Ralf Wohllebens letzter Kampf?
Rechtsanwalt Alexander HoffmannIn den beiden Monaten vor der Sommerpause agierte das Gericht, als wolle es die Beweisaufnahme zeitnah abschließen.
Einige Verhandlungstage lang wurde der sogenannte NSU-Brief thematisiert, der im Jahr 2002 an zahlreiche Neonazizeitungen, zusammen mit Geldbeträgen, verschickt wurde. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise David Petereit, ehemals Abgeordneter der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, vernommen. Petereit war zumindest in den Jahren 2000 bis 2004 an der Herausgabe des Neonazi-Fanzines „Der Weiße Wolf“ beteiligt. In der Ausgabe 1/2002 enthielt die Zeitschrift neben Artikeln zur militanten Organisation „Combat 18“ ein von ihm unterschriebenes Vorwort, in dem es hieß: „Wenn die Zeiten härter werden — muß der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke — nur vom Musikhören und Feiern kommt die Wende nicht.“, und dann optisch abgesetzt und fettgedruckt: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;–)“
Petereit gestand dies auch zu, auch wenn er gleichzeitig behauptete, sich an nichts erinnern zu können. Das Gericht nahm dies genauso hin wie seine Behauptung, er habe die gesamte Produktion und den Vertrieb der Zeitung allein durchgeführt. Die Beweisaufnahme war insgesamt vom erkennbaren Willen geprägt, die bereits in der Anklage aufgeführten Beweismittel glatt einzuführen, Widersprüche zu ignorieren und weitergehende Fragen nicht aufkommen zu lassen.
Beate Zschäpes Strategie scheitert
Diese Verhandlungsführung wurde allerdings immer wieder durch Anträge der Nebenklage durchbrochen. Diese hatte beispielsweise in den Asservaten Fotos aus dem Jahr 2006 gefunden. Eine BKA-Sachverständige für „Personenidentifizierung anhand von Lichtbildern“ lieferte ein Gutachten und stellte darin fest, dass auf diesen Urlaubsbildern aus dem Jahr 2006 nicht nur Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, sondern auch der Mitangeklagte Holger Gerlach zu sehen ist. Zschäpe und Gerlach hatten einen Kontakt in diesem Jahr bestritten. Für Zschäpe eine weitere Lüge, die ihre Einlassung insgesamt unglaubwürdig erscheinen lässt. Für Gerlach ein weiterer Beweis, dass er deutlich stärker in die Gruppe eingebunden war, als dies in der Anklage angenommen wird.
In der Folge setzte die Verteidigung von Zschäpe ihre Verschleppungstaktik fort. Ein Fragenkatalog der Nebenklage wurde zunächst genutzt, um weitere Zeit für die Vorbereitung der Antworten zu fordern, Einzelfragen für unzulässig zu erklären und zeitraubende Beschlüsse des Gerichts zu bewirken, um schließlich, nach der Sommerpause, die Antwort insgesamt zu verweigern. Das Gericht hätte nun diese Fragen allesamt selbst stellen und damit den Wunsch der Nebenkläger nach Aufklärung unterstützen können. Dies hätte zudem ermöglicht, Zschäpe in eine Situation zu bringen, in der aus der Nichtbeantwortung von Fragen des Gerichts, als sogenanntes Teilschweigen, strafschärfende Schlüsse gezogen werden dürfen. Aber der Vorsitzende verpasste auch diese Chance, den Opfern des NSU Respekt zu zollen: Einige Fragen der Nebenklage wurden inhaltlich aufgenommen und als eigene Fragen des Gerichts gestellt, die übrigen Fragen bleiben unbeantwortet.
Empfindlich reagierte Zschäpe auf den Antrag der Nebenklage, einen Brief, den sie im Jahr 2013 an den in Nordrhein-Westfalen inhaftierten Neonazi Robin Schmiemann geschickt hatte, zu verlesen. Dieser Brief hatte über die Justizvollzugsanstalt und das "Landesamt für Verfassungsschutz" den Weg zur Generalbundesanwaltschaft und damit in die Münchener Verfahrensakte gefunden. In dem Brief stellt sich Zschäpe als stark, selbstbewusst und abgebrüht dar — ganz anders als in ihrer Einlassung in München, in der sie das Klischee einer von den beiden Männern abhängigen, schwachen, alkoholabhängigen Frau zu zeichnen versuchte.
Dementsprechend auch die Reaktion der Verteidigung, die bereits während der Verlesung des Antrags forderte, die Öffentlichkeit auszuschließen. Nun hätte in dieser nichtöffentlichen Hauptverhandlung über die Kriterien, die für eine Entscheidung über die Nichtöffentlichkeit entscheidend sind, diskutiert werden sollen – insbesondere bedeutet dies eine Abwägung des Interesses der Angeklagten an ihrer Privatsphäre mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zschäpes Verteidiger starteten ein massives Störfeuer und haben damit bislang die Stellung des Antrages aufschieben können.
Das Vorgehen der Verteidigung lässt sich zum einen als Anzeichen dafür werten, dass sie sich ihrer verzweifelten prozessualen Lage angesichts der erdrückenden Beweislage bewusst ist, zum anderen als Zeichen dafür, dass sie die Inhalte des Briefs, die die Selbstdarstellung Zschäpes im Prozess im Kern erschüttern, um jeden Preis aus dem Verfahren heraushalten wollen.
Immerhin wurde im Verlauf der Auseinandersetzung auch deutlich, dass der Vertrauensbruch zwischen Zschäpe und ihren Altverteidigern Heer, Sturm und Stahl nicht so groß ist, wie immer wieder behauptet wird. Selbstverständlich sprach sie immer wieder mit diesen, weil ihre neuen Wahlverteidiger Borchert und Grasel weder gewillt noch in der Lage waren, diese Auseinandersetzung zu führen. Rechtsanwalt Borchert hatte den Gerichtssaal vor der Auseinandersetzung längst wieder verlassen, Rechtsanwalt Grasel machte nicht einmal den ernsthaften Versuch, sich an der Auseinandersetzung zu beteiligen. Wenn Zschäpe ein bestimmtes Ziel hat, hier die Verhinderung der Verlesung eines ihr unangenehmen Briefes, nimmt sie selbstverständlich Kontakt zu den Verteidigern Sturm, Stahl und Heer auf. Ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis sieht anders aus. Damit wurde ein weiteres Mal der taktische Umgang Zschäpes in ihren Anträgen auf Entpflichtung ihrer Altverteidiger deutlich.
Wohllebens letzter Kampf ?
Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben schließlich war es, die den Prozess von September bis November 2016 mit einer selbstzerstörerischen Taktik fast zum Erliegen brachte. Diese hatte bisher darauf gesetzt, mit Anträgen, die den Lieferweg der von dem NSU genutzen Mordwaffe (einer Ceska-Pistole) von der Schweiz über Wohlleben und Schultze hin zu Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in Frage stellten, die Anklage zu widerlegen. Nach ablehnenden Beschlüssen des Senats musste sie jedoch feststellen, dass dieser keinen Zweifel mehr daran hat, dass Wohlleben die Mordwaffe beschafft hatte. Mit einer neuen Taktik versuchte die Verteidigung nun mit aller Macht, den Mitangeklagten Carsten Schultze, der die Lieferung der Ceska eingeräumt hat, als Lügner darzustellen.
Als Ansatzpunkt diente Schultzes Schilderung eines Angriffs mehrerer Neonazis auf zwei Männer an der Endhaltestelle in Jena-Winzerla, an dem Wohlleben beteiligt gewesen sein soll. Die Verteidigung Wohlleben hatte hierzu eine Vielzahl von Zeugen aufgeboten, um Schultze als unglaubwürdig darzustellen. Dabei hatten sie sich auf Details kapriziert, etwa dass Schultze von einem Holzhäuschen berichtet hatte, in das ein Opfer hineingesteckt worden sei, ein solches Häuschen aber dort nicht gestanden habe. Daraufhin machte die Polizei, aufgrund von Recherchen durch einen Nebenklagevertreter, das damalige Opfer ausfindig. Dessen Vernehmung durch das BKA bestätigt Schultzes Angaben bis ins Detail. Als Ergebnis der Verteidigungsstrategie Wohllebens wurde damit aus einer nicht überprüfbaren Erzählung Schultzes eine enorme Aufwertung von dessen Glaubwürdigkeit.
Sei es aus Frust über solche Eigentore, sei es, um mit aller Gewalt einen Fehler des Gerichts zu provozieren, reagierte die Verteidigung Wohllebens mit einer Reihe von sinnlosen Befangenheitsanträgen, sowie mit nur noch als Propaganda zu verstehenden Anträgen:
Das Gericht hatte einige bei Wohlleben beschlagnahmte Aufkleber in Augenschein genommen, die seine NS-Ideologie belegen. Einer davon enthielt die Behauptung, Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß sei von den Alliierten ermordet worden. Die Verteidigung stellte nunmehr zwei Beweisanträge mit der Aussage, Heß sei tatsächlich ermordet worden. Als Zeugen wurde zunächst der damalige Krankenpfleger von Heß im alliierten Gefängnis in Berlin-Spandau und ein paar Wochen später der „NPD-Historiker“ Olaf Rose geladen. Der erstere hat vor einigen Jahren ein Buch veröffentlicht, welches Olaf Rose aus dem Französischen übersetzt hatte. Darin wird die Mord-These aufgestellt, die der Autor seit Jahren auf NPD-Veranstaltungen präsentiert. Die Verteidigung zeigt mit dem Antrag endgültig, dass sie sich nicht mehr auf eine tatsächliche Verteidigung Wohllebens gegen die Tatvorwürfe konzentriert — zu erdrückend anscheinend die Beweislage —, und stattdessen nunmehr anscheinend Propaganda für die „Kameraden“ außerhalb des Gerichtssaals machen will.
Dem Gericht schien das desperate Verhalten der Verteidigung Wohlleben nicht zu missfallen. Noch nie im Laufe des Prozesses wurde so langsam verhandelt, wurden so wenige Zeugen vernommen und andere Beweismittel eingeführt wie in den letzten Monaten. Ob der Prozess wirklich, wie bislang erwartet, im Frühjahr zu einem Urteil kommt, bleibt deshalb ungewiss.