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EU-Flüchtlingspolitik

Pro Asyl
Einleitung

Kommission drängt auf „Hot Spots“ und Zwangsverteilung

Im September 2015 trafen sich die Innenminister der EU zu einer Sondersitzung zum Thema Flüchtlingspolitik. Die dort diskutierten Vorschläge der EU-Kommission zur Verteilung von Asylsuchenden in Europa sind realitätsfern und menschenrechtlich höchst problematisch. 

Foto: Freedom House (PD)

Am Sonntag, den 13. September 2015, be­schloss die Bundesregierung, innereuro­päische Grenzkontrollen an den südlichen Grenzen einzuführen, um aus Ungarn und Österreich nach Deutschland reisende Flüchtlinge abzuwehren. Damit sollte vor dem Treffen der EU-Innenminister Druck auf andere EU-Staaten ausgeübt werden, damit diese die von der EU-Kommission vor­ge­schlagenen, von Deutschland unterstützten asylpolitischen Maßnahmen ak­zep­tieren — auf dem Rücken der Betroffenen.

Die Pläne der Kommission im Überblick

Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedsstaaten aktuell vor, in den EU-Randstaaten so genannte Hot-Spot-Zentren festzusetzen. In diesen „Brennpunkten“ sollen ankommende Flüchtlinge festgesetzt, registriert und einem Screening unterzogen werden. Beamte von Frontex und dem Europäischen Asylunterstützungsbüro EASO sollen die Behörden vor Ort bei der Identitätsfeststellung unterstützen. Der Kommission zufolge stehen die „operativen Planungen“ für Italien und Griechenland kurz vor dem Abschluss: die beiden ersten Hotspot-Systeme sollen in Kürze betriebsbereit sein.

Aus Sicht der Kommission dienen die Hot-Spots als eine Art Verteilungsstation zur Umsiedlung von Flüchtlingen in weitere EU-Staaten. Während Flüchtlinge bislang im Rahmen des Dublin-Systems in dem EU-Randstaat, in dem sie angekommen sind, bleiben müssen, sieht das von der Kommission vorgeschlagene Konzept vor, dass zumindest ein Teil der Flüchtlinge in andere EU-Staaten weiterverteilt wird. Das klingt angesichts der katastrophalen Situation in Griechenland, Ungarn oder Italien nicht gänzlich unvernünftig.

Realitätsfernes und unmenschliches Konzept

Tatsächlich ist das Konzept jedoch realitätsfern und menschenrechtlich höchst problematisch. Realitätsfern, da nicht absehbar ist, dass die Kommission ihr Modell, Flüchtlinge gemäß einer Quotenregelung auf die EU-Staaten zu verteilen, gegenüber den Mitgliedsstaaten überhaupt durchsetzen kann. Schon der Vorschlag, insgesamt 40.000 Schutzsuchende aus Italien und Griechenland auf die anderen EU-Staaten zu ver­teilen, erntete massiven Widerspruch einiger EU-Staaten, die nicht bereit waren, mehr Flüchtlinge als bisher aufzunehmen. Nach ernüchternden Verhandlungen zeigten sich die Mitgliedstaaten bereit, auf freiwilliger Basis rund 32.000 Flüchtlingen Relocation-Plätze anzubieten.

Dass die Kommission jetzt insgesamt eine Notumsiedlung von 120.000 Flüchtlingen aus Griechenland, Ungarn und Italien vorschlägt, ist daher ambitioniert. Großbritannien und osteuropäische Länder, allen voran Ungarn, haben bereits ihre Ablehnung kundgetan. Zugleich ist die angepeilte Zahl von 120.000 Relocation-Plätzen lächerlich gering: In Griechenland sind bis Ende August über 250.000 Menschen angekommen — nach den Plänen der EU-Kommission sollen nur 50.400 von ihnen auf andere EU-Staaten verteilt werden. In Ungarn sind mehr als 150.000 angekommen — 54.000 sollen verteilt werden.

Internierungslager in den EU-Randstaaten?

Unmenschlich ist das Konzept aus mehreren Gründen. Zum einen dürfte es dazu führen, dass Flüchtlinge in EU-Randstaaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in großen Lagern interniert werden. Denn ganz offensichtlich sollen die Hot-Spots der Flüchtlingsabwehr dienen — wie das Dub­lin-System dürften sie dafür sorgen, dass Flüchtlinge am Rande der EU ausharren müssen, sodass sich die EU-Randstaaten motiviert sehen, Schutzsuchende an ihren Grenzen brutal abzuwehren.

Aus den Hot-Spots in andere EU-Staaten umgesiedelt werden sollen lediglich Schutzsuchende aus Ländern mit einer durchschnittlichen EU-weiten Anerkennungs­quote von 75 Prozent. Aktuell beträfe das syrische, eritreische und irakische Flücht­linge. Menschen, die aus Afghanistan flie­hen, wo sich die Sicherheitslage zunehmend verschlechtert, wären von der Umsiedlung bereits ausgenommen. Ein großer Teil der in den Hot Spots internierten wird daher keine Chance haben, die Hot-Spot-Zentren zu verlassen — es sei denn im Rahmen einer „Rückführung“.

Forcierte „Rückführungspolitik“

Wer keine Chance auf eine Umsiedlung hat, soll möglichst schnell abgeschoben werden. Das soll eine EU-weite Liste „sicherer Herkunftsländer“ erleichtern, um im Schnellverfahren Asylanträge ablehnen und Abschiebungen anordnen zu können. Zu­nächst schlägt die Kommission vor, Alba­nien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien in eine solche Liste aufzunehmen, auch die Türkei war bereits im Gespräch. Bedroht ist damit der Kern des Flüchtlingsrechts, die Einzelfallprüfung im Asylverfahren. Zugleich soll die „Rückführungspolitik“ auf EU-Ebene forciert werden. Denn für die Hot Spots gilt: Es „soll verhindert werden, dass Antragsteller, bei denen unwahr­scheinlich ist, dass ihr Antrag auf Asyl genehmigt wird, umgesiedelt werden und dass sich auf diese Weise ihr Aufenthalt in der EU verlängert“, so die Kommission. Zudem soll das Mandat von Frontex für Rückführungseinsätze gestärkt werden. Unter anderem werde die Schaffung von „Frontex-Schnelleingreifteams für Rück­führungen“ in Erwägung gezogen.

Zwangsverteilung ist keine Lösung!

Selbst diejenigen Flüchtlinge, die auf Umsiedlung hoffen können, werden im Rahmen des Konzepts in Massenlagern unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren müssen, bis das Auswahlverfahren abge­schlossen und die Überstellung in einen Mitgliedstaat erfolgt ist. Zwar wird ihnen durch die Umsiedlung die gefährliche Fluchtroute über die Balkanstaaten erspart — auf die Frage, in welchen Mitgliedstaat sie verteilt werden, werden die Betroffenen aller Voraussicht nach keinen Einfluss nehmen können.

Daher ist weiterhin damit zu rechnen, dass Flüchtlinge ihr legitimes Interesse, dort Schutz zu suchen, wo sie soziale Anknüpfungspunkte und gute Integrationschancen haben, nur durch illegalisierte Weiterflucht verfolgen können. Die Zwangsverteilung aus den Hot Spots heraus auf andere Mitgliedstaaten wird daher dazu führen, dass Flüchtlinge in Europa weiterhin an den Binnengrenzen der Union auf brutale Abwehr stoßen, Opfer von Schleppern werden, von den EU-Staaten wie Stückgut hin- und hergeschoben werden und immer wieder in menschenunwürdigen Verhältnissen landen. Auch der Konflikt zwischen den EU-Staaten, die jeweils versuchen, die Verantwortung für Flüchtlinge auf jeweils andere EU-Länder abzuwälzen, wird daher kaum entschärft werden.

Free Choice! Für die freie Wahl des Asyllandes

PRO ASYL tritt mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, dem Deutschen Anwaltsverein, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Neuen Richtervereinigung und der Rechtsberaterkonferenz daher für eine Regelung ein, die es den Flüchtlingen ermöglicht, ihren Asylantrag im Land ihrer Wahl zu stellen (Ers­tes Memorandum von 2013, Neuauflage 2015).

So wichtig eine solidarische Regelung auch ist, die alle Mitgliedstaaten gemäß ihrer Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft in die Pflicht nimmt: Ungleichgewichte zwischen den EU-Staaten müssen endlich durch Finanz­transfers ausgeglichen werden — nicht durch das zwangsweise Hin- und Herschieben von Menschen.