AIB
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    1.2010
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    16.4.2010
  
	
		Residenzpflicht abschaffen
	
 
					
						
       Flüchtlinge sind in Deutschland der »Residenzpf licht« unterworfen, ihr Aufenthalt ist auf einen Landkreis beschränkt, den sie ohne Erlaubnis nicht verlassen dürfen. Werden sie von der Polizei ohne »Urlaubsschein« angetroffen, werden sie bestraft, mit Bußgeldern oder Gefängnis. Gegen diese Verletzung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit formiert sich eine immer stärkere Bewegung.