AIB
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4.2017
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31.1.2018
Gießener Frauenärztin verurteilt
Paragraf 219a Dieser Paragraf steht ganz im Zeichen des immer noch intakten Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Kristina Hänel kämpft bereits seit vielen Jahren für die Rechte von Frauen und ergreift mit dem Hinweis auf ihrer Website, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, eine klare Position für Frauen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung einfordern. Dem gegenüber steht die sogenannte Lebensschutzbewegung — wie beispielsweise die „Initiative Nie wieder!“ — die massiv gegen Abtreibungen vor gehen. Die Initiative um "Nie Wieder"