Der Tod von Amad A.
Kann sich ein Skandal wiederholen? Es scheint so. Als nach dem 17. September 2018 erste Nachrichten über ein Feuer in der JVA Kleve auftauchten, schrillten zumindest bei den Menschen, die mit dem Fall Oury Jalloh vertraut sind, die Alarmglocken. So offensichtlich sind die Parallelen, so bekannt das Handlungs- und Argumentationsmuster der beteiligten Behörden.
Zu Unrecht inhaftiert
Amad A., der am 29. September 2018 an seinen Verletzungen starb, war zu Unrecht inhaftiert. Er wurde Opfer einer Verwechslung, die schwer nachvollziehbar ist. Am 6. Juli 2018 wurde er von Klever Polizisten wegen des Vorwurfs der Beleidigung auf sexueller Grundlage zur Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache gebracht. Dort hätten sie ihn beim Abgleich der Personalien mit einem Mann verwechselt, der von der Hamburger Polizei wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben worden war und der den Namen Amad A. als Aliasnamen benutzt haben soll. Dass es sich bei dem Gesuchten um einen Mann aus Mali mit schwarzer Hautfarbe handelt, bei Amad A. aber um einen hellhäutigen syrischen Kurden, macht diese Verwechslung kaum nachvollziehbar. Aber nicht nur die Bilder, auch die Geburtsdaten - und orte wurden offensichtlich nicht überprüft. Sonst wäre aufgefallen, dass der Gesuchte in Tombouctou geboren wurde, Amad A. jedoch in Aleppo.
Status: „Nichtdeutsch“
Wie schon im Fall Oury Jalloh scheint der Status des Verstorbenen das entscheidende Moment für diese Verwechslung gewesen zu sein. Ein Flüchtling, der irgendwie auffällig wird.
Amad A. wollen die Ermittler eine Vergewaltigung anlasten. Wenige Tage nach seiner Inhaftierung ist er von diesem Vorwurf vollständig entlastet: Die Zeugin widerruft ihre bisherigen Aussagen und gibt an, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Doch dies hat keine Auswirkungen auf den Inhaftierten – er soll ja auch der gesuchte Dieb aus Hamburg sein. Er wird in die JVA Kleve überstellt. Auch dort fällt der Fehler bei der Identitätsfeststellung nicht auf. Hier liegt ein gravierender Unterschied beider Fälle: Nicht nur, dass Amad A. viel länger inhaftiert war als Oury Jalloh. Es waren auch deutlich mehr Personen und Instanzen beteiligt. Oury Jalloh war nur eine Nacht in der Zelle, in der er starb. Ein Arzt stellte zwar seine Gewahrsamstauglichkeit fest, Gespräche mit Psychologen, dem sozialen Dienst sowie weitere ärztliche Untersuchungen konnten jedoch nicht stattfinden, weil er in der Nacht seiner Ingewahrsamnahme verbrannte.
Amad A. wurde mehrfach untersucht und psychiatrisch begutachtet – mit unterschiedlichen Befunden. Während die ersten Gutachten von Suizidgefahr ausgehen und deshalb von Einzelhaft abraten, stellte der Anstaltsarzt in Kleve Anfang August fest, dass keine Suizidgefahr bestehe. Wenige Tage vor dem Brand führte A. ein Gespräch mit einer Psychologin. Sie hielt fest, dass der Gefangene verwirrende und nicht nachvollziehbare Angaben machte und behauptete, nicht der Gesuchte zu sein. Verschiedene Medien berichten mittlerweile übereinstimmend, dass Amed A. versucht hatte, auf die Verwechslung aufmerksam zu machen. Vergebens. Möglicherweise hat das maßgeblich damit zu tun, dass er zu keinem Zeitpunkt einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekam – wie auch Oury Jalloh. Was in seinem Fall vielleicht noch mit Nachtzeiten und der vorübergehenden Ingewahrsamnahme zu erklären ist, wirft im Klever Fall umso mehr Fragen auf. Die Angaben dazu, wie gut Amad A. Deutsch sprach, variieren. Daher gibt es zwei Möglichkeiten: Er konnte sich nicht verständlich machen oder er sollte nicht verstanden werden.
Ignorierte Notrufe
Beide, Oury Jalloh und Amad A., versuchten Hilfe zu holen, als die Flammen loderten. In beiden Fällen wurden ihre Notrufe ignoriert. In Dessau drückten die wachhabenden Polizisten den Notruf und den Feueralarm mehrfach weg. In Kleve nahmen die JVA-Bediensteten den Notruf zwar an und waren über mehrere Minuten in Kontakt mit Amad A., sagten ihm aber, dass er warten müsse, weil der zuständige Beamte erst noch ein anderes Telefonat führen müsse. Weil er sich nicht noch einmal gemeldet habe, sei der Notruf dann quittiert worden. Das Politik-Magazin monitor zitiert einen Gefangenen, der berichtet, Amad A.‘s Hilferufe sowie der Brandgeruch seien deutlich wahrnehmbar gewesen. Oury Jalloh starb in der ihm zugewiesenen Zelle Nummer 5 in Dessau. Amad A. erlag seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Different but same
Allein der Versuch des Vergleichs der öffentlich zugänglichen Informationen macht Parallelen deutlich, die gerade wegen der auch offensichtlichen Unterschiede beider Fälle und Abläufe umso bezeichnender sind. Amad A. hatte vermutlich die Gelegenheit, in seiner Zelle Feuer zu legen. Er konnte sich in ihr bewegen, Gegenstände des täglichen Gebrauchs und brennbares Material waren verfügbar. Oury Jalloh war auf einer feuerfesten Matratze fixiert und hatte kein Feuerzeug bei sich. Oury Jalloh könnte von Polizisten ermordet worden sein. Amad A. saß in einer JVA, nicht im polizeilichen Gewahrsam.
Weder Amad A. noch Oury Jalloh hätten in Gewahrsam bzw. Haft genommen werden dürfen. Weil die Gründe dafür nicht gegeben waren bzw. ihr Zustand dem entgegen stand. In beiden Fällen ist auffällig, dass die Frage nach der Entstehung des Feuers sehr frühzeitig beantwortet wurde: Beide sollen das Feuer selbst gelegt haben. Brandsachverständige wurden in beiden Fällen erst spät hinzugezogen. Mittlerweile gibt es auch im Fall Kleve erhebliche Zweifel an der offiziellen Version des Ablaufes, die ein Untersuchungsausschuss des Landtages NRW ab Ende des Jahres klären soll. „Der Brand, so wie er von der Staatsanwaltschaft beschrieben ist, kann so nicht abgelaufen sein“, erläutert ein Sachverständiger vom Institut für Brand- und Löschforschung dem Politikmagazin monitor. Das Institut hat ein Brandgutachten zum Brand in der Klever Zelle erstellt. Auch im Fall Oury Jalloh war es u.a. ein Brandgutachten, das die offizielle Version, Jalloh habe den Brand selbst gelegt, für unmöglich erklärte. Die Voraussetzungen sind in beiden Fällen unterschiedlich – aber wieso steht die Entstehungsursache des Brandes in den Augen der Behörden eigentlich so schnell und vor allem ohne Expertise von Sachverständigen fest? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf und allein die Möglichkeit, Polizisten oder Justizbeamte könnten Verbrechen begehen, systematisch ausgeklammert wird.
Instanzen versagen
Sehr wahrscheinlich wurden weder Oury Jalloh noch Amad A. über ihre Rechte in einer Weise aufgeklärt, die es ihnen ermöglicht hätten, das Gesagte zu verstehen. Mehrere Institutionen und Personen mit Schutzfunktionen haben versagt. Ärzte, die im Fall Oury Jalloh rassistische Witze machten, Psychologen, die Aussagen der auf sie Angewiesenen als nicht nachvollziehbar abtaten. Bei Oury Jalloh ist die Frage nach der Rolle des Arztes entscheidend für die Dimension des Falls: Er war, wie ein großer Teil der Polizisten, die in der Nacht Dienst taten, auch im Umfeld von zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Revier eingesetzt. Im Klever Fall stellt sich ebenso eine grundsätzliche Frage: Hätte die Psychologin genauso gehandelt, wenn ein Deutscher ihr Gesprächspartner gewesen wäre? Dass einer der Psychologen oder Ärzte verlangt hätte, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, ist bisher an keiner Stelle öffentlich dokumentiert. Wieso eigentlich nicht? Wie sollten sie jemanden, der nur etwas Deutsch sprach, adäquat einschätzen, wie eine Gefährdung beurteilen? Wie kann ein syrischer Kurde mit einem Menschen aus Mali verwechselt werden, dem er nicht im entferntesten ähnelt?
Die entscheidende Frage in beiden Fällen ist jedoch: Hätte das alles auch einem Deutschen passieren können? Sehr wahrscheinlich nicht. Im Fall Amad A. scheint die polizeiliche Wahrnehmung als Ausländer alle anderen Kriterien überlagert zu haben. Das wiederum ist nichts Ungewöhnliches im polizeilichen Umgang mit migrantischen Zeug_innen.
So frappierend die offensichtlichen Parallelen zwischen dem Tod von Oury Jalloh und Amad A. sind – die eigentliche Klammer ist der institutionelle Rassismus, der beide Fälle erst ermöglichte. Rassismus, gepaart mit nicht existenter Fehlerkultur, nicht vorhandenen unabhängigen Kontrollinstanzen und Rechtfertigungsdruck für polizeiliches Handeln.
(Nachtrag: Zur Schreibweise - ob Amed A. oder Amad A.- gibt es unterschiedliche Versionen. Nach WDR-Recherchen gibt es Hinweise auf manipulierte Behörden-Datensätze, die zur der Inhaftierung von Amad A. geführt haben sollen. Eine Verwechslung vom Amad A. und dem Syrer hätte demnach laut Behörden-Dokumenten nicht vorgelegen. Die in diesem Artikel enthaltenen Fakten zum Fall Amad A. beruhen auf der Auswertung von öffentlich zugänglichen Artikeln und Berichten.)