschen Partei" bis 1938/39 die Fäden zog. Er war Leiter der Kanzlei Henleins. Bevor er durch naziinterne Cliquenkämpfe in Ungnade fiel, stieg er bis zum Generalreferent für den Vierjahresplan des an den NS-Staat angegliederten »Sudetenlandes« auf. Nach dem 2. Weltkrieg gehörte er zu den Gründern des ultra-rechten Witikobundes in der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Der Witikobund läßt sich als Nachfolgeorganisation des Kameradschaftsbundes verstehen. 1950-52 war Brand Vorsitzender des Witikobundes. Er brachte es bis zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Sudetendeutschen Landsmannschaft.
- 3Seit 1989 hat die FUEV den Teilnehmenden Status beim Europarat und seit 1995 den Konsultativen Status bei den Vereinten Nationen.
- 4Hans Rüdiger Minow, »Von Krieg zu Krieg«, Berlin 1997
- 5Goldenbow/Minow, »Deutschtum erwache«, Berlin 1994