AIB
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4.1988
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14.12.1988
Ein Gesetz gegen AusländerInnen?
Bezeichnend für diesen Staat ist, daß das Ausländergesetz aus der Ausländerpolizeiverordnung von 1938 übernommen wurde. Das Ausländergesetz regelt seit jeher, daß AusländerInnen hier weniger oder gar keine Rechte haben. Wege für Ausweisung und Abschiebung werden aufgezeigt, wenn z.b. jemand die Belange der BRD beeinträchtigt. Die verschiedensten Fassungen der Ausländergesetze waren immer voll von "Gummiparagraphen", die in der Praxis nach Belieben ausgelegt werden können. So wurden im Zuge der verschärften Ausländerpolitik der letzten Jahre die bisherigen Ausländergesetze immer mehr zur