AIB
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2.2006
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15.6.2006
Neues vom alltäglichen Irrsinn
Überregional wurde über ein Strafverfahren gegen einen Tübinger Studenten wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB berichtet. Dieser hatte auf einer Antifa-Demonstration auf einem Rucksack einen Aufkleber mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen. Den Inhaber des »Nix-Gut-Versandgeschäftes« erwischte es am 23. August 2005 noch schlimmer. Das Amtsgericht Eiblingen ordnete die Durchsuchung des Geschäftes an und die Sicherstellung von »T-Shirts, Aufnähern, Schlüsselanhängern u.a. Gegenstände mit Hakenkreuzsymbolen«, die natürlich sämtlich