AIB
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4.2022
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29.3.2023
NSU-Ermittlungen: Generalbundesanwalt weiter auf Schlussstrichkurs
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt vier Ermittlungsverfahren gegen jeweils eine namentlich bekannte Beschuldigte beziehungsweise einen namentlich bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuches (StGB) und anderer Straftaten. Die Beschuldigten wohnten bei Verfahrenseinleitung in Chemnitz, Ehrenfriedersdorf und Zwickau (jeweils Sachsen) sowie in Magdala (Thüringen). Die weiteren ebenfalls jeweils wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a