Rassistische Brutalisierung der Strafverfolgung
Antirassismusbüro BremenMit dem Begriff »rassistische Brutalisierung der Strafverfolgung« ist gemeint, daß Nicht-Deutsche einerseits von den Strafverfolgungsorganen vergleichsweise repressiver behandelt werden als Deutsche und andererseits immer rigidere Mittel eingesetzt werden, um gegen vermeintliche oder tatsächliche Straftäterinnen und Straftäter ohne deutschen Paß vorzugehen. Dieser Prozeß besitzt eine informelle und eine offizielle Ebene, die eng miteinander verbunden sind. Die informelle Ebene äußert sich in Verhaltensweisen, die als rassistische Polizeiübergriffe oder Prügelskandale bekannt geworden sind.
Exzessive Gewalttaten setzen eine spezielle und abgeschottete Struktur der jeweiligen Dienstgruppen, Einsatzzüge, Wachen und/oder Polizeireviere voraus. Derartige Strukturen sind nichts außergewöhnliches. Für alle Gewaltanwendungen gilt, daß Hemmnisse, andere Personen zu verletzen oder zu demütigen, überwunden werden müssen.
Verbreitung und Qualität polizeilicher Übergriffe gegen Nicht-Deutsche zeigen, daß hier in einem Ausmaß Barrieren beseitigt worden sind, die Streß - die innenpolitisch beliebteste Erklärungshypothese - als Ursache ausschließen. Vielmehr liefert der gesamtgesellschaftlich radikalisierte Rassismus einen entscheidenden Hintergrund für den Abbau derartiger Handlungsschranken.
Schlagworte wie »Ausländerkriminalität«, »Asyl- und Sozialhilfebetrug«, »Organisierte Kriminalität« samt der damit verbundenen Stereotypen, Assoziationen und Kriminalitätszuschreibungen sind Teil des Bewußtseinsrahmens dieser Gesellschaft. Das gilt auch für Polizistinnen und Polizisten. Dieser Bewußtseinsrahmen beinhaltet eine gesamtgesellschaftlich wie auch individuell abgestufte Dehumanisierung von Nicht-Deutschen (in tausenderlei Spielarten: die Asylanten, die Ausländer, die Russen, die Afrikaner, die Dealermafia etc.). Im Extremfall werden sie darauf reduziert, materielle Trägerinnen und Träger bestimmter Negativeigenschaften zu sein bzw. schlicht »ein Problem« darzustellen.
Illegale Polizeipraktiken und schwerpunktmäßige Einsätze Polizeiübergriffe stehen für eine Brutalisierung der alltäglichen polizeilichen Arbeit, die sich bevorzugt gegen sogenannte soziale Randgruppen und Marginalisierte (wie Junkies, Drogenprostituierte, Bettlerinnen und Bettler, Obdachlose) sowie gegen Nicht-Deutsche bzw. Personen, die so aussehen, richtet. Zustandekommen und Bedeutung rassistischer Übergriffe lassen sich aber nicht verstehen, wenn der gesellschaftliche Bewußtseinsrahmen individualisiert und dann zur Erklärung herangezogen wird, etwa nach dem Motto »Der Polizeibeamte XY ist eben ein Rassist und verprügelt deshalb Ausländer«.
Derartige Übergriffe sind nicht immer, aber sehr oft, ein Bestandteil schwerpunktmäßiger Polizeiarbeit (Zerschlagung offener Drogenszenen, Kontrolle von Bahnhöfen und Innenstadtbereichen, Fahndung nach unverzollten Zigaretten usw. ). Sie begleiten die Umsetzung politischer und polizeilicher Vorgaben, die sich gegen die von den Übergriffen betroffenen Personengruppen richten. Rassistische Mißhandlungen bilden damit den praktischen Ausdruck einer aggressiven Sicherheitspolitik - tat- und schlagkräftig vermittelt über die Beamtinnen und Beamten vor Ort. Vielfach gibt die Einsatzplanung bereits ein hohes Repressions und Gewaltniveau vor. Das hat in der Regel nichts mit einer etwaigen besonderen Gefährlichkeit der Betroffenen zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine staatliche Machtdemonstration in einem Programm repressiver Sozialpolitik.
Die Praxis zeigt, daß ein abgestuftes System legaler und illegaler Methoden existiert, die sich gegenseitig ergänzen und auf verschiedenen Eskalationsebenen angesiedelt sind. Je rigider gegen bestimmte Gruppen vorgegangen werden soll, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für massive Gewaltanwendungen. So kommt es zu regelrechtem Kontrollterror, angereichert um Vorführungen auf der Wache, Ingewahrsamnahmen etc. Und wenn das alles nichts nützt, gibt es auch mal »ein paar aufs Maul«.
Ein gutes Beispiel für die systematische Anwendung illegaler Gewalt im Rahmen ohnehin rabiater und repressiver Schwerpunkteinsätze sind die seit letztem Jahr verstärkt stattfindenden Polizeirazzien am Breitscheidtplatz in Berlin. Nach Angaben der Antirassistischen Initiative (ARI) geht die Polizei hier gezielt gegen afrikanisch und arabisch aussehende Menschen, aber auch gegen Junkies und Obdachlose vor. Die Razzien beinhalten ein abgestuftes Programm verschiedener Eskalationsstufen. Zunächst geht es meist um Personalienkontrollen, die anders ablaufen als man sich das »normalerweise« vorstellt: Betroffene berichten, daß sie ohne jede Vorwarnung zu Boden geworfen, mit Füßen getreten und gefesselt worden sind. Daran schließen sich regelmäßig Durchsuchungen in den in großer Zahl vorgefahrenen Polizeitransportern an. Wer protestiert oder nach Gründen fragt, wird geschlagen und beleidigt (»Nigger, halt die Schnauze«). Die ARI hat ähnliche Einsätze auch für das Europa- Center dokumentiert, wo die Polizei mit ähnlich selektiven und äußerst aggressiven Kontrollen gegen Schwarze vorgeht. Es ist offensichtlich, daß hier eine Machtdemonstration stattfindet. Den Angegriffenen wird unmittelbar klargemacht und zum Teil auch explizit von Polizisten gesagt, daß sie sich an den entsprechenden Plätzen nicht mehr blicken lassen sollen. Beschwerden und Strafanzeigen sind sinnlos, da jeder Gewalteinsatz als Reaktion auf tatsächliche oder angebliche Widerstandshandlungen verkauft werden kann. Der Öffentlichkeit und den Betroffenen wird damit vorgeführt, daß die Polizei bestimmte Gruppen wie Freiwild behandeln darf. Je gewalttätiger die Kontrollen verlaufen, desto größer ist die Stigmatisierung der davon Betroffenen (nach dem Motto: »Wer so behandelt wird, muß vorher ja was angestellt haben«). Ähnliche Aktionen dürften in nahezu allen deutschen Großstädten stattfinden.
Dokumentiert sind Massenfestnahmen von Afrikanern am Düsseldorfer Hauptbahnhof im Zuge polizeilicher Drogenfahndung. So wurde ein unbeteiligter Ghanaer im März 1996 aufgrund seiner Hautfarbe mit 60 anderen Afrikanern festgenommen und - obwohl er seine Ausweispapiere mit sich führte — zum Zweck der Personalienfestellung 13 Stunden in Gewahrsam genommen und mußte sich bei seinem Abtransport mit den Worten »Bastard, lauf mal schneller« anschreien lassen. Das stundenlange Einsperren von Nicht-Deutschen, die sich ausweisen können, ist keine Düsseldorfer Spezialität, sondern ein in vielen Städten praktiziertes Schikaneinstrument. Die in solchen Fällen ebenso regelmäßig wie lapidar vorgebrachte Begründung lautet, die Personalienüberprüfung habe eben etwas länger gedauert.
In Frankfurt/Main sind eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in der Innenstadt eingesetzten Bereitschaftspolizei (Bepo) Mühlheim anhängig. Vier Beamten wird Körperverletzung im Amt, Unterschlagung und Diebstahl vorgeworfen. Sie sollen Festgenommene geschlagen und sichergestellte Gegenstände, darunter auch Drogen, nicht in der Asservatenkammer abgeliefert, sondern mit in die Polizeiunterkunft genommen haben. In mindestens einem Fall werden die Beamten beschuldigt, sichergestelltes Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bei einer Razzia in der Bepo-Kaserne wurden in Spinden Schlagringe, Messer und eine Schreckschußwaffe mit Munition gefunden. Im Oktober 1996 teilte der Pressesprecher Frankfurter Staatsanwaltschaft, Job Tilmann mit, daß weitere Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen zehn Angehörige der Bepo Mühlheim eingeleitet worden seien. Ohne Details zu nennen, sprach er von »schaurigen Geschichten«. Wenige Tage vorher waren drei Polizeibeamte der Bepo Mühlheim vom Amtsgericht Frankfurt wegen Erpressung von Aussagen, Körperverletzung im Amt und Bedrohung zu Freiheitsstrafen von 14 Monaten bis zu drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Hintergrund war ein Einsatz im Oktober 1994, bei dem sechs zur Beweissicherung und Festnahme in der Drogenszene eingeteilte Beamten rund um Hauptwache und Konstabler Wache im Einsatz waren. In dieser Nacht wurde zunächst ein 18jähriger Algerier, der einen Haschisch-Joint bei sich hatte, festgenommen. Er wurde während der Fahrt im Polizeibus von einem Beamten verprügelt, während der Truppführer das Radio aufdrehte, damit keine Schmerzensschreie nach außen drangen. Als Schläge und Anspucken den Festgenommenen nicht zum Reden brachten, wurden Desinfektionsmittel auf die Kleidung des jungen Mannes gesprüht und angezündet. Auf dem Höhepunkt dieser 15 minütigen Rundfahrt schob der Schläger dem Algerier mit den Worten »Wo hast Du Haschisch her, wo?« seine Dienstwaffe in den Mund. Als ein frisch von der Polizeischule versetzter 18 jähriger Polizist, der mit im Wagen saß, beim Truppführer intervenierte, fuhr dieser weiter, als sei nichts geschehen. Dieser habe es, so der junge Polizist, »richtig genossen, daß da hinten mißhandelt wird«. In der gleichen Nacht wurden auch noch zwei weitere Festgenommene von den Beamten geschlagen und getreten. Zur Anklage und Verurteilung kam es, nachdem sich der 18jährige Polizist an seinen Vorgesetzten gewandt hatte. Laut Pressesprecher der Staatsanwaltschaft war dieser anläßlich seiner Zeugenaussagen auf dem Gerichtsflur »einem Spießrutenlauf bei den Kollegen ausgesetzt«.
Erweiterte Polizeibefugnisse gegen Übergriffe
Aufgrund der zentralen Rolle, die Übergriffe in dem polizeilichen System aus informell-illegalen und legalen Praktiken spielen, ist es völlig realitätsfern zu glauben, daß sie sich durch polizeiinterne Reformen oder Polizeibeauftragte abstellen oder in den Griff bekommen ließen. Die Polizei kann ihre politisch gewünsch te Rolle als Instrument einer »Sozialpolitik mit dem Knüppeln« ohne ein hohes Maß and legaler und illegaler Gewalt gar nicht erfüllen. Denn ihr Gegenüber sind eine Vielzahl von Menschen, die weniger im strafrechtlichen Sinne belangt, als vielmehr regelrecht in ihrer Existenz (Stichwort »soziale Säuberung«) bedroht werden. Das heißt, Art und Ausmaß des Angriffs mit täglichen Einsätzen in der jeweiligen »Szene« beinhalten von vornherein ein hohes Maß an Konfrontation. Dementsprechend leistet eine große Zahl der Menschen, die aufgrund ihrer marginalisierten Position oder, wie viele Nicht-Deutsche, aufgrund pauschaler Kriminalitätszuschreibungen ins Visier polizeilicher Maßnahmen geraten, ganz anders Widerstand als ein überführter Anlagebetrüger, der in seinem Büro von der Kripo abgeholt und eventuell in die U- Haft überstellt wird. Diese Menschen versuchen - ganz unspektakulär - ihrer gewohnten Lebensführung nachzugehen. Sie widersetzen sich polizeilichen Zwangsmaßnahmen, beleidigen Polizeikräfte oder bleiben einfach nur, weil sie sich ja nicht in Luft auflösen können, präsent.
Gleichzeitig geht der Trend hin zu einer drastischen Erweiterung der polizeilichen Befugnisse. Die allerorten vorgenommenen Änderungen bzw. Neuinterpretationen der Polizeigesetze (Stichwort Aufenthaltsverbote, erleichterte Ingewahrsamnahmen, Ausdehnung der Gewahrsamsdauer) und die Verschärfungen der Strafprozeßordnung legalisieren ein deutlich erhöhtes Repressionsniveau. Diese Entwicklung kann auch als eine Art Angebot an die Einsatzkräfte begriffen werden, informell-illegale Gewalt durch ein erhöhtes Maß an legaler Gewalt zu kompensieren. So wurde der Bremer Drogenfahndung just in dem Moment die polizeiliche Brechmittelvergabe zugestanden, als sie unter massivem Folterverdacht stand. Die Berichte von Betroffenen zeigen, daß Drogenfahnder das neue Instrumentarium genutzt haben, um Menschen mit schwarzer Haut gezielt zu terrorisieren.
In einem ähnlichen Sinne kann die Verschärfung des Hamburger Gesetzes zum Schutz von Sicherheit und Ordnung zwar nicht nur, aber eben auch als Reaktion auf den Hamburger Polizeiskandal interpretiert werden: Ein erhöhtes legales Gewaltniveau soll der Abpufferung informell-illegaler Gewalt dienen, da diese zwischenzeitlich ein rufschädigendes Ausmaß angenommen hatte.
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Dieser Artikel ein gekürzter und leicht redigierter Ausschnitt aus dem Buch »Sie behandeln uns wie Tiere« Rassismus bei Polizei und Justiz in Deutschland.
Wir danken dem Antirassismusbüro Bremen für die Abdruckgenehmigung.