AIB
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5.2005
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25.12.2005
Mit dem Zweiten sieht man besser!
Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz wurde nicht nur die Möglichkeit eines Doppelpasses für bestimmte Deutsche zurückgewiesen, er wurde verboten. Die Selbstaneignung eines zweiten Passes sollte laut Gesetz automatisch zum Verlust des deutschen Passes führen. Hier zeigt sich, dass selbst der deutsche Pass keinen Schutz vor staatlicher Entrechtung darstellt.