Skip to main content

(Ex)Polizist vor Gericht

Foto: Symbolbild/Bildmontage, Wappenbild: flickr.com; Dave Conner; CC BY 2.0

Der Berliner Geschäftsmann, Neonazi und frühere Polizeikommissar Andreas Tanjsek beschäftigt seit zehn Jahren diverse Gerichte. Wie das AIB berichtete gehörte er zum Umfeld der Berliner Neonazi-Band „Deutsch, Stolz, Treue“ (D.S.T.).

Dass er seit September 1990 im Poli­zeidienst des Landes Berlin stand, schien ihm hierbei kaum Probleme zu bereiten. Er soll bundesweit auf Szene-Veranstaltungen gewesen sein. Laut Ermittlungen seiner Kollegen u.a. im August 2004 auf einem Konzert in Suhl und im Januar 2006 bei der Geburtstagsfeier eines RechtsRock-Musikers. Erst 2007 durchsuchte die Polizei seine Wohnung, da er im Verdacht stand als Layouter an der RechtsRock-CD „Gift für die Ohren“ mitgewirkt zu haben. In sämtlichen Räumlichkeiten fanden die Beamten Devotionalien der rechten Szene. Darunter RechtsRock-CDs, Kleidungsstücke mit Aufdrucken von D.S.T. sowie gerahmte Abbildungen von Adolf Hitler, Rudolf Heß und Horst Wessel.

Auch die Wohnung seiner Lebensgefährtin, der früheren Berliner NPD-Funktionärin Micha­ela Zanker, war von der Polizei-Razzia betroffen. Hier wurden zahlreiche Fotos sichergestellt. Die Bilder zeigen Versammlungen von Neonazis. Tanjsek war auf einigen Fotos erkennbar. Er war u.a. vor einer Hakenkreuz­fahne bzw. eine solche Fahne haltend foto­grafiert worden. Die daraufhin gegen ihn geführten Ermittlungen wurden eingestellt, weil sich ein Inlandsbezug nicht nachweisen ließ.

Durch ein Urteil des Landgerichts Berlin von 2011 wurde Tanjsek im CD-Produktions-Prozess freigesprochen, weil die Lieder auf der CD keine strafrechtlich relevanten Texte enthielten. Auch Ermittlungen wegen seiner rechten Tätowierungen wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin 2008 eingestellt. Nach der Razzia kassierte er eine geringe Geldstrafe, ein „Verbot der Amtsausübung“ und im September 2007 eine vorläufige Dienstenthebung ohne Kürzung der Dienstbezüge.1 Die Geldbuße wurde wegen einer ungenehmigten Nebentätigkeit als Firmen-Gesellschafter im Handel mit „Paintball“-Zubehör über die Firma „Mc Paintball East-­Group-Germany GbR“ verhängt.

Durch zwei Instanzen klagte Tanjsek anschließend erfolgreich gegen das Land Berlin. Erst im November 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugung durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, kein Beamter sein darf.

Da der Beklagte nicht nur Tätowierungen von Runenzeichen und Emblemen rechtsextremistischer, rassistischer Musikgruppen trägt, sondern wiederholt den Hitlergruß gezeigt, mit einer Hakenkreuzflagge posiert und nationalsozialistische Devotionalien in seiner Wohnung verwahrt hat, ist sein durch die Tätowierungen dokumentiertes Bekenntnis als grundsätzliche und dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassungsordnung zu werten, die zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt“ heißt es in dem Urteil.

  • 1Az. 80 K 22.12 OL des VG Berlin