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Mit Terrorgesetzen gegen Antifa-Recherche

Anne Jessen für Demos und Antifa-Net aus Kopenhagen
Einleitung

Die antifaschistische Szene in Dänemark gerät zunehmend in den Fokus von Ermittlungen nach den 2006 eingeführten »Terrorgesetzen«

Foto: Coax, wikimedia.org/CC

Die Linke fest im Blick: Antifaschist_innen stehen in Dänemark unter starker polizeilicher Beobachtung und werden immer häufiger nach den im Jahr 2006 eingeführten »Terroristenparagraphen« verfolgt.

Die antifaschistische Szene in Dänemark gerät zunehmend in den Fokus von Ermittlungen nach den 2006 eingeführten »Terrorgesetzen«Seit 2006 hat Dänemark verschärfte Terrorgesetze, die zunehmend gegen linke politische Aktivist_innen eingesetzt werden. Kürzlich sind zwei Antifas, die zu den Aktivitäten der dänischen Neonaziszene recherchieren, von der Sicherheitspolizei über längere Zeit überwacht und schließlich verhaftet worden.

Antifaschistische Recherche wird zur terroristischen Tat erklärt

Am 28. Februar 2010 wurde der erste der beiden Antifas in Kopenhagen wegen des Verdachts auf Hacking, Gewalt gegen politische Gegner und Terrorismus verhaftet. Dazu kam die Vermutung der finanziellen Unterstützung einer Organisation, welche die Gesellschaftsordnung stören könnte. Ihm wird vorgeworfen, Daten über Neonazis gesammelt und diese auch militant agierenden Antifas zur Verfügung gestellt zu haben. Diese Verdächtigungen reichten aus um gegen ihn, den Terrorparagrafen anzuwenden. Es folgte die Verhaftung eines weiteren Antifas am 16. April. Aufgrund des selben Tatverdachts kamen die Beschuldigten in isolierte Untersuchungshaft. Zwar sind beide Anfang Mai 2010 nach 68 bzw. 21 Tagen wieder entlassen worden, doch die Vorwürfe gegen sie werden weiterhin aufrecht erhalten und ihnen drohen somit Haftstrafen von etlichen Monaten. Die betroffenen Antifas warten nun auf die Anklageschrift.

Eskalation in Århus

Der Grund für das zunehmende Interesse der Sicherheitspolizei ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in Dänemarks zweitgrösster Stadt, Århus, die Neonazi-Szene in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Gewalt gegen Linke und Immigrant_innen war und ist hier ein wachsendes Problem (siehe AIB 81). Antifaschistische Gruppen haben politisch gegen die zunehmende Gewalt der Neonazis mobilisiert. Polizei und Presse reagierten, indem sie kritiklos die Neonazi-Gewalt und die politische Mobilisierung dagegen als »Bandenkonflikt« zwischen links- und rechtsextremen Gruppierungen bezeichneten. Ende April 2010 kam es nach einer Auseinandersetzung von Antifas mit dem lokalen DNSB-Neonazifunktionär1 Daniel Carlsen in Århus zu Festnahmen von Antifaschist_innen aus der Region. Auch hier wurde zunächst Untersuchungshaft beantragt.

Dänemark auf Terroristenhatz

Seit Dänemark im Jahr 2006 eine verschärfte Terrorgesetzesgebung eingeführt hat, sind Mitglieder verschiedener linker Organisationen wegen finanzieller Unterstützung von ausländischen Guerilla-Bewegungen, die auf der Terrorliste der EU stehen,  zu Haftstrafen verurteilt worden. So wurden Aktivist_inn von »Fighters & Lovers«, einer Solidariätsgruppe für die kolumbianische FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens / Volksarmee) und die palästinensische PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) zu Haftstrafen von bis zu 6 Monaten verurteilt. Die Unterstützung bestand hierbei im Verkauf mit FARC- und PFLP-Logos bedruckter T-Shirts, deren Erlöse ausdrücklich nur für nicht-bewaffnete Aktivitäten verwendet werden sollten. Dennoch beschäftigt sich nun das Oberste dänische Gericht mit dem Verein, welcher auf diese Weise Terrorgruppen unterstützt haben soll.

Ein Teil des überschaubaren Verkaufserlöses von etwa 3.400 Euro sollte einer Radiostation der FARC und einer Plakatdruckerei der PFLP zugute kommen. Sechs Vertreter_innen von »Fighters & Lovers« sind deshalb – nach einem Freispruch in erster Instanz – nunmehr zu Strafen zwischen zwei und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Verurteilt wurde auch ein leitendes Mitglied von »Oprør« (Aufruhr), eine Organisation, die aus Protest gegen die Terrorgesetze gegründet wurde, und die Gesetzgeber mit verschiedenen Solidaritätsaktivitäten herausfordert. Auch hier lautete die Begründung des Urteils, dass man eine verbotene Terrororganisation (FARC) finanziell unterstützt habe. Gegen eine dritte Organisation bestehend aus früheren dänischen kommunistischen Widerstandskämpfer_innen und KZ-Überlebenden (Horserød-Stutthof Verein) wird nun ebenfalls wegen finanzieller Unterstützung der FARC-Guerilla ermittelt. Demonstrativ überweist der Verein bereits seit Jahren Spenden an die FARC und hatte das Justizministerium darüber sogar informiert, um die dänischen und europäischen Anti-Terror-Gesetze bewusst als Präzedenzfall zu verletzen. Hierbei handelt es sich um Vereinsmitglieder, die über 70 Jahre alt sind.

Ausblick

Das oben erwähnte aktuelle Beispiel staatlicher Repression, die Verhaftungen und die monatelange Isolationshaft von Antifas, deren Prozess noch bevorsteht, ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Die dänische Regierung hatte das T-Shirt-Urteil mit Spannung erwartet, da sie daraus das weitere Vorgehen gegen vermeintliche Terrorist_innen oder deren Unterstützer_innen ableiten wollte. Doch selbst der dänische Justizminister Brian Mikkelsen musste in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage im Parlament einräumen, dass »Terrorismus auch im Verhältnis zur Legitimität der Machthaber« gesehen werden müsse und zu überlegen sei »ob der jeweilige Staat auf den Prinzipien von Demokratie und Menschenrechte basiert oder nicht«. Dänemark bleibt trotz offensichtlicher Schwächen bei der soliden Begründung ihrer Terrorstenjagd bei seiner politischen Linie jede linke politische Arbeit – sei es antiimperialistisch, antirassistisch oder antifaschistisch - potentiell als Terror zu kategorisieren und zu kriminalisieren.

  • 1DNSB steht für »Dänemarks Nationalsozialistische Bewegung«, eine militante Neonazigruppierung.