AIB
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3.2009
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18.9.2009
Soviel Zeit muss sein
In der Regel verbleibt es jedoch bei dem Versuch, sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu behaupten, um die Verfügungsgewalt für die anstehende Versammlung zu behalten. Derartige Eilverfahren leiden nicht nur unter dem Zeitdruck, sondern insbesondere unter der lediglich »summarischen Prüfung« der Gerichte, welche im Zweifel regelmäßig der Einschätzung der Polizeibehörden folgen. Für ein reguläres aber langwierigeres Hauptsacheverfahren im Anschluss an die Versammlung fehlt oftmals der lange Atem und auch das Interesse: Die Demonstration ist vorbei und die