Freispruch für »Good Night White Pride« in Berlin
Ein junger Antifaschist wurde vom Vorwurf der Gewaltdarstellung freigesprochen
Im Mai dieses Jahres wurde ein junger Antifaschist aus Potsdam in Berlin festgenommen, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift »Good Night White Pride« und einem aufgedruckten Bild trug.
Der Ausspruch »Good Night White Pride« stammt aus der subkulturellen Hardcore-Szene, einem politischen Ableger der Punk-Musikbewegung. In dieser Hardcore-Szene etablierte sich in den 1990er Jahren eine »Good Night, White Pride« – Bewegung, die sich gegen die Versuche von Neonazis richtete, die Hardcore-Szene zu unterwandern und in ihr Fuß zu fassen. »White Pride« oder »White Power« ist bei Rassisten ein beliebter Ausdruck ihres Überlegenheitsgefühls gegenüber Menschen, die sie für minderwertig halten.
Während die meisten BetrachterInnen bei dem Symbol der »Good Night White Pride« – Bewegung eine bildhafte Darstellung des beim Hardcore üblichen Tanzstil sehen, welche die Ablehung der HC-Bewegung gegenüber Neonazis und Rassisten zum Ausdruck bringt, sah die Staatsanwaltschaft Berlin darin eine »verkörperte Darstellung grausamer oder unmenschlicher Gewalt gegen Menschen«. Diese Verfolgung des antirassistischen »Good Night, White Pride« – Symbols reiht sich damit in die aktuelle juristische Verfolgungswelle gegen Anti-Nazi-Symbolen ein. So wurde der Besitzer eines Musikversandes wegen des Verkaufs von durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen in Stuttgart verurteilt.
Auf vielen antifaschistischen Demonstrationen, wie in Berlin, Leipzig oder Hamburg wurden an die hundert NazigegnerInnen wegen des Tragens von zerschlagenen Hakenkreuzen, dem »Good Night White Pride« – Symbol oder anderen antifaschistischen Darstellungen verhaftet und angezeigt. Der betroffene Jugendliche aus Potsdam zeigte sich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entsetzt und erhob Beschwerde gegen die dem Ermittlungsverfahren vorausgehende Beschlagnahme. Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen.
Am 26. August 2006 entschied das Landgericht Berlin: »Die Gewaltdarstellung muss entweder eine Verherrlichung oder Verharmlosung der grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeit zum Ausdruck bringen oder durch die Art und Weise der Darstellung selbst die Menschenwürde verletzen, etwa indem sie Personen oder Gruppen als menschenunwert erscheinen lässt. Diesen Anforderungen genügt der hier fragliche Aufdruck, der in stilisierter Form eine Kampfszene zwischen zwei Personen zeigt, nicht«. Und weiter: »Eine Billigung grausamer oder unmenschlicher, mithin exzessiver Gewalttätigkeit als Kampfmittel ist der hier fraglichen Abbildung auch unter Berücksichtigung zwischen dem Text und der bildlichen Darstellung nicht zu entnehmen« – der Angeklagte wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Alles andere wäre auch absurd gewesen, denn schon das Kinderprogramm der meisten Fernsehsender enthält mehr Szenen, die Gewalt verherrlichen, als die Darstellung auf dem »Good Night, White Pride« Symbol.
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