AIB
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2.1997
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20.9.1997
Rassistische Brutalisierung der Strafverfolgung
Mit dem Begriff »rassistische Brutalisierung der Strafverfolgung« ist gemeint, daß Nicht-Deutsche einerseits von den Strafverfolgungsorganen vergleichsweise repressiver behandelt werden als Deutsche und andererseits immer rigidere Mittel eingesetzt werden, um gegen vermeintliche oder tatsächliche Straftäterinnen und Straftäter ohne deutschen Paß vorzugehen. Dieser Prozeß besitzt eine informelle und eine offizielle Ebene, die eng miteinander verbunden sind.