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Altes »Thor Steinar«-Logo in Brandenburg legal

Das brandenburgische Oberlandesgericht hat das Verbot des alten »Thor-Steinar«-Logos aufgehoben. »Das Markenlogo ist nicht verwechselbar mit einem verfassungsfeindlichen Symbol«, sagte eine Gerichtssprecherin.

In der Entscheidung heisst es: »Der Senat verkennt nicht, dass die Textilien der Marke ‘Thor Steinar’ durch ihre farbliche Gestaltung und verwendete Aufschriften gerade Personen der rechtsextremen Szene ansprechen und dies mutmaßlich vom Hersteller auch so beabsichtigt ist (...) Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass das Markenlogo mit seinem sich nur nach genauer Prüfung erschließenden verfassungswidrigen Symbolgehalt – ähnlich auch der Assoziation der Zahl ‘88’ mit dem Gruß ‘Heil Hitler!’ – lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen, juristischen oder besonders interessierten Kreisen bekannt ist und damit entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht dem Gesetzeswortlaut des § 86 a Abs. 2 StGB unterfällt«. Fortan darf das Runenlogo der »Thor-Steinar«–Kleidung in Brandenburg wieder getragen werden. Alle diesbezüglichen noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren seien hinfällig, so die Gerichtssprecherin.

Allein 2005 wurden nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums 257 Strafverfahren wegen des Logos eingeleitet. Ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass um die 200 Verfahren nun eingestellt werden müssen. Ergangene Strafbefehle blieben aber rechtsgültig. Zusätzlich muss das Innenministerium die »Thor Steinar«–Delikte wieder aus der Statistik der rechtsextremistischen Kriminalität streichen. Die Neuruppiner Staatsanwälte hatten vor einigen Monaten festgestellt, dass das Logo aus einer germanischen Wolfsangel und einer Tyr-Rune bestehe und diese Symbole während der NS-Zeit als Zeichen einer SA-Reichsführerschule und einer SS-Division gebraucht worden seien.

Die Landgerichte Neuruppin und Potsdam hatten im November 2004 und im Februar 2005 das Verbot des Logos bestätigt. Die Firma Mediatex aus Zeesen, die »Thor Steinar« produzieren lässt, hatte daraufhin das Logo verändert. Mediatex-Anwalt Markus Roscher prüft nun eine Schadensersatzklage auf Grundlage des brandenburgischen Staatshaftungsgesetzes. Der entstandene Schaden liege »im höheren sechsstelligen Bereich«. Einem solchen Verfahren sieht die Generalstaatsanwaltschaft gelassen entgegen.

Das wäre nur bei einer rechtswidrigen Beschlagnahme möglich, teilte ein Sprecher mit. Brandenburgs SPD-Fraktionschef Günter Baaske bezeichnete das OLG-Urteil als unverständlich. Er habe noch nie jemanden getroffen, der in dem Logo nicht sofort die SS-Runen erkannt habe. In Berlin eröffnete »Thor Steinar« mittlerweile im Berliner Shopping Center »Berlin Carre« am Alexanderplatz einen eigenen Laden namens »TØNSBERG«.