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Offensiv gegen unerwünschte Migration

Christian Jakob
Einleitung

Der rechte Terror von Heidenau kam nicht ohne propagandistische Flankierung. „Wir erleben eine neuzeitliche Völkerwanderung", tönte der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer vier Tage vor den Attacken in der sächischen Kleinstadt. Es sei „inakzeptabel" und eine „Schande für Europa", dass rund 40 Prozent der Asylbewerber in Deutschland aus Staaten des Westbalkans kommen, befand kurz davor der Bundesinnenminister. „Das Wichtigste ist, deren Anzahl drastisch zu reduzieren“, sagte Bun­desinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Interview. Er verwies auf einen Aktionsplan zur Beschleunigung der Asylverfahren und eine konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. „Hätten wir das heute schon alles umgesetzt, würden wir im ersten Halbjahr über 80.000 weniger Asylbewerber sprechen und hätten auch eine ganz andere Stimmung im Land.“ Die Pogromstimmung in manchen Gegenden des Landes hat für den Minister also vor allem eine Ursache: zu wenige Abschiebungen.

Bundesinnenminister Thomas de Mazière

Wenige Wochen zuvor hatte die schwarz-rote Regierung in Berlin die Aufenthaltsbedingungen tausender in Deutschland lebender Flüchtlinge und Migranten verschärft. Eine Reform des Bleibe- und Abschieberechts sieht zwar Erleichterungen im Bleibe­recht für gut integrierte Migranten vor, das neue Gesetz erleichtert es den Behörden jedoch auch, gegen jene Migranten vorgehen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. De Maizière begründete die Reform mit einem „erheblichen Vollzugsdefizit“ bei der Aufenthaltsbeendigung. Die Behörden scho­ben ihm also nicht fleißig genug ab. Es sei rechtsstaatlich unbefriedigend, dass im Moment nur „bei einem sehr kleinen Teil der vollziehbar Ausreisepflichtigen die Ausreisepflicht auch tatsächlich durchgesetzt wird“.

Im Juni 2014 hatte der Bundesgerichtshof weite Teile der in Deutschland praktizierten Abschiebehaft für rechtswidrig erklärt. Seitdem sind die Abschiebegefängnisse wesent­lich leerer. Die Bundesregierung behauptet nun, die damals ent­standene Lücke jetzt schließen zu wollen. Ausländerbehörden sollen deshalb künftig mit einem neu geschaffenen „Ausreisegewahrsam“ Flüchtlinge zu deren einfacherer Abschiebung bis zu vier Tage lang festnehmen können. In der Vergangenheit durften Migranten zwar im Rahmen der Abschiebehaft auch schon eingesperrt werden, allerdings mussten dafür weitere Gründe vorliegen. Hierbei wurde zumeist das Argument der Fluchtgefahr herangezogen. Nun aber ist es möglich, einen Flüchtling beim ersten Betreten Deutschlands in Abschiebehaft zu stecken. Es könne „nicht sein, dass die Ausreisepflichtigen dem Staat auf der Nase herumtanzen“, so de Maizière.

Flüchtlinge können nun schon deshalb in Haft genommen werden, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abzuwarten. Am heftigsten umstritten ist an dem Gesetz die neue Definition von Fluchtgefahr, die als Grund für eine Inhaftierung herangezogen wird. Demnach besteht Flucht­gefahr beispielsweise, wenn ein Flüchtling, der illegal eingereist ist, über seine Identität täuscht oder hohe Beträge für Schleuser aufgewandt hat.

Das neue Abschieberecht ist nicht die einzige aktuelle Offensive gegen unerwünschte Migration. Vor allem Roma aus Südosteuropa geraten ins Visier. Vorreiter ist Bayern. Am 20. Juli 2015 beschloss die Landesregierung in München „zwei, möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus südosteuropäischen Ländern“ zu schaffen. Dort sollen „alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung erforderlichen Behörden“ präsent sein — von der Ausländerbehörde bis zum Verwaltungsgericht. Die Flüchtlinge bleiben bis zur Abschiebung dort und werden nicht mehr in die Kommunen weiterverteilt. Anfang September eröffnete ein erstes „Aufnahmezentrum für Balkanflüchtlinge“ bei Ingolstadt.

Bayern will dort das Sachleistungsprinzip wieder einführen. Die BewohnerInnen der Lager sollen nur noch ein Taschengeld bekommen und ansonsten per Kantine versorgt werden. Diese Praxis war in Bayern erst im Februar durch das neue (Bundes-) Asylbewerberleistungsgesetz beendet worden. Finanzminister Markus Söder (CSU) will aber auch das Taschengeld streichen. Bayern hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, die vorsieht, dass allen südosteuropäischen Flüchtlingen unterstellt werden darf, nur zum Zweck des Sozialleistungsbezugs eingereist zu sein. Dann könnte auch das Taschengeld gestrichen werden.

Schon am 31. März 2015 hat das bayerische Innenministerium angeordnet, Asylsuchenden aus Südosteuropa „ab sofort grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse“ mehr zu erteilen. Schon erteilte Erlaubnisse können aus „grundsätzlichen migrationspolitischen Erwägungen“ entzogen werden, selbst für laufende Ausbildungen. So wolle es „deutlich machen, dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann“, so das Innenministerium.

In den Lagern sollen die Flüchtlinge aus Südosteuropa „innerhalb der drei ersten Tage“ ihren Asylantrag stellen. Gleichzeitig werden sie sofort über die „freiwillige Ausreise“ beraten und „zu jedem Zeitpunkt“ dabei unter­stützt, so hat es die Landesregierung am 20. Juli 2015 beschlossen. Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das Asyl-Bundesamt erfolgen „binnen zwei Wochen“. Gerichtliche Widersprüche werden ebenfalls innerhalb von zwei Wochen entschieden.

Laut Beschluss des bayerischen Kabinetts sollen Abschiebungen nach der endgültigen Ablehnung der Asylanträge durch das Asyl-Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht „unmittelbar und kontinuierlich“ direkt aus der Einrichtung erfolgen. Ob in den Lagern für die südosteuropäischen Flüchtlinge auch Abschiebehaftplätze entstehen sollen, ist offen. Bereits im Mai hatte de Maizière angekündigt, dass die Abschiebungen aus den Sonderlagern in die Balkanstaaten von der Bundespolizei zentral gesteuert und durchgeführt werden.

Auch auf EU-Ebene kommt die Anti-Flüchtlings-Maschinerie in Gang. Im Juli beschlossen die EU-Außenminister den europäischen Militäreinsatz gegen Schlepperbanden. Die Operation „Eunavfor Med“, die über militärische Aufklärung genauere Informationen über die Netzwerke der Schleu­ser bringen soll, ging in die erste Phase. Dabei werden Radar-, Luft- und Satellitenbilder sowie Geheimdienstinformationen ausgewertet. Neben Schiffen sollen auch Flugzeuge, Hubschrauber, Drohnen und U-Boote zum Einsatz kommen.

Die Bundeswehr hat bereits vier Soldaten zur Planung des Einsatzes in das Missionshauptquartier in Rom entsandt. Die genaue weitere Beteiligung steht noch nicht fest. Deutschland hat aber schon zur Seenotrettung vor Libyen zwei Schiffe im Einsatz. Sie könnten sich im Prinzip auch an der ersten Phase der „Anti-Schlepper-Mission“ beteiligen. Die EU-Staaten hatten im April beschlossen, militärisch gegen Schleuser aus Libyen vorzugehen und auch deren Boote zu vernichten. Für einen Einsatz in libyschen Hoheitsgewässern bräuchte die EU aber ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Dies scheiterte bisher an Vorbehalten der UN-Vetomacht Russland.

Von 2013 bis 2014 verdoppelte sich die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte jedes Jahr. In den ersten Monaten dieses Jahres stiegen die Zahlen weiter an: abgefeuerte Gewehrkugeln, gelegte Brandsätze, Körperverletzungen. Im Juli und August explodierte die Gewalt förmlich. „Wir kommen mit dem Aktualisieren der Karte nicht hinterher“, sagte der Mitarbeiter der Online-Redaktion einer Berliner Zeitung an dem Tag, an dem Angela Merkel das neue Flüchtlingsheim in Heidenau besuchte. In Sichtweite der skandierenden Rassist_Innen versprach sie dort, es gebe „keine Toleranz gegenüber denen, die die Würde anderer Menschen in Frage stellen.“

Ihren Willen bekommen sie aber trotzdem. Während Merkel in Heidenau sprach, verschickte de Maizière ein vierseitiges Papier mit elf Vorschlägen zur „Eindämmung der Asylmigration“ an die übrigen Bundesministerien. So sollten Bargeldzahlungen an Asylsuchende weiter eingeschränkt werden. Zudem sollen Flüchtlinge künftig sechs statt drei Monate in einem Erstaufnahmelager bleiben, um sie bei Ablehnung eines Antrags schneller abschieben zu können. Zugleich soll die Residenzpflicht wieder von drei auf sechs Monate verlängert werden, um die „Verfügbarkeit des Antragstellers“ für das Verfahren und gegebenenfalls die Abschiebung sicherzustellen. Die räumliche Beschränkung für Flüchtlinge war erst im vergangenen Jahr aufgehoben worden. Die Maximaldauer für die Aussetzung von Abschiebungen soll von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Montenegro, Albanien und das Kosovo sollen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. 

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