AIB
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1.2010
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16.4.2010
Residenzpflicht abschaffen
Flüchtlinge sind in Deutschland der »Residenzpf licht« unterworfen, ihr Aufenthalt ist auf einen Landkreis beschränkt, den sie ohne Erlaubnis nicht verlassen dürfen. Werden sie von der Polizei ohne »Urlaubsschein« angetroffen, werden sie bestraft, mit Bußgeldern oder Gefängnis. Gegen diese Verletzung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit formiert sich eine immer stärkere Bewegung.