AIB
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4.2015
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26.2.2016
„Schlepper“, „Schleuser“, „Menschenschmuggler“
Während selbst aus Polizeikreisen eine Entkriminalisierung der unerlaubten Einreise und der Beihilfe hierzu gefordert wird, verschärft die Bundesregierung die Strafandrohung für Fluchthilfe auf eine Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis.